Welche Voraussetzungen hat die Stellvertretung nach § 164 BGB?
1. Eigene Willenserklärung des Vertreters (nicht bloße Übermittlung)
2. Handeln in fremdem Namen (Offenkundigkeitsprinzip)
3. Vertretungsmacht (gesetzlich, rechtsgeschäftlich oder Rechtsschein)
Welche Arten der Vertretungsmacht kennen Sie?
1. Gesetzliche Vertretungsmacht (z. B. Eltern für Kinder, Geschäftsführer für GmbH)
2. Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (durch Vollmacht erteilt)
3. Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins (z. B. Duldungs- oder Anscheinsvollmacht)
Welche Rechtsscheintatbestände können hier zur Anwendung gelangen?
1. Duldungsvollmacht – Der Vertretene kennt das Verhalten des Vertreters und schreitet nicht ein.
2. Anscheinsvollmacht – Der Vertretene hätte das Verhalten bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen können.
3. Falsus Procurator (§ 179 BGB) – Handeln ohne Vertretungsmacht führt zur Haftung des Vertreters.
Was verstehen Sie unter Prokura?
• Besondere handelsrechtliche Vollmacht gemäß §§ 48 ff. HGB
• Erteilung nur durch Kaufleute
• Umfang: Alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen eines Handelsgewerbes
• Eintragungspflicht ins Handelsregister (deklaratorisch)
• Beschränkung Dritten gegenüber nicht möglich
Was ist eine Handlungsvollmacht?
• Einfache gewerbliche Vollmacht (§ 54 HGB)
• Erteilung durch Kaufmann oder Bevollmächtigten
• Arten: General-, Art- und Spezialhandlungsvollmacht
• Kein Handelsregistereintrag erforderlich
• Beschränkung Dritten gegenüber möglich
Was ist ein „Ladenhilfe“?
• Angestellter im Verkauf mit beschränkten Befugnissen
• Darf typische Verkaufshandlungen durchführen
• Kein selbstständiger Vertreter, sondern Erfüllungsgehilfe
• Handelt unter der Weisung des Kaufmanns
Welche Unterschiede bestehen jeweils in der registerrechtlichen Behandlung?
• Prokura: Muss ins Handelsregister eingetragen werden (deklaratorisch).
• Handlungsvollmacht: Keine Eintragung erforderlich.
• Ladenhilfe: Keine Eintragung, da keine selbstständige Vertretungsmacht.
Zuletzt geändertvor 2 Monaten