Buffl

Neutralitätsgebot & Beutelsbacher Konsens

ig
von ines G.

Fälle aus dem H-Seminar:

a) Französisch 6: Es geht um Vokabeln zum Ausdruck von Beziehungen (Familie, Freunde etc.). Dabei werden Bilder gezeigt, u. a. von einem eindeutig homosexuellen Paar. Ein Junge ruft laut in die Klasse: „Das ist haram!“


b) Geschichtsunterricht Jg. 8: Es geht um Humanismus und Renaissance. In dem Zusammenhang wird das Bild von der Erschaffung Adams durch Gott gezeigt. Adam ist nackt. Die gesamte Klasse bedeckt ihre Augen mit den Händen oder wendet sich ab. Es ist insbesondere ein Junge, der die SuS dazu auffordert, das Bild als „haram“ abzulehnen.


c) Eine Schülerin der Oberstufe ist Anhängerin des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan und macht dies durch viele Motive von ihm und von der türkischen Flagge auf ihren Unterrichtsutensilien sichtbar.


d) Ein Junge aus Klasse 8 bekritzelt seinen Tisch mit zahlreichen Hakenkreuzen.

a) Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantasbar!

  • Meinungsfreiheit des Jungens

  • Anlass Nutzen zur allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag

    • Kontroversitätsprinzip (Positioniert euch)

    • Wissensorientierung

    • exemplarisches Lernen


b) LuL haben einen Bildungsauftrag, dazu gehört es auch geschichtliche Aspekte zu betrachten, auch wenn Adam in dem Fall nackt abgebildet wird.

  • Überwältigungsverbot, gilt indem Fall auch für den Jungen, da er alle dazu auffordert seine Meinung anzunehmen

  • Wie oben Anlass Nutzen zur allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag


c) S* darf Motive nutzen und ihre freie Meinung äußern

  • Wie oben Anlass Nutzen zur allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag


d) muss sofort interveniert werden!

  • Beschmutzung des Schuleigentums -> Konsequenz ziehen

  • Abwägen, inwieweit der Schüler diese Zeichnung ernst meinte

  • Sofortige Reaktion: Der Lehrer oder die Lehrerin sollte den Vorfall direkt ansprechen. Das Hakenkreuz ist ein Symbol des Nationalsozialismus und ein Zeichen von extremem Antisemitismus und Rassismus. Das Verhalten des Schülers sollte klar und konsequent als inakzeptabel markiert werden.

  • Gespräch mit dem Schüler: Es ist wichtig, den Schüler ruhig und respektvoll in einem Einzelgespräch darauf anzusprechen. Dabei sollte man nach den Gründen für sein Verhalten fragen und sicherstellen, dass der Schüler die Bedeutung und den historischen Kontext des Hakenkreuzes versteht. Es könnte sich um Provokation, Unwissenheit oder sogar den Versuch handeln, sich einer bestimmten Gruppe zuzuwenden.

  • Aufklärung: In einem solchen Gespräch sollte der Lehrer auch aufklären, warum das Hakenkreuz und ähnliche Symbole problematisch sind und welche historischen Verwerfungen damit verbunden sind. Ein Schüler, der solche Symbole verwendet, könnte nicht verstehen, wie schwerwiegende diese Zeichen sind, besonders in einem deutschen Kontext.

  • Elternkontakt: Der Vorfall sollte den Eltern des Schülers mitgeteilt werden, da sie ebenfalls in die Aufklärung und die Klärung des Verhaltens ihres Kindes eingebunden werden sollten.

  • Schulinterne Konsequenzen: Je nach den Schulregeln kann es disziplinarische Maßnahmen geben. Der Schüler könnte zum Beispiel aufgefordert werden, den Tisch zu reinigen und sich für das Verhalten zu entschuldigen. In schwerwiegenden Fällen könnte auch eine Bestrafung wie eine Auszeit oder ein Gespräch mit der Schulsozialarbeit in Betracht gezogen werden.

  • Vermeidung von Wiederholung: Es ist wichtig, dem Schüler Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um mehr über Geschichte, Toleranz und Demokratie zu lernen. Es kann hilfreich sein, dem Schüler eine Teilnahme an einem Workshop oder einer Diskussion über Antisemitismus und Rassismus anzubieten.

  • Prävention im Klassenkontext: Der Vorfall sollte auch im größeren Kontext der Schulklasse thematisiert werden, vielleicht in Form einer Unterrichtseinheit oder einer Diskussion über Demokratie, Menschenwürde und die Geschichte des Nationalsozialismus. Es kann hilfreich sein, den gesamten Klassenverband zu sensibilisieren und auf die Bedeutung der Achtung gegenüber anderen hinzuweisen.



Author

ines G.

Informationen

Zuletzt geändert