EVB-IT
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Verträge
Basisverträge
Dienstleistung
Kauf
Pflege S (Softwarepflegeleistungen)
Überlassung Typ A (Standardsoftware gegen Einmalvergütung)
Systemverträge
Service
System
Systemlieferung
Vertragsgegenstand
Dienstleistungen des Auftragnehmers
Vereinbarte Leistungen
Beratung
Projektleitungsunterstützung
Schulung
Einführungsunterstützung
Betreiberleistungen
Benutzerunterstützungsleistungen
Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit
Unterstützung bei Planungsleistungen
Unterstützung bei Softwareentwicklung
Hotline
Beschreibung der Leistungen/ Laufzeit und Kündigung
Art, Umfang und Termine
einmalig zu erbringende Leistungen
regelmäßig zu erbringende Leistungen
Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen
Vertragslaufzeit
Vergütung
nach Aufwand, nach Pauschalfestpreis
Fälligkeit und Zahlung
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang
Service- und Reaktionszeiten
Ansprechpartner
Vertragsstrafen
Dokumentations- und Berichtspflichten
Haftungsbeschränkung
Kauf von Hardware
ggf. mit vorinstallierter Betriebssystemsoftware
soweit vereinbart: Instandhaltung der Hardware nach der Lieferung
Leistungen
inklusive vorinstallierte Betriebssystemsoftware
und Aufstellung (obliegt sonst AG)
Instandhaltungsleistungen
Produktbezeichnung, technische Spezifikationen
Menge
Liefertermin
Kaufpreis
Preis für Aufstellung der Hardware
Nutzungsrechte
an der jeweiligen vorinstallierten Betriebssystemsoftware
Lieferung
umfasst soweit vereinbart auch die Vorinstallation von Betriebssystemsoftware
Instandhaltung
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
AG verpflichtet sich Störungen der Hardware zu beseitigen
Störungsmeldung
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
Beginn / Dauer
Kündigung von Instandhaltungsleistungen
Fristen
Ansprüche des AN
Pauschalfestpreis für die Instandhaltungsleistungen
Servicezeiten
für Kauf der Hardware
30 Tage nach Rechnungseingang
für Instandhaltungsmaßnahmen
quartalsweise, jährlich, einmalig
Rechnungsadresse
Mängelhaftung (Gewährleistung)
Garantien
Auftragnehmer
Hersteller
Hotline / Teleservice
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Erfüllungsort und Lieferort
Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer
—
Haftungsbeschränkungen
Personal des Auftragnehmers, Subunternehmer
Verzug
AN übernimmt Entsorgung aller Verpackungen
Softwarepflegeleistungen an Standardsoftware
Art und Umfang der Pflegeleistungen
Dauerhafte Überlassung/ Installation neuer Programmstände (Aktualisierungen)
Störungsbeseitigung (Behebung von Mängeln)
ggf. Bereitstellung einer Umgehungslösung
Hotline für telefonische Störungsmeldungen
Kontakt, Servicezeiten
Pauschalfestpreis
nach Aufwand
Vergütung für Tätigkeiten innerhalb der Geschäftszeit bzw. Zuschläge außerhalb dieser (Definition)
Reisekosten, Nebenkosten
Preisanpassung
Laufzeit und Kündigung
jährlich, quartalsweise, einmalig
Servicezeiten für die Pflegeleistungen
Abnahme
Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel
Haftungsregelungen
Haftungsobergrenze
für entgangenen Gewinn
Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten
Weitere Regelungen
Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des AG
Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
Haftpflichtversicherung
Teleservice
Dokumentation
Erfüllungsort
sonstige Vereinabrungen
Überlassung Typ A (Einmalvergütung)
Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung
dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalzahlung (Verkauf)
nicht: zusätzliche Leistungen wie Installation, Integration, Customizing und Anpassung der Standardsoftware (im Quellcode) an Bedürfnisse des AG
Art und Umfang der Leistungen
Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalzahlung (Verkauf)
Lieferung der Software und Dokumentation in deutscher Sprache (sofern nicht anders vereinbart)
Garantie, dass die Software frei von Schadsoftware ist
Information über eventuelle Kopier- oder Nutzungssperren
Hinweis auf Exportkontrollvorschriften, falls zutreffend
Verantwortung des Auftraggebers für Datensicherung
Nicht-ausschließliches, übertragbares, dauerhaftes Nutzungsrecht
Erlaubnis zur Erstellung von Sicherungskopien
Einschränkungen bei Veränderungen des Codes
Art der Lieferung der Standardsoftware
nach Lieferung innerhalb von 30 Tagen
Vertragsstrafen bei Terminüberschreitung
Möglichkeit zur Schadensersatzforderung und Rücktritt bei Verzug
Mängelhaftung bei Überlassung der Standardsoftware (Gewährleistung)
12-monatige Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Erfüllung- und Lieferort
AN trägt Versand- und Verpackungskosten, sowie Kosten für Bereitstellung zum Download
Gewährleistung
mängelfreie Lieferung der Software.
Mängelanzeige und Mängelbeseitigungspflicht des AN
leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
Beschränkung auf Überlassungsvergütung
Beträgt die Überlassungsvergütung weniger als 50.000,-€, wird die Haftung auf 50.000,- € beschränkt
keine Haftung für entgangenen Gewinn
Datenschutz und Geheimhaltung
vertrauliche Behandlung von Informationen
Textform
vertragliche Mitteilungen und Erklärungen in Textform
Serviceleistungen für das beschriebene IT-System
Pflegeleistungen
Bestandsaufnahme
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)
Überlassung neuer Programmstände (Aktualisierungen)
Hotline / Rufbereitschaft / Vor Ort-Service
Lizenzmanagement
Mängelhaftungs-, Garantie- und Servicevertragsabwicklung
Datensicherungsservices
Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten
Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten
Modifikation von Systemkomponenten
Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten
Beginn / Dauer / Kündigung der Serviceleistungen
Vertragsdauer befristet/ unbefristet
Kündigung ordentlich, außerordentlich
Vergütung der Serviceleistungen
Pauschalfestpreis; nach Aufwand
Servicezeiten für die Serviceleistungen
Testsystem des IT-Systems
Leistungsumfang, Leistungszeit, Leistungsvergütung
Störungsmeldung durch den Auftraggeber
Kontakt, Adresse, Verfügbarkeits-, Reaktions- und Erledigungszeiten
Vorhalten von Ersatzgegenständen
AN dokumentiert die durchgeführten Serviceleistungen (Leistungen, Mängelbeseitigungen, …)
Mitwirkung des AG
zB. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente
Abnahme von Serviceleistungen
Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel: 24 Monate
Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten
Nichteinhaltung von vereinbarten Erledigungszeiten
Vertragliche Ansprechpartner
Schlüsselpositionen
Sonstige Vereinbarungen
AVertragsgegenstand
Erstellung eines Gesamtsystems
Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer
soweit nachfolgend vereinbart: Systemservice und Weiterentwicklung des Gesamtsystems
Leistungen bis zur Abnahme
Verkauf von Hardware
Vermietung von Hardware
Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)
Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (Vermietung)
Erstellung und Überlassung von Individualsoftware auf Dauer
Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen
Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Systemkomponenten
Projektmanagement
Leistungen nach der Abnahme
Systemservice
Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft
Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems
——
Leistungen des AN zur Erstellung des Gesamtsystems
Verkauf von Hardware / Vermietung von Hardware
Produktbeschreibung, Menge, Einzel- und Gesamtpreis bzw. Mietpreis und Mietdauer
Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) / auf Zeit (Vermietung)
Preis bzw. Mietpreis und Mietdauer
Anzahl erlaubter Sicherungskopien
Mitteilungen über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene
Lizenzbedingungen
Form der Bereitstellung
Leistungsumfang
Vergütung: pauschal oder nach Aufwand
abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware
Einräumung von Rechten an Erfindungen
Umfang
Vergütung (zB. in Pauschalfestpreis abgegolten?)
abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen
Art und Umfang
Anzahl, Inhalt, Teilnehmer, Unterlagen, Preis
Systemserviceleistungen
Arten von Systemserviceleistungen
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung)
Form, Adresse, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Servicezeiten, Hotline
Überlassung von verfügbaren Programmständen (Standardsoftware)
Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen
Kündigung von Systemserviceleistungen
Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen
sonstige
Weitere Leistungen nach der Abnahme
Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme
Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
Stunden-/Tagessätze am Arbeitsplatz
Zuschüsse außerhalb der Geschäftszeiten
Reisekosten, Nebenkosten, Materialkosten und Reisezeiten
Termin- und Leistungsplan
Zahlungsplan
Projektmanager (AN und AG)
Projektsteuerung/Projektkoordinierung
Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests)
Weitere Pflichten des Auftragnehmers
Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal
allgemeine Sicherheitsanforderungen
Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren
Entsorgung der Hardware, Verpackungen
Zugang zu Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik,
Dokumente
Gegenstand der Abnahme
Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme
Kriterien bzw. Vereinbarungen zu Mängelklassen
Testdaten, Dauer, Ort und Systemumgebung der Funktionsprüfung
Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems
Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen
Mängelmeldungen
Form, Adresse
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Servicezeiten, Hotline, Teleservice
Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung
Haftung bei Verzug
Haftung für den Systemservice
Haftung für entgangenen Gewinn
Vertragsstrafen bei Verzug
bei Erstellung des Gesamtsystems
bei Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
Weitere Vereinbarungen
Auftragnehmergarantien
Herstellergarantier
Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes
Sicherheiten
Vorauszahlungssicherheit
Mängelhaftungssicherheit
Vereinbarungen zur KorruptionspräventionKündigungsrecht des Auftraggebers
Lieferung von Systemkomponenten (Hard- und Software)
Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den AN
sowiet vereinbart: Systemservice
Leistungen:
Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung
Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung (Verkauf)
Übernahme von Altdaten (Migration)
Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems
z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Hardware und Standardsoftware
Leistungen nach der Systemlieferung
Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft)
detaillierte Beschreibungen zu Umfang und Vergütung der zu erbringenden Leistungen
Menge, Einzel- und Gesamtpreis
Lizenzbedingungen, Nutzungsrechtvereinbarungen
Art und Umfang der Schulungen
Inhalt, Teilnehmer, Schulungstage, Unterlagen, Vergütung
Systemserviceleistungen nach Systemlieferung
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Systems (Störungsbeseitigung)
Störungsmeldung (Form, Kontakt, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Servicezeiten, Hotline)
Beginn/ Dauer der Systemserviceleistungen
Verantwortlicher Ansprechpartner
Versand
Demonstration des Systems
Fristen für Mängel am System und Teilsystemen
Form und Adresse
bei Systemlieferung oder Teillieferung
Garantie
Hinterlegung des Quellcodes
Vereinbarungen zur Korruptionsprävention
Erstellung von Individualsoftware ist nicht Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages
Wert der Anpassungsleistungen max. 16 % des Auftragswertes
ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag deckt nur ein einheitliches System ab
gesonderte Verträge bei mehreren unabhängigen Systemen
Systemverträge Allgemein
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen
für öffentliche Auftraggeber
regeln Beschaffung von IT-Leistungen und -Produkten
schaffen einheitliche, rechtssichere Bedingungen
rechtlicher Rahmen für Beschaffung von IT-Leistungen
modulare Struktur
EVB-IT Systemvertrag:
Hauptvertrag, der die grundlegenden Vereinbarungen enthält
Leistungsbeschreibung:
detaillierte Spezifikation der zu erbringenden Leistungen und Produkte
EVB-IT System AGB:
legen rechtliche Rahmenbedingungen fest
Anlagen
zusätzliche Vereinbarungen und technische Details, die den Hauptvertrag ergänzen
Hauptbestandteile
Leistungsbeschreibung (Art und Umfang)
detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen
(Umfang, Fristen,…)
Beginn und Dauer von Leistungen
Fristen für ordentliche und außerordentliche Kündigung
siehe Vertragsverletzungen
Folge der Vertragsbeendigung
zB. Rückgabe von Materialien, Restzahlungen
Vergütung von Leistungen
Zahlungsmodalitäten
Pauschalfestpreis, nach Auwand
innehalb der Geschätszeiten: Stundensatz, Tagessatz
außerhalb der Geschäftszeiten: Zuschläge
am Erfüllungsort / Reise- und Nebenkosten
einmalig, monatlich, quartalsweise, jährlich
Preisanpassung für Leistungen
ggf. Funktionstest
Dauer, Umfang, Systemumgebung
Kriterien
Testdaten, Testsystem
Vereinbarungen zu Mängelklassen
Störungsklassifizierung (siehe 3 Fehlerkategorien)
Störungsmeldeformular
Dauer und Umfang der Mängelhaftung
Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel
Umgang (zB. Nachbesserung oder Ersatzlieferung)
bei Verzug von
Lieferungen
bei Nicht-Einhaltung von Fristen oder Leistungen
Rechte auf Schadensersatzforderung, Rücktritt
Service und Ansprechpartner
Sprache, inhaltliche Anforderungen
Anforderungen an Übergabeprotokolle, Abnahmeberichte, um den Abnahmeprozess zu dokumentieren
Zugang zu Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente
Aufwand, fachliche Qualifikation, …
Meldepflicht bei Störungen/Mängeln
Weitere Pflichten des AN
Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal (fachlich)
Entsorgung der Hardware (Altgeräte)
Entsorgung von Verpackungen
Schutzrechte Dritter
Regelungen zu eventuellen Mehrkosten und deren Handhabung
Nutzungsbedingungen
Nutzungssperren
IT-Sicherheitsanforderungen
Kündigungsbedingungen
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Änderungen und Ergänzungen
schriftlich
Zuletzt geändertvor 2 Monaten