Stakeholder und Shareholder
Stakeholder
haben idR Einfluss auf ein Unternehmen und werden von ihm beeinflusst -> Mitarbeitende, Kundschaft, Anliefernde, Anwohnende..), sozialwissenschaftliches Basismodell
Stakeholder Value: setzt auf Langfristigkeit, inkludiert Wünsche/Ziele verschiedener Interessengruppen
Shareholder
sind Eigentümer, haften mit ihrem Kapital, ökonomisches Basismodell
Shareholdervalues: Maximierung des Unternehmensertes und somit Vermögens der Shareholder
BWL vs. VWL
BWL
VWL
Erfahrungsobjekt
Betrieb
alle Haushalte, alle Betriebe
Erkenntnisobjekt
Wirtschaft im Betrieb
Wirtschaftliche Zusammenhänge national/international
Perspektive
Froscperspektive
Vogelperspektive
ökonomisches Prinzip
Ziel ist optimales Verhältnis von Einsatz und Ergebnis
Minimumprinzip -> festgelegtes Ergebnis mit möglichst minimalem Einsatz
Maximumprinzip -> festgelegter Einsatz und bestmögliches Ergebnis
Optimumprinzip -> Einsatz minimieren, Ergebnis maximieren
Analysen-/Bewertungsmethoden -> Gemeinsamkeiten
Erfassung Ist-Zusatand
Ableitung von Zielen/Maßnahmen
Prioritäten setzen
Ressourcen steuern
Analysen/Bewerungsmethoden
Porters Five
BCG-Matrix
SWOT-Analyse
Branchenstrukturanalyse/Analyse Ist-Zusatand -> dann Schwerpunkte setzen
Five Forces:
Wettbewerb/Rivalität der Branche
Potentielle neue Konkurrenz
Lieferant*innen -> Verhandlungsstärke und Abhängigkeiten aktuell und zukünftig
Ersatzprodukte
Abnehmende -> Verhandlungsstärke und Abhängigkeiten aktuell und zukünftig
BCG Matrix
Portfolioanalyse
Marktlebenszyklus:
Einführung/Questionmarkphase
Wachstum/Starphase
Reife der Sättigung/Cash Cow Phase
Rückgang der Sättigung/ Poor dog Phase
Strength
Weakness
Opportunity
Threat
Rechtsformen
öffentliches Recht -> öffentliche Träger/Investoren
Regiebrtrieb
Eigenbetrieb
privates Recht
Personengesellschaft -> für natürliche Personen
BGB
Part-GG
OHG
KG
Kapitalgesellschaft -> öffentliche & private Träger, juristische Personen
UHG
GmbH
AG
Rechtsformen: Gründe für die Wahl einer Rechtsform
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft
Haftung
Die Eigentümer haften mit ihrem gesamten, auch mit dem
privaten, Vermögen
Die Haftung ist beschränkt auf das Kapital der Gesellschaft. Die
Eigentümer haften nicht mit ihrem Privatvermögen
Leitungsbefugnis
BGB/ OHG Einstimmigkeit
KG nur der Komplementär
GmbH nur der GF
AG nur der Vorstand
Finanzierung
Kredit
Kredit & Beteiligung, auch ohne Leitungsbefugnis
(z.B. Gesellschaftsanteile, Aktien)
Publizität
Offenlegung nur, wenn
Bilanzsumme > 65 Mio. €
Umsatzerlöse > 130 Mio. €
Mitarbeiterzahl > 5.000
grundsätzlich Pflicht zur Offenlegung
Aufbau/Organisattion von Unternehmen -> Stellen
kleinste organisatorische Einheit
sach-/Personenorientiert
Arten:
ausführend -> sind untergeordnet, erteilen keine Weisung
leitend -> Instanz, übergeordnet
Stabstellen -> keine Weisungsbefugnis, sind Instanzen zur Beratung/Unterstützung zugeordnet
Aufbau/Organisattion von Unternehmen -> typische Stabstellen
Brandstellen
Datenschutz
Arbeitssicherheit
Hygiene
Aufbau/Organisattion von Unternehmen -> Ein-/Mehrliniensystem
Einliniensystem
ein Weisungsempfangender empfängt nur von einer Instnaz weisungen
eine Instanz kann mehreren Weisungsempfangenden Aufträge erteilen
+: Eindeutigkeit
-: Flashcenhals, Dienstweg
Mehrliniensystem
ein weisungsempfangender empfängt von mehreren Instanzen Weisungen
+: Spezialisierung, kurze Wege
-: Absimmungsbedarf, Priorisierung, ggf. Ausheblung von Verantwortlichkeiten
Aufbau/Organisattion von Unternehmen -> Sparten-/Matrixorganisation
Spartenorganisation:
Sparten = Produktgruppen/Geschäftsbereiche/Regionen… ggf Unternehmen in Unternehmen
-: Dopplung der Aufgaben, Egoismen
Matrixorganisation:
Variante des Mehrliniensystems
Stellen unterstehen je einer produkt- & durchführungsorientierten Leitung -> Produkt- & Durchführungsmanagement gleichrangig
+: Entlastung des oberen Management durch Entscheidung vor Ort, schnelle Problemlösung durch kurze Wege, flache Hierarchien, Nutzung von Expert*innenwissen/Spezialisierung, fördert Teamarbeit
-: Kompetenzunklark´heiten/-überschneidungen, Konflitpotenzial, hoher Koordinations-/Kommunikationsaufwand, hohe Zahl qualifizierter MA erforderlich, Kompromisse statt Entsceidungen
KLR
Kosten- und Leistungsrechnung
erfasst und analysiert die Kosten und Erlöse eines Unternehmens zur internen Steuerung
gliedert sich in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
KLR: Kasse vs. Vermögen -> Kasse
Einnahmen und Ausgaben
-> Zu-/Abfluss von Geld -> solange mehr zu- als abfließt bleibt man flüssig
Einnahmne und Ausgaben haben immer einen Zeitpunkt
KLR: Kasse vs. Vermögen -> Vermögen
Erträge und Aufwendungen
sind Aufbau/Verzehr von Vermögen
es kann nicht immer ein Zeitpunkt bestimmt werden -> Vermögensveränderungen werden meist zu einem Stichtag im Rückblick betrachtet
-> man kann auch mit leerer Kasse vermögend sein
Bilanz -> Aktiva und Passiva
Aktiva: Vermögen -> was habe ich -> z.B. Anlagevermögen (Patente, Grundstücke/Gebäude, Ausstattung…), Umlaufvermögen (Vorräte, Geld..)
Passiva: Finanzierung -> Wie habe ich es bezahlt -> Eigen-& Fremdkapital (Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten)
Goldene Bilanzregel: Anlagevermögen sollte finanziert sein durch Eigenkapital oder langfristiges Fremdkapital
Bilanz: doppelte Buchführung
auf beiden Seiten muss das gleiche stehen → alles was an Kapital da ist steckt irgendwo in den Vermögenswerten oderalles was an Vermögenswerten vorhanden ist muss irgendwie finanziert sein/sind durch das Kapital gedeckt
Gewinnermittlung: Gewinn/Verlustrechnung oder Vermögensvergleich
Besteuerung: perodengerechter Erfolg
Rechnungsabgrenzung erforderlich
Rückstellungen: zulässig
Inventur: erforderlich
Offene Posten: erfolgswirksam -> Forderungen/Verbindlichkeiten
Kostenrechnung -> Stufen
Kostenarten
Kostenstellen
Kostenträger
Kostenartenrechnung
Welche Kosten sind angefallen?
z.B. offene/versteckte/laufende Kosten, Personal-/Sach-/Material-/Gemeinkosten, fixe & variable Kosten
Wo sind sie angefallen?
Hauptkostenstellen -> erbrinen Leisung für zahlende Kundschaft
Hilfskostenstellen -> erbringen Leistungen für andere Kostenstellen
Interne Leistungsverrechnung -> Zuordnen der Leistung einer KSt an eine andere -> Umlegen von Gemeinkosten nach Verursachungs-/Durchschnitts-/Tragfähigkeitsprinzip
Wofür sind sie angefallen?
Interne Leistungsverrechnung -> Vollkosten oder Teilkostenrechnung
Deckungsbeitrag = Erlöse - variable Kosten
Budget
in Geldgrößen ausgedrückt
Symbol für dahinterstehende Ziele und Absichten -> korrektur von Geldgrößen ändert nichts, wenn Zusammenhänge nicht verändert werden
Willensbekundung keine Hochrechnung -> Kostenkontrolle als Folge nicht Zweck
Nutzen besteht in Durchdenken von Kostenentstehung und -gestaltung
KLR: Jahresabschluss
Zweck: Information für Shareholder, Deklaration für Steuerbemessung, Dokumentation
Besteht aus Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung, Anlagespiegel, Anhang, Lagebericht
Zuletzt geändertvor 2 Tagen