Führt § 25 HGB dazu, dass der Fortführende nur die Verbindlichkeiten übernimmt?
✅ Nein, nach § 25 HGB übernimmt der Erwerber eines Handelsgeschäfts sowohl die Verbindlichkeiten als auch die Forderungen des bisherigen Unternehmens, sofern die Firma fortgeführt wird.
✅ Eine Haftung kann jedoch durch abweichende Vereinbarung ausgeschlossen werden, wenn dies ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht wird.
Wie funktioniert „erben“ normalerweise?
✅ Beim Erbfall geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf den Erben über (Universalsukzession, § 1922 BGB).
✅ Der Erbe tritt auch in alle Schulden und Verbindlichkeiten ein.
✅ Er kann die Erbschaft jedoch ausschlagen (§ 1942 BGB), um sich vor Schulden zu schützen.
Warum stellt § 27 HGB insoweit eine verschärfte Haftung dar?
✅ § 27 HGB regelt die Haftung der Erben für Verbindlichkeiten eines Handelsgeschäfts.
✅ Normalerweise können Erben die Haftung auf den Nachlass beschränken (§ 1975 BGB).
✅ Aber: Nach § 27 HGB haften sie unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, wenn sie das Handelsgeschäft fortführen.
✅ Dies führt zu einer verschärften Haftung im Vergleich zur allgemeinen Erbenhaftung.
Welchen Fall regelt § 28 HGB?
✅ § 28 HGB betrifft die Einbringung eines Unternehmens in eine Gesellschaft (z. B. OHG oder KG).
✅ Die Gesellschaft haftet für die alten Verbindlichkeiten des eingebrachten Unternehmens, wenn der bisherige Inhaber Gesellschafter wird.
✅ Dies dient dem Gläubigerschutz, da sie weiterhin einen Schuldner haben.
Zuletzt geändertvor 2 Monaten