Was setzt das Bestehen einer BGB-Gesellschaft voraus?
1. Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Personen
2. Gemeinsamer Zweck der Gesellschaft (§ 705 BGB)
3. Beitragspflicht der Gesellschafter
4. Fehlende eigene Rechtspersönlichkeit (nach alter Rechtslage), aber nun nach MoPeG als rechtsfähige Gesellschaft anerkannt
Wer vertritt die BGB-Gesellschaft?
• Nach alter Rechtslage: Alle Gesellschafter gemeinsam (Gesamthandsprinzip)
• Nach MoPeG: Die Gesellschaft kann selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, Vertretung durch die Gesellschafter nach Gesellschaftsvertrag geregelt (§ 714 BGB)
Was verstehen Sie unter dem Innen- und Außenverhältnis der GbR?
• Innenverhältnis:
• Regelungen zwischen den Gesellschaftern
• Rechte & Pflichten (z. B. Gewinnverteilung, Geschäftsführung)
• Außenverhältnis:
• Rechtsbeziehungen zu Dritten
• Nach alter Rechtslage keine eigene Rechtspersönlichkeit, nach MoPeG nun möglich
Was ist das „Wesen“ der BGB-Gesellschaft nach alter Rechtslage und nun nach den Änderungen des MoPeG?
• Alte Rechtslage: Keine eigene Rechtspersönlichkeit, Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch
• Nach MoPeG (seit 01.01.2024):
• Rechtsfähige GbR als eigenständiges Rechtssubjekt
• Möglichkeit der Eintragung ins Gesellschaftsregister
• Klare Regelung der Haftung und Vertretung
Zwischen welchen 2 Spielarten der GbR ist insoweit im Grunde zu unterscheiden?
1. Innen-GbR – Wird nur zur internen Zusammenarbeit genutzt, tritt nicht nach außen auf
2. Außen-GbR – Tritt im Rechtsverkehr auf und kann selbst Rechte und Pflichten begründen
Was ist eine „Stille Gesellschaft“ und wozu dient sie?
• Rechtsform nach §§ 230 ff. HGB
• Kein eigenes Rechtssubjekt, sondern reine Innengesellschaft
• Zweck: Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen ohne Einfluss auf Geschäftsführung
• Stiller Gesellschafter erhält Gewinnbeteiligung, haftet aber nicht nach außen
Welche Unterschiede bestehen insoweit bei der OHG?
• OHG ist eine vollkaufmännische Personengesellschaft (§ 105 HGB)
• Rechtsfähigkeit der OHG bestand schon vor MoPeG
• Unterschied zur GbR:
• Zweck der OHG ist der Betrieb eines Handelsgewerbes
• Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich
• Handelsregistereintragung erforderlich
Zuletzt geändertvor 2 Monaten