Was sind die Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes?
Freier Warenverkehr
Kapitalverkehrsfreiheit
Dienstleistungsfreiheit
Niederlassungsfreiheit/Arbeitnehmerfreizügigkeit
Freier Warenverkehr:
Ermöglicht Waren im gesamten Binnenmarkt frei zu zirkulieren.
Kapitalverkehrsfreitheit:
Ermöglicht Transfer von Geldern und Wertpapieren beliebiger Höhe zwischen Mitgliedstaaten.
Dienstleistungsfreiheit:
Ermöglicht eine freie und grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt ohne Beeinträchtigung aufgrund von Staatsangehörigkeit.
Niederlassungsfreiheit/Arbeitnehmerfreizügigkeit:
Ermöglicht allen Unionsbürgern in allen Mitgliedsstaaten zu wohnen und zu arbeiten.
Wann liegt eine Verletzung einer Grundfreihit vor?
Prüfungsschema
Schutzbereich:
Je nach Grundfreiheit
Insbesondere grenzüberschreitender Sachverhalt
Eingriff:
Diskriminierung zwischen inländischem und grenzüberschreitendem Sachverhalt
Beschränkung des freien Verkehrs
Rechtfertigung:
Verhältnismäßigkeitsprüfung
Verhältnismäßigkeitsprüfung?
Ist die Maßnahme verhältnismäßig?
Öffentliches Interesse (Gesundheit, öffentliche Ordnung, Sicherheit oder zwingende Gründe des Allgemeinwohls)
Eignung
Erforderlichkeit
Angemessenheit
Angemessen ist eine staatliche Maßnahme, wenn das mit ihr verfolgte Ziel in seiner Wertigkeit nicht außer Verhältnis zur Intensität des Eingriffs steht (Rechtsgüterabwägung).
Allgemeines Diskriminierungsverbot:
Jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist verboten. (AEUV)
Warenverkehrsfreiheit:
Freier grenzüberschreitender Verkehr von Waren
Alle beweglichen Sachen, die einen Geldwert haben
Abschaffung aller Handelshemmnisse in Form von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen sowie Abgaben zollgleicher Wirkung
Beseitigung mengenmäßiger Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
Jeder Staatsangehörige eines EU MS hat das Recht in einem EU Mitgliedsstaat eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen.
Auf Dauer: Niederlassungsfreiheit
Vorübergehend: Dienstleistungsfreiheit
Wie verläuft ein Vertragsverletzungsverfahren ab?
Vorverfahren
Hauptverfahren
Sanktionen
Vorverfahren:
Informelle Kommunikation
Mahnschreiben (Frist 2 Monate)
Mit Gründen versehene Stellungsnahme
Klage beim EUGH
Hauptverfahren:
Zurückweisung oder Stattgebung
Feststellungsurteil (Vertragsverletzung durch MS)
Herstellung des Unionsrechtskonformen Zustandes
Sanktionen:
MS kommt Feststellungsurteil nicht nach
Mahnschreiben
Klage beim EUGH (Feststellungsantrag, Sanktionsantrag)
Sanktionsurteil (Zwangsgeld und/oder Pauschalbetrag)
Zuletzt geändertvor 22 Tagen