Wo und wie werden Inhalte des Bebauungsplans geregelt?
Aufgabe: Verbindliche Bauleitplanung, Baurecht schaffen, Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, aus FNP zu entwickeln, §8(1,2) BauGB
Räumlicher Bezug: Teilbereiche des Gemeindegebietes
Maßstab: 1:500 – 1:5000
Wirkung: rechtsverbindlich für Jedermann, ausschließlich städtebauliche Regelungen, keine eigentumsrechtlichen
Welche Arten von Bebauungsplänen gibt es?
Einfacher B-Plan: enthält grundlegende Festsetzungen wie Baugrenzen ohne detailliertere Angaben, Zulassung nach §30(3) BauGB und §34 BauGB
Qualifizierter B-Plan: Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, MI, MU), überbaubare Grundstücksfläche und örtliche Verkehrsflächen, Bauvorhaben zulässig wenn alle Festsetzungen erfüllt sind, §30(1) BauGB
Übergeleiteter B-Plan: lag vor bevor BauGB 1960 in Kraft trat, bleibt geltend solange er nicht gegen Gesetz verstößt
Vorhabenbezogener B-Plan: Instrument zur schnellen Realisierung von Bauvorhaben, auf Antrag des Investors, Vorhaben- und Erschließungsplan VEP und Durchführungsvertrag über Fristen und Kosten, §12 BauGB, oft Erschließungskosten durch Investor, Beispiel: Berliner Carree im Verlagsviertel
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren die Festsetzungen des Bebauungsplanes?
BauGB, BauNVO, PlanZV, BNatSchG, HBO, Denkmalschutzgesetz
Was ist der Unterschied zwischen einer Baulinie und einer Baugrenze?
-> §23 BauNVO Baugrenze: Gebäude dürfen diese Grenze nicht überschreiten, Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Maß kann zugelassen werden
Baulinie: Gebäude muss auf dieser Linie gebaut werden
Was ist der Unterschied zwischen Bauflächen und Baugebieten?
Baugebiet: Im FNP ausgewiesener Bereich, in dem eine bauliche Nutzung grundsätzlich zulässig ist.
Baufläche: innerhalb eines Baugebiets werden einzelne Grundstücke als Bauflächen ausgewiesen, auf denen konkret gebaut werden darf.
Was ist eine gesicherte Erschließung?
Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie Ver- und Entsorgungsnetz
Bis zur Herstellung des Bauwerks funktionsfähig angelegt
Steht dauerhaft zur Verfügung
Warum gibt es verschiedene Baugebiete?
Baugebiete nach §1(2)-11 BauNVO
Reine Wohngebiete, Allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete, Sondergebiete, …
Staffelung nach Empfindlichkeit: zulässiger Störgrad und Anteil der Betriebe vs. Wohnnutzung und Schutzanspruch
Was wird zum Maß der baulichen Nutzung in der BauNVO geregelt?
Grundflächenzahl GRZ oder Größe der Grundflächen GR, §19 BauNVO, Anteil des maßgeblichen Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf, zulässige Gebäudegrundfläche/Grundstücksfläche
Geschossflächenzahl GFZ oder Größe der Geschossfläche GF, §20 BauNVO, Summe aller Geschossflächen im Verhältnis zum maßgeblichen Baugrundstück
Baumassezahl BMZ, §21 BauNVO, zulässige Baumasse/Grundstücksfläche
Zahl der Vollgeschosse, §21 BauNVO
Geschossregelung nach §2 HBO: Vollgeschosse sind oberirdisch mit Höhe von > 2,30m, die Deckenoberkante muss > 1,40m über Oberfläche herausragen (sonst Kellergeschoss), Dachgeschoss gilt bei > ¾ der Fläche darunter als Vollgeschoss
Höhe der Anlagen, Wahl der Bezugspunkte BP entscheidend, Firsthöhe FH, Traufwandhöhe TWH §18 BauNVO
Offene oder geschlossene Bauweise, §22 BauNVO
Hausformen:
Einzelhaus E (in sich geschlossen auf Grundstück mit Abstand zu Grenzen)
Doppelhaus DH (zwei Gebäude mit gemeinsamer Wand entlang Grundstücksgrenze)
Hausgruppe H (mindestens drei Häuser wie beim Doppelhaus aneinander, jedes Haus auf eigenem Grundstück, typisch: Reihenhaus)
Bauwich w = seitlicher Grenzabstand, 0,4*H
Was stellt ein Nutzungsschablone dar?
Darf die GRZ überschritten werden? Begründen Sie.
Überschreitungen im geringfügigem Maß können zugelassen werden, wenn sie nur geringfügige Auswirkungen auf die natürliche Funktion des Bodens oder wenn die Einhaltung zu einer wesentlichen Erschwerung der Grundstücksnutzung führt (§19 BauNVO)
Wie unterscheidet sich ein MI von einem MU? Was ist hierfür die gesetzliche Grundlage? Mischgebiete MI: dienen dem Wohnen und Unterbringen von Gewerbe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, Nutzung etwa 50/50, §6 BauNVO
Urbane Gebiete MU: dienen zusätzlich der Unterbringung sozialer und kultureller Einrichtungen, die Nutzungsmischung muss nicht gleichmäßig sein, keine Nutzgärten, §6a BauNVO
Welche Bestandteile gehören zu einem vorhabenbezogenen B-Plan?
Vorhaben- und Erschließungsplan VEP, Durchführungsvertrag
Welche Akteure tragen zu einem Bebauungsplanverfahren bei?
Kommunale Planungsträger (zuständige Stadtverwaltung), Fachbehörden (z.B. Denkmalschutzbehörde, Bauaufsicht, Umweltamt), Öffentliche Beteiligung, evt. Investoren
In einem unbeplanten Innenbereich (kein B-Plan vorhanden) wird ein Bauvorhaben geplant. Ist das Bauvorhaben dort zulässig? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Ein Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich ist nach § 34 BauGB (1 P) zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (1 P) und die Erschließung gesichert (1 P) ist.
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