Bescheid Charakteristika:
außenwirksam
Individueller Adressat
Hat ein Verfahren als Ursprung
Mindestinhalte eines Bescheids (bei Fehlen Nichtigkeit):
Bezeichnung der Behörde
Bezeichnung Adressat
Spruch
Unterschrift des Bearbeiters
Anfechtbarkeit des Bescheids wenn folgende Inhalte fehlen:
Begründung
Rechtsmittelbelehrung
Fehlen führt zu keiner Nichtigkeit:
Datum
Bezeichnung als Bescheid
Welche Behörde erlässt Bescheide?
Die Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft/Magistrat (Genehmigung gewerblicher Anlagen) oder Land
Begriff Partei im Verwaltungsverfahren:
§ 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG):
Personen, die eine Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen, oder auf die sich die Tätigkeit der Behörde bezieht, sind Beteiligte und, insoweit sie an der Sache vermöge eines Rechtsansprüche oder eines rechtlichen Interesse beteiligt sind, Parteien.
Parteien in der BauO:
Bauwerber
Grundeigentümer
Nachbarn
Nachbarrechte:
Abstandsvorschriften
Bestimmungen des Bebauungsplans
Gebäudehöhe
Immissionsschutz (Lärm, Geruch)
Öffentliches Interesse:
Orts- und Lanschaftsbildschutz
Denkmalschutz
Verkehrsverhältnisse
Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz:
Bescheid: Bescheidbeschwerden von Parteien an VerwG
Verordnung: Individualantrag an VfGH
Maßnahme: Maßnahmenbeschwerde von Betroffenen an VerwG
Verwaltungsgerichte:
9 Landesverwaltungsgerichte
Bundesverwaltungsgericht
Bundesfinanzgericht
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte:
Landesverwaltungsgerichte zuständig für Landesbehörden (Landesverwaltung, Mittelbare Bundesverwaltung)
Bundesverwaltungsgericht zuständig für Bundesbehörden und LReg im Rahmen der UVP (Unmittelbare Bundesverwaltung)
Bundesfinanzgericht zuständig für Bundesbehörden (Unmittelbare Bundesverwaltung)
Beispiele Landesbehörden:
Bezirksverwaltungsbehörde
Landeshauptmann
Landesregierung
Gemeinderat
Bürgermeister
Beispiele Bundesbehörden:
Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen
E-Control
Finanzamt
Zollamt
Bescheidbeschwerde Antragsberechtigte und Vorbringen
Parteien im Verwaltungsverfahren
Schriftliche Vorbringung innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung
Kein Anwaltszwang
Bescheidbeschwerde notwendige Inhalte:
Bezeichnung des angefochtenen Bescheids
Bezeichnung der belangten Behörde
Angaben zur Rechtszeitigkeit
Begehren (Abänderung, Aufhebung)
Beschwerdegründe
Rechtsmittel gegen Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts:
Revision (6 Wochen) an VwGH
Entscheidungsbeschwerde (6 Wochen) an VfGH
Zuletzt geändertvor 2 Monaten