Reihenfolge
Einbeziehungskontrolle
Geltungskontrolle
Inhaltskontrolle
Transparenzgebot —> Verbraucher
sind AGBs Vertragsinhalt geworden?
Einigung nötig: es muss bei Vertragsschluss erkennbar sein, dass die Partei nur zu diesen Bedingungen abschließen will
Andere Partei muss spätestens bei Vertragsschluss die Möglichkeit haben, den Inhalt zu lesen
Möglichkeit der Einsichtnahme muss bestehen —> Kunde muss sie weder lesen, noch verstehen
Als Folge werden die AGB nicht Vertragsinhalt
Geltungskontrolle § 864a
gilt die konkrete Klausel?
ist die Klausel ungewöhnlich, benachteiligend und überraschend wird sie nicht Vertragsinhalt
Inhaltskontrolle § 879 Abs 3
weicht die Klausel in krasser Weise benachteiligend von objektiven Recht der Partei ab? ist sie sittenwidrig?
§ 879 Abs 3 Gröblich benachteiligende Nebenabrede
Klauselverbot § 6 Abs 1 und 2 KSchG
§ 6 Abs 3 KSchG Transparenzgebot:: unklare oder unverständliche Klauseln sind unwirksam
Klausel unwirksam
Folgen Verstoß Inhaltskontrolle
Unternehmer:
Reduktion der Klausel auf geradezu noch zulässigen Inhalt
Sonst: Unwirksamkeit der Klausel: Anwendung von dispositivem Recht
Verbraucher:
Unwirksamkeit der Klausel (Verbot geltungserhaltende Reduktion)
Keine Anwendung von dispositivem Recht
Ausnahme, wenn es sonsr zu einer den Verbraucher benachteiligenden Gesamtnichtigkeit des Vertrages kommen würde
Zuletzt geändertvor 2 Monaten