Vorrang des Gesetzes
Verwaltungsbehörden müssen Gesetze beachten/dürfen nicht dagegen verstoßen
Vorbehalt des Gesetzes
Wenn die STaatsgewalt in Grundrechte eingreift, dann ist eine formellgesetzliche Grundlage erforderlich
Ermessensüberschreitung
Gesetzliche Grenzen des ERmessens werden nicht eingehalten
Ermessensunterschreitung
EIngeräumtes Ermessen wird gar nicht ausgeübt
Ermessensreduzierung auf Null
Trotz Ermessen ist nur eine einzige Rechtsfolge rechtmäßig
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Soll bewirken, dass durch staatliches Handeln nicht mehr als notwendig/übermäßig in die Rechte von betroffenen Personen eingegriffen wird
Geeignet
Geeignet ist die Maßnahme, wenn sie objektiv zweitäglich ist das polizeiliche Ziel zu erreichen
Erforderlich
Erforderlich ist die Maßnahme, wenn sie von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige ist, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt
Angemessenheit
Angemessenheit bedeutet, dass die Maßnahme nicht zu einem Nachteil für den Betroffenen bzw. die Allgemeinheit führt, der zum erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
Zuletzt geändertvor 2 Monaten