Entscheidungen
-Betreffen Einzelfälle
Empfehlungen und Stellungnahme
-Betreffen Einzelfälle - unverbindlich
-von EK un Ministerrat beschlossen
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren der EU
1: Anliegen an die EU herangetragen(z.b von nationalen Regierungen, EU Parlament, Bürgerinitiativen
2:EK macht Vorschlag und leitet ihn an EU Parlament und Ministerrat weiter
3: Parlament berät in der 1. Lesung und leitet Standpunkt an den Ministerrat weiter
4: wenn der Ministerrat der 1. Lesung zustimmt, ist ein Gesetz erlassen, ansonsten kommt es zu einer zweiten Lesung mit Änderungswünschen des Rates
5:in der 2. Lesung berät wieder das Parlament, es kann die Änderungswünsche annehmen (Gestz wird erlassen), oder das Gesetz mit absoluter Mehrheit scheitern lassen oder Änderungswünsche an den Ministerratstellen, der diese annehmen könnte
6:Vermittlungsausschuss Parlament und Ministerrat (6 Wochen Beratungszeit)
Europäische Wirtschafts und Währungsunion
Währungsunion: Euro als gemeinsame Währung,Ersetzt nationale Währung, geldpolitische Kompetenzen werden an zentrale Behörden(EZB) abgegeben
Wirtschaftsunion: schrankenloser Wirtschaftsraum, Harmonisierung verschiedener Teile der Wirtschaft
2 Theorien:
Lokomotivtheorie: Währungsunion befördert zusammenwachsen der nationalen Volkswirtschaften
Krönungstheorie: gemeinsame Währung sollte der vollendeten Wirtschaftsunion erst krönend aufgesetzt werden, in der EU haben die Nationalstaaten ihre hoheitlichen Kompetenzen weitgehend behalten
Wechselkurse: Wie viele Einheiten einer Währung muss ich für eine Einheit einer anderen Währung zahlen
Bsp: 1 Euro = 1,10$
1 Euro = 1,20 $
Der $ wurde im Vgl. zum Euro abgewertet/ er hat gegenüber dem Euro an Wert verloren
Mehr Exporte von den USA nach Europa
Importwaren werden teurer, evtl. wird mehr im eigenen Land nachgefragt
-> In den Euroländern so nicht mehr von Nationalstaaten machbar
Richtlinien
Ziele, die die Länder individuell in nationales Recht umsetzten
Umsetzungsfrist
Angleichung des Rechts
Mitglied der EU werden -Hürden
Kosten
Schwierigkeiten bei der Reform von Institutionen und Politik
Neuer EU Vertrag Art. 49: 3 Änderungen
-> Staaten müssen europ. Werte achten+ aktiv fördern
-> Parlamente müssen über einen Beitrittsantrag unterrichtet werden
-> Beitrittskriterien sind vertraglich kodifiziert
Ratifikation
Fortschrittsberichte der EK
Kopenhagener Kriterien
Verordnung
verbindlich, unmittelbar, ab. 1 Tag gültig, erlassenes Recht
Vereinheitlichung des Rechts in ML
keine zusätzlichen nationalen Rechte/ Verabschiedungen notwendig
Verordnung hat Vorrang vor nat. Recht
Vertrag von Lissabon
2007
EU soll handlungsfähiger, demokratischer, transparenter werden
Stärkung der Demokratie (Ausdehnung der Befugnisse des EU Parlaments), Stärkung der Mitwirkungsrechte der nat. Parlamente
Vereinfachung des Gesetzgebungsverfahrens
Verbesserung der Handlungsfähigkeit
doppelte Mehrheit
Wie wird man Mitglied in der EU?
Ablauf: EU-Beitritt 1. Antrag stellen → Land stellt offiziellen Antrag auf EU-Mitgliedschaft (EU Rat nimmt zur Kenntnis)
**2. Kandidatenstatus **→ EU prüft, ob das Land grundsätzlich beitrittsfähig ist.(EK, EP)
3. Beitrittsverhandlungen → Prüfung und Anpassung an EU-Standards in 35 Verhandlungskapiteln (z. B. Rechtsstaatlichkeit, Umwelt, Wirtschaft).(EK überwacht Fortschritte und informiert EU Rat, EP)
4. Abschluss der Verhandlungen - Alle Kapitel müssen erfolgreich umgesetzt werden.
5. Beitrittsvertrag→ Muss von allen EU-Staaten und dem Beitrittsland ratifiziert, unterschrieben werden.(ER, EK, EP müssen zustimmen)
6. Beitritt→ Das Land wird offiziell EU-Mitglied.
1993 (Osterweiterung
allg. Vorraussetzungen für Beitrittskandidaten
1. politisches Kriterium:
stabile Demokratie mit entsprechenden Institutionen
Schutz der MR und Minderheitsrechte
2. wirtschaftliches Kriterium:
funktionierende Marktwirtschaft, Standhaltung des Wettbewerbs im Binnenmarkt
3. Acquis- Kriterium:
Akzeptanz der Rechte und Pflichten aus den Rechtsgrundlagen der EU + Anwendung, Unterstützung der Ziele
4. EU- gemeinschaftliches Kriterium:
Anerkennung des Binnenmarkts und Beitritt zur EWV
5. +1
Prüfung der EU Aufnahmefähigkeit
Krise in der Eurozone
hohe Schulden einiger Länder
Halbherziges Konstrukt der Währungsunion
Griechenland nutzt Eurobeitritt um günstige Darlehen aufzunehmen (attraktive Finanzierung)
Wirtschaftsleistung sank
Steuereinnahmen brachen ein, Verschuldungsquote stieg
Geld konnte nicht abgewertet werden
Wirtschafts und Finanzpolitik zu unwichtig genommen
Wirtschaftspolitische Zusammenarbeit fehlt
Bewältigung der Banken und Schuldenkrise
8.Mai 2010:
-> Sondergipfel in Brüssel
-> Einführung eines temporären Rettungsschirms
EFSF: Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, privatrechtliche Kapitalgesellschaft, Ausgabe von Notkrediten an Länder der EU
Ziel: Gemeinsames Kreditprogramm zurückgreifen
Ende Mai:
Gesetz zur Eurostabilisierung, Eurorettungspaket
24 und 25 März 2011:
Frühjahresgipfel, Europäischer Stabilitätsmechanismus(ESM)-> Übersicherung der EFSF
29. September 2011:
Bundestag stimmt Aufstockung der EFSF zu (211 mrd. Euro)
8. und 9. Dezember 2011:
Neuer Euroraumvertrag (Fiskalpakt), Beitritt für alle EU Staatem offen, Fiskalunion mit verbindlichen Regeln für die Haushalspolitik, GB und Tschechien wollen sich nicht beteiligen
Klage gegen ESM:
37.000 Bürger , Linksfraktion +einzelne Abgeordnete CDU, SPD; FDP, “Aushöhlung des Haushaltsrechts des Bundestags”, ESM Gremium sei nicht demokratisch legitimiert
01.01.2013:
Athen erhielt 3 Hilfspakete
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
27.09.2012
Internationale Finanzinstitution, Ablösung EFSF
Zielsetzung: Verhinderung Zahlungsunfähigkeit der Euroländer, Schutz der Stabilität
Maßnahmen: Kredite für überschuldete Euroländer (für Sarnierung ihres Haushalts)
Volumen: Max. Höhe der Kredite 50 Milliarden Euro,Kapital ca. 700 Milliarden, Finanzierungsanteil der ML -> Anteil am Kapital der EZB
Deutscher Finanzierungsanteil 27%, 21,7 Mrd. Euro eingezahlt, 168,3 Mrd Euro abrufbares Kapital, max. Haftungsrisiko 190 mrd. Euro
Europäischer Fiskalpakt
Zielsetzung: stabile Wirtschaftslage in der EU
Maßnahmen und Kriterien: Euro- Gipfeltreffen: 2mal pro Jahr, Haushaltsdefizit regulieren, Einführung der Schuldenbremse, Verschärfung des Maasstrich-Kriteriums
Pflicht von Schuldenbremse(Geldstrafe)
Grenze der jährlichen Neuverschuldung mittelfristig nur noch bei 0,5% des BIP (öffentliche Schulden)
Sparverpflichtungen
Schulden nicht mehr als 60% des BIP
Vorlagen von Berichten bei EK + ER, wie wird Defizit behoben
Abweichen von geplanter Defizitbehebungen nur unter besonderen Umständen
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen
Zentrale Herausforderungen
Schuldenmanagement
Migration
EU Austritte
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