Was sind die vier Grundfreiheiten?
Freier Warenverkehr
Freier Personenverkehr
Freier Dienstleistungsverkehr
Freier Kapital- und Zahlungsverkehr
Beschreibe den Freien Warenverkehr im Rahmen der Grundfreiheiten
Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen, Abschaffung aller mängenmäßigen Beschränkungen (ARt. 28 ff AEUV)
Beschreibe den Freien Personenverkehr im Rahmen der Grundfreiheiten
Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 45 ff. AEUV) und Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff. AEUV)
Beschreibe den Freien Dienstleistungsverkehr im Rahmen der Grundfreiheiten
Bezieht sich auf dieselben Leistungen wie bei der Niederlassungsfreiheit, allerdings mit vorübergehenem Charakter (verlangt keine dauernde Niederlassung im Aufnahmestaat) (Art. 56 ff. AEUV)
Beschreibe den freien Kapital- und Zahlungsverkehr verkehr im Rahmen der Grundfreiheiten
Grundsätzlich sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten verboten (ARt. 63 ff. AEUV); umfasst Geldkapital als auch Sachkapital
Zuletzt geändertvor 2 Monaten