· Fahrzeug mit Maschinenantrieb
· Fahrzeug mit Maschinenantrieb über 110m
· Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb (2 Varianten)
Schubverband
Koppelverband
Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb unter 7m am stehenden Gewässer (See)
Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb und ohne Segel am stehenden Gewässer (See)
Kleinfahrezug welches geschleppt oder gekoppelt wird
Kleinfahrzeug unter Segel
· Fahrzeug unter Segel, die gleichzeitig mit Maschinenantrieb fahren (ACHTUNG TAG!)
Kleinfahrzeug unter Segel, unter 7m Länge am stehenden Gewässer (See)
· Fahrgastschiffe am stehenden Gewässer und freifahrende Fähren auf der Wasserstraße (ACHTUNG TAG!)
Beim Fahrgastschiff am See MINDESTENS 50m Abstand.
Geschwindigkeit entsprechend wählen (Wellenschlag vermeinden!)
Personenschiff am See darf den grünen Ball führen, wenn es mehr als 12 Fahrgäste transportiert!
· Nicht freifahrende Fähren (Seilfähre) auf der Wasserstraße (ACHTUNG TAG!)
· Fahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die brennbare Stoffe transportieren (ACHTUNG TAG!)
Mindestabstand beim Stillliegen 10 Meter!
Fahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die gesundheitsschädliche Stoffe transportieren (ACHTUNG TAG!)
Mindestabstand beim Stillliegen 50 Meter!
· Fahrzeuge mit oder ohne Maschinenantrieb, die explosive Stoffe transportieren (ACHTUNG TAG!)
Mindestabstand beim Stillliegen 100 Meter!
· Fahrzeuge der Polizei, Schiffahrtsaufsicht, Feuerwehr und Wasserrettung im Einsat (ACHTUNG TAG!)
· Fahrzeuge die Wasserbauarbeiten oder Vermessungen durchführen (ACHTUNG TAG!)
· Fahrzeuge mit Taucher im Einsatz (ACHTUNG TAG!)
Schwimmende Geräte in Betrieb und stillliegende Fahrzeuge, sowie festgefahrene Fahrzeuge, die gegen Wellenschlag zu schützen sind (ACHTUNG TAG!)
Schwimmende Geräte in Betrieb und stillliegende Fahrzeuge, die Arbeiten ausführen, wobei Vorbeifahrt ungehindert möglich ist (ACHTUNG TAG!)
· Schwimmende Geräte und stillliegende Fahrzeuge, die Arbeiten ausführen, wobei die Vorbeifahrt nur auf einer Seite möglich ist (ACHTUNG TAG!)
· Notzeichen (TAG vs. NACHT)
· Manövrierunfähiges Fahrzeug (TAG und NACHT)
· Schubverbände beim Ankern
Vom Ufer entfernt liegend)
· Fahrzeug beim Ankern (TAG und NACHT)
Vom Ufer entfernt liegend
Nachtbezeichnung auch Kleinfahrzeuge
· Fahrzeug beim Ankern, wenn der Anker die Schiffahrt behindert (Tag vs Nacht)
· Fahrzeug eines Berufsfischers (Tag und Nacht) Schleppfischer hat zusätzlich?
Berufsfischer mindestens 50m Abstand!
Geschwindigkeit reduzieren (Wellenschlag vermeiden)!
· Stilliegende Anlagen, welche mehr als 5m ins Gewässer hineinragen
· Netze der Fischer, welche Schifffahrt behindern (Tag und Nacht)
· Zugfahrzeug Schleppverband (Tag vs. Nacht)
· Fahrzeug eines Schleppverbandes (Tag vs. Nacht)
Bei 3 Schiffen nebeneinander (heißt es dann nicht Koppelverband)
· Schnelles Schiff auf der Wasserstraße (Tag vs. Nacht)
· Fahrzeug mit Vorrang (Tag vs. Nacht)
· Begegnungsseite Steuerbord (Großschifffahrt) (Tag vs. Nacht)
Am See
Fahrzeuge beim Ankern, wenn der Anker die Schifffahrt behindert
Am Tag einen gelben Döpper (gelbe Tonne auf der Ankerseite)
In der Nacht auf der Seite des Ankers zwei weiße Lichter übereinander,
Am Döpper ebenfalls ein weißes Licht (also insgesamt 3 weiße Lichter auf der Seite des Ankers)
Zuletzt geändertvor einem Monat