Buffl

Grundlagen und Gesetzgebung

SG
von Sophia G.

Nationalratswahl


Aufteilung der Mandate auf die Wahlkreise

  • zunächst Aufteilung der ingesamt zu vergebenden Mandate auf die einzelnen Regionalwahlkreise

    • nach jeder Volkszählung wird die Bürgerzahl ermittelt

      • = Zahl der Staatsbürger, die im Bundesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben

      • stellt nicht auf die Wahlberechtigung ab

        • berücksichtigt also insb auch Personen, die auf Grund ihres Alters noch nicht wahlberechtigt sind

        • daher ist ein Mandat in einem bevölkerungsreichen Wahlkreis leichter zu erreichen

        = Bürgerzahlprinzip

      • wird um die Zahl der im Ausland lebenden Staatsbürger, die am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen waren, vermehrt

        (Auslandsösterreicher)

    • diese Zahl ist durch die Zahl der im NR zu vergebenden Mandate (183) zu teilen

      • Ergebnis (Quotient) auf drei Dezimalstellen zu berechnen

      • bildet die Verhältniszahl

  • -> Mandatszahl für den Landeswahlkreis

    (selbes Prinzip beim Regionalwahlkreis)

    • Bürgerzahl Landeswahlkreis + Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz

      dividiert durch die Verhältniszahl

    • werden so nicht alle Mandate aufgeteilt, erfolgt die Vergabe der Restmandate nach der Größe der Dezimalreste

      (bei der gleichen Zahl wird die Vergabe des letzten Mandats durch Los entschieden)

    • -> tendenziell kinderstarke Landeswahlkreise erhalten verhältnismäßig mehr Mandate

  • die Zahl der auf die Wahlkreise entfallenden Mandate ist nach dem Ergebnis einer Volkszählung zu ermitteln und kundzumachen

    § NRWO; BGBl II 2017/53

    • die meisten Mandate in NÖ (37) und Wien (33)

    • die wenigsten im Burgenland (7) und Vorarlberg (8)


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Sophia G.

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