Vernehmung Definition
ist eine Befragung eines Beschudligten oder Zeugen in einem Ermittlungsverfahren
über den Verlauf wird ein Protokol oder Bericht gefertigt
Nichterscheinen bei der Vernehmung und Erscheinungspflicht
sind “persönliche Beweismittel” im Strafverfahren
Erscheinungspflicht nur bei StA und Richter (nicht Polizei)
Richter kann Ordnungsgeld anordnen
wenn falschaussage dann
bei Polizei: - Strafvereitlung
- falsche Verdächtigung
-Vortäuschen einer Straftat
bei Richter: - uneidliche Flaschaussage
- Meineid
Falsch Aussagen bei Vernehmung
Recht des Beschuldigten
Aussageverweigerungsrecht:
gereglt in § 55 StPO
Schutz vor der Selbstbelastung (der Beschuldigte muss sich nicht selbst belasten)
Rechte des Zeugen
Zeugnisverweigerungsrecht:
gemäß §52StPO
wenn er sich selbst oder Personen aus § 52 (1) StPO (Verlobte, Ehegatten, Verwandte) belasten würde
Vermeidung der Selbstbelastung oder der Belastung von nahe stehenden Personen (z.B. Familienangehörigen)
darf ein Kind oder Jugendlicher seine Vernehmung selbst unterschrieben?
nicht selbst unterschreiben, ohne dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
Bei Kindern unter 14 Jahren muss eine Eltern-/Erziehungsberechtigten-Zustimmung immer eingeholt werden, und in vielen Fällen muss auch ein Verteidiger anwesend sein.
Bei Jugendlichen (14-17 Jahren) ist es in der Regel erforderlich, dass sie mit einem Verteidiger an der Vernehmung teilnehmen, und der Erziehungsberechtigte sollte ebenfalls informiert werden, auch wenn seine direkte Zustimmung für die Unterschrift der Vernehmung nicht immer zwingend erforderlich ist.
Ein Kind oder Jugendlicher kann eine Vernehmung nicht selbstständig unterschreiben, ohne die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (bei Kindern unter 14 Jahren) oder eines Verteidigers (bei Jugendlichen ab 14 Jahren).
Zuletzt geändertvor 2 Monaten