Wo ist der unterschied zwischen Eigentümer, Besitzer und Besitzdiener?
Eigentümer = kann mit der Sache grundsätzlich frei verfahren und andere von jeglicher Einwirkung ausschließen (§903 BGB). Ihm gehört die Sache (Rechtliche Gewalt).
Besitzer = derjenige der gerade Zugriff auf eine Sache hat, unabhängig ob er darf oder nicht (bspw ein dieb). Damit übt er die sogenannte tatsächliche Gewalt aus. (§854 BGB)
Besitzdiener = 1. übt ggf für den Besitzer ( NICHT EIGENTÜMER!) das Hausrecht aus.
2. die tatsächliche Gewalt für den Besitzer ausübt.
3. Weisungsgebunden.
4. sozial abhängig (Lohn)
Welche Person ist Rechtsfähig?
Rächtsfähig ist, wer :
nach Vollendung der Geburt
und Sie endet mit dem Tod
erkläre mir die Verbotene Eigenmacht (§858 BGB)
ist eine vom Gesetz nicht gestattete Handlung, die dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht.
Zuletzt geändertvor 2 Monaten