Wann liegt eine OHG vor; worauf ist der Gesellschaftsvertrag gerichtet?
• Eine OHG liegt vor, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma zu betreiben (§ 105 HGB).
• Der Gesellschaftsvertrag regelt unter anderem:
• Zweck der Gesellschaft
• Beitragspflichten der Gesellschafter
• Geschäftsführung und Vertretung
• Gewinn- und Verlustverteilung
Wer haftet alles für Verbindlichkeiten der OHG?
• Primär haftet das Gesellschaftsvermögen.
• Zusätzlich haften alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch (§ 128 HGB).
• Die Gesellschafter können erst nach Inanspruchnahme der OHG belangt werden (Akkzessorietät der Haftung).
Wie sind diese Fragen im Hinblick auf eine KG zu beantworten?
• Die Kommanditgesellschaft (KG) (§ 161 HGB) unterscheidet sich von der OHG durch zwei Gesellschaftertypen:
• Komplementäre haften unbeschränkt und sind zur Geschäftsführung berechtigt.
• Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage und sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
• Der Gesellschaftsvertrag regelt die gleichen Aspekte wie bei der OHG, jedoch mit gesonderten Bestimmungen für Kommanditisten.
Ist ein Kommanditist tatsächlich vor jeder persönlichen Haftung sicher?
• Nein, ein Kommanditist haftet grundsätzlich nur mit seiner Einlage (§ 171 HGB).
• Ausnahme: Vor Eintragung ins Handelsregister haftet er wie ein Komplementär (§ 176 HGB).
• Auch bei Rückgewähr seiner Einlage kann er nachträglich haften (§ 172 HGB).
Wer ist in OHG und KG geschäftsführungs- und vertretungsbefugt?
OHG: Alle Gesellschafter gemeinschaftlich, falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist (§ 114 HGB).
KG:
• Komplementäre: Geschäftsführung und Vertretung
• Kommanditisten: Keine Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis (§ 164 HGB)
Was ist eine stille Gesellschaft, was ein partiarisches Darlehen und wo liegen die Unterschiede?
Stille Gesellschaft (§ 230 HGB):
• Reine Innengesellschaft
• Einlage des stillen Gesellschafters ins Gesellschaftsvermögen
• Keine Haftung nach außen
• Gewinnbeteiligung, aber kein Mitspracherecht
Partiarisches Darlehen:
• Kein Gesellschaftsverhältnis, sondern Kreditvertrag
• Darlehensgeber erhält gewinnabhängige Vergütung
• Rückzahlung des Darlehens bleibt fällig, unabhängig vom Erfolg
Wie ist die Haftungsverteilung im Grundsatz bei Kapitalgesellschaften?
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, daher haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, außer bei:
• Durchgriffshaftung (Missbrauch der Rechtsform)
• Pflichtverletzungen von Geschäftsführern
Was verstehen Sie unter dem „numerus clausus“ der Gesellschaftsformen?
• Es gibt nur gesetzlich zugelassene Gesellschaftsformen.
• Neue Gesellschaftsformen können nicht frei geschaffen werden, sondern müssen sich an bestehende Gesetze halten.
• Beispiele: GbR, OHG, KG, GmbH, AG
Welche Kapitalgesellschaften kennen Sie?
1. GmbH (§ 1 GmbHG) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
2. AG (§ 1 AktG) – Aktiengesellschaft
3. SE (Societas Europaea) – Europäische Aktiengesellschaft
4. UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft als Sonderform der GmbH
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