Was sind Bauleitpläne?
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten (§1(1) BauGB). Es gilt die Planungshoheit der Kommunen (Art.28(2) GG) unter Beachten des Anpassungsgebotes und mit Einschränkungen durch Fachplanungen.
Bauleitpläne sind Flächennutzungspläne und Bebauungspläne.
Wo und wie werden Inhalte des Flächennutzungsplans geregelt? Worauf bezieht er sich?
Aufgabe: vorbereitende Bauleitplanung, Darstellung der Art der Bodennutzung
Entwicklungshorizont: 10-15 Jahre
Räumlicher Bezug: gesamtes Gemeindegebiet über Gemarkung (unbebaute Flächen im Außenbereich (§35 BauGB) und Bebauungsgebiet im Innenbereich (§34 BauGB))
Maßstab: 1:10000 bis 1:50000
Wirkung: Behördenverbindlich
Rechtliche Grundlagen: §5-7 BauGB, Baunutzungsverordnung BauNVO, Planzeichenverordnung PlanzV
Inhalte: Bestand und Planung (positive und problematische Entwicklungsabsichten, Bsp.: Hochwasserschutzgebiete, Altlastenbereiche)
Was sind nachrichtliche Übernahmen? Müssen diese im FNP dargestellt werden?
Nachrichtliche Übernahme (§5(4) BauGB) von Planungen und sonstigen Nutzungsregelungen, die auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhen.
Beispiele: Naturschutzgebiete nach BNatSchG, Flora-Fauna-Habitate nach Natura 2000-Richtlinie, Denkmalschutz, Überschwemmungsgebiete nach WHG
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Nennen Sie Beispiele für Flächen.
Bauflächen
Verkehrsflächen
Gemeindebedarfsflächen: Versorgungsflächen, Abfallentsorgung)
-> §5(2) BauGB, durch Linien-/Flächensignaturen und Piktogramme gemäß PlanZV
Was ist der Unterschied zwischen Darstellungen, Kennzeichnungen und nachrichtlichen Übernahmen im Flächennutzungsplan?
Darstellung: eigene Planungsvorstellungen der Gemeinde im Rahmen der kommunalen Planunungshoheit (nicht abschließende Aufzählng in §5(2) BauGB)
Kennzeichnung: Kennzeichnen von Flächen mit besonderen Eigenschaften oder Gefahren, Kennzeichnungspflicht aufgrund §5(3) BauGB, Bsp.: Altlastengefährdete Flächen
Nachrichtliche Übernahme / Vermerke: Planungen nach anderen gesetzlichen Regelungen, bestehende Festsetzungen werden nachrichtlich übernommen, in Aussicht genommene Festsetzungen werden vermerkt (§5(4,4a BauGB)
Benenne Sie Akteure, welche an der Aufstellung eines FNPs beteiligt werden müssen. Wie läuft die Aufstellung eines Bauleitplans ab und was ist dabei zu beachten?
Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung (§2(1) BauGB)
Bauleitpläne benachterter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen (§2(2) BauGB)
Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), sind zu ermitteln und bewerten (§2(3) BauGB)
Umweltprüfung für die Belange des Umweltschutzes (§2(4) BauGB)
Entfaltet der der FNP eine Rechtswirkung für Bürger? Begründen Sie.
FNP ist eine Rechtsfigur eigener Art (weder Verwaltungsvorschrift noch Rechtssatz)
Behörden haben ihre Planungen dem FNP anzupassen, gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP als "vorbereitender Bauleitplan" keine unmittelbare Rechtswirkung. Jedoch ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für den Bürger, den nach §8(2) BauGB sind die B-Pläne aus dem FNP zu entwickeln.
Wann ist ein Vorhaben zulässig, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
Im Innenraum:
Einfügen in die Eigenart der Umgebung
Erschließung gesichert
Im Außenbereich:
grundsätzlich von Bebauung freihalten, um Naturhaushalt zu schonen und Landschaftsgebiet zu erhalten, nur bodengebundene Vorhaben zulässig, z.B. Landwirtschaft
-> §34,35 BauGB
Zuletzt geändertvor einem Monat