Demokratieerziehung und politische Bildung sind Kernaufgaben der Schule
Schüler:innen müssen in der Schule kontrovers diskutieren können. Sie haben das Recht auf eine eigene Meinung, andere Meinungen kennenzulernen, sie und sich selbst zu hinterfragen, sich ein eigenes Urteil zu bilden und die eigene Meinung zu begründen.
Schule hat den Bildungsauftrag, Schüler:innen dahingehend zu stärken, dass sie zu eigenen Urteilen und Positionierungen gelangen und die Partizipation an unserer Demokratie als selbstverständliches Recht ausüben können.
Schule ist ein Ort, an dem Demokratie als dynamische und ständige Gestaltungsaufgabe reflektiert und gelebt wird. Sie fördert den bewussten und sensiblen Umgang mit Vielfalt, das Eintreten für Partnerschaft und Solidarität sowie die Förderung von Empathie, Respekt, Achtung und Toleranz.
Schule ist ein Ort, an dem die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Teilhabe aller Mitglieder und das Miteinander unterschiedlicher Ethnien und Kulturen stattfindet – insbesondere in einem Zeitalter der Migration und globaler Verflechtungen.
Schule ist ein Ort, an dem besonderen Herausforderungen, wie zum Beispiel ausgrenzende, menschenverachtende und antidemokratische Grundpositionen, entgegengetreten und sich aktiv mit vereinfachenden Gesellschaftsbildern auseinandersetzt wird.
Meinungsfreiheit
Sie ist im Dienst erheblich eingeschränkt und außer Dienst teilweise eingeschränkt, da ein besonderes Pflichtverhältnis zum Staat besteht. Eine Lehrkraft muss sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhalten eintreten.
Neutralität im Dienst
Der Schule als Institution ist es geboten, parteipolitisch keine Position zu beziehen.
Der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag
Er setzt den normativen Rahmen für das schulische Handeln und verankert ein demokratieorientiertes Verständnis von Bildung und Erziehung und die Aufgaben schulischer politischer Bildung.
Beutelsbacher Konsens
Die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses bilden die Grundlagen einer freiheitlichdemokratischen politischen Bildung und eines professionellen Diskurses politischer Bildung in der Schule. Sie umfassen das Kontroversitätsgebot, das Indoktrinations-/Überwältigungsverbot und die Schüler:innenorientierung.
Mitwirkung von Schüler:innen
Politische Bildung und demokratische Schulkultur stärken und entwickeln sich gegenseitig. Anerkennung, Partizipation und die Übernahme von Verantwortung bilden Leitorientierungen für die unterrichtliche Praxis und für die Schulentwicklung. Um demokratische Erfahrungen zu ermöglichen, müssen Schulen über institutionalisierte Beteiligungsstrukturen verfügen, zum Beispiel in Form von praktischen Mitbestimmungsmöglichkeiten durch Wahlen bzw. Mandatsweitergabe in der Schule, aktive Schüler:innenvertretung, Klassenräte usw.
Positioniert euch! Was politische Bildung darf. Eine Handreichung für Schule und Unterricht.
https://li.hamburg.de/resource/blob/658218/79d931806d0e88aae9a4171acb05d231/positioniert-euch-data.pdf
Hamburg macht Schule: Demokratie lernen in der Schule
https://www.hamburg.de/resource/blob/127548/f9506587004a93af3bd79e51753c4e99/hms-4-2022-data.pdf
Hamburg macht Schule: Antisemitismus
https://www.hamburg.de/resource/blob/124894/b33be67ba4a773ff22c4e2a178cde22e/hms-3-2022-data.pdf
WAS IST EIGENTLICH (GUTE) POLITISCHE BILDUNG? (Aus: Positioniert euch! Was politische Bildung darf. Eine Handreichung für Schule und Unterricht.)
Gute politische Bildung fördert Mündigkeit, Demokratiebewusstsein und politische Partizipation. Sie soll Interesse an Politik wecken, Kontroversen zulassen und Urteilsfähigkeit stärken. Bereits im Kindergarten sollte politisches Lernen beginnen. Der Beutelsbacher Konsens betont die Bedeutung kontroverser Auseinandersetzung im Unterricht.
DIDAKTISCHE PRINZIPIEN DER POLITISCHEN BILDUNG
(Aus: Positioniert euch! Was politische Bildung darf. Eine Handreichung für Schule und Unterricht.)
Zusammenfassung der didaktischen Prinzipien politischer Bildung:
Kontroversitätsprinzip: Es gibt keine „richtige“ politische Sichtweise – verschiedene Positionen müssen vermittelt werden.
Lebensweltbezug: Politische Bildung soll an den Erfahrungen und Interessen der Schüler:innen anknüpfen.
Problemorientierung: Politische Konflikte und Schlüsselprobleme der Gesellschaft stehen im Mittelpunkt.
Handlungsorientierung: Eigenständige Auseinandersetzung mit Politik und deren Umsetzung ist zentral.
Wissenschaftsorientierung: Politische Bildung soll wissenschaftlich fundiert und methodisch reflektiert sein.
Exemplarisches Lernen: Konkrete Fälle erleichtern das Verständnis und ermöglichen größere Zusammenhänge.
KOMPETENZEN – WAS POLITISCHE BILDUNG LEISTEN KANN
Zusammenfassung der politischen Kompetenzen:
Methodenkompetenz: Kritische Analyse politischer Botschaften, Statistiken und Medien.
Urteilskompetenz: Fundierte politische Urteile fällen, hinterfragen und auf Menschenrechte prüfen.
Handlungskompetenz: Eigene Interessen vertreten, demokratische Mitbestimmung nutzen und Kompromisse akzeptieren.
Sachkompetenz: Politische Begriffe und Konzepte verstehen, reflektieren und anwenden.
PARTEIPOLITISCHES ENGAGEMENT IN DER SCHULE
Zusammenfassung: Parteipolitisches Engagement in der Schule
Schulen müssen parteipolitisch neutral bleiben. Lehrkräfte – ob verbeamtet oder angestellt – dürfen sich privat politisch engagieren, müssen im Dienst aber überparteilich handeln. Sie sind verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu vertreten, dürfen aber keine Partei bevorzugen oder benachteiligen. Diese Neutralitätspflicht ergibt sich aus dem Grundgesetz und schulrechtlichen Vorgaben.
POLITISCHE WERBUNG IN DIENSTRÄUMEN
Zusammenfassung: Politische Werbung in Diensträumen
Politische Werbung in Schulen ist grundsätzlich verboten. Dies umfasst das Verteilen von Flugblättern, Plakaten oder Druckschriften politischer Parteien, Gewerkschaften und Verbände. Schulen dürfen jedoch politische Vertreter im Unterricht einladen, sofern alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien gleich behandelt werden.
DER ALLGEMEINE BILDUNGS- UND ERZIEHUNGSAUFTRAG
Der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag (§ 2 HmbSG) fordert, dass Schule Unterricht und Erziehung an den Werten des Grundgesetzes und der Hamburger Verfassung ausrichtet. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, respektvolle, gerechte und solidarische Beziehungen zu gestalten, Verantwortung zu übernehmen und sich für eine demokratische Gesellschaft, Frieden zwischen Kulturen sowie die Rechte aller Menschen einzusetzen.
DER BEUTELSBACHER KONSENS
Der Beutelsbacher Konsens, entstanden aus einem Expertengespräch 1976, legt Grundsätze für politische Bildung fest:
Überwältigungsverbot: Lehrer dürfen Schüler nicht zu einer bestimmten Meinung zwingen. Die Förderung selbstständigen Urteilsvermögens ist zentral.
Kontroversitätsgebot: Um Indoktrination zu vermeiden, müssen verschiedene Standpunkte behandelt werden, besonders solche, die den Schülern fremd sind.
Schülerorientierung: Schüler sollen in die Lage versetzt werden, politische Situationen zu analysieren und Einfluss auf diese auszuüben, wobei ihre Interessen berücksichtigt werden.
Fall 1
Ein Kind kommt nach dem Unterricht auf Sie zu und fragt Sie „Magst du Putin?“.
Was können/dürfen Sie antworten?
Meinungsfreiheit Art. 5 GG, Beutelsbacher Konsens enthält Neutralitätsgebot nur in dem Kontext, dass eine Schule nicht parteipolitisch handeln darf.
Menschenrechte und Demokratie stehen übergeordnet und sind von Lehrkräften zu vertreten. Es ist im Sinne unseres Grundgesetzes geboten, zu äußern, dass man Putin in seinem Handeln ablehnt. Gleichzeitig ist es im Sinne des Kontroversitätsgebotes angebracht, das Thema Putin/Ukrainekrieg inhaltlich aufzugreifen.
Fall 2
Im Unterricht wird Ihnen von einem Kind die Frage gestellt "Wen wählst du bei der nächsten Wahl?"
Was können/dürfen sie antworten?
Eine direkte Antwort mit einer persönlichen Wahlentscheidung ist zu vermeiden, da das gegen das Neutralitätsgebot verstößt und möglicherweise den Bildungsauftrag beeinflusst.
Die Frage lässt sich im Sind der politischen Bildung aufgreifen und als Anlass zur Information über unser Wahlsystem zu sprechen.
Fall 3
Sie haben im Sachunterricht das Thema "Wahlen" und haben die Inhalte der verschiedenen Parteien untersucht. In dem Kontext haben Sie auch thematisiert, dass Teile der Thüringer AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wurden. Sie bekommen nach dem Unterricht eine Mail von einem Elternteil, in der Ihnen vorgeworfen wird gegen die AfD zu hetzen.
Lösungsvorschlag:
-Hinweis auf politische Bildung, die auf überprüfbaren Fakten basiert
-Hinweis an Elternteil, dass keine persönliche Meinung dargestellt wurde, sondern die Einstufung vom Verfassungsschutz festgelegt wurde
-§2 Hamburger Schulgesetz: "Unterricht und Erziehung richten sich nach den Werten des Grundgesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg aus"
Fall 4
S* fragen, ob die Lehrkraft die AfD wählen würde.
Zugrunde liegender Rechtsverweis: Eingeschränkte Meinungsfreiheit legitimiert durch das Positionspapier: Was politische Bildung darf. S. 30 (Neutralität im Dienst)
Antwort der Lehrkraft: Die AfD ist eine Partei in Deutschland, die demokratisch gewählt werden kann. Wichtig ist, dass es auch noch andere Parteien in Deutschland gibt. Sachliche Grundlagen für oder dagegen können benannt werden.
Andere Antwort: Positionspapier S. 26: Beutelsbacher Konsens fordert zum Nachdenken auf, ob und wann eine Lehrer:in ihren Standpunkt offenlegt.
Fall 5 Ausflug in den Kletterpark
Im Klassenrat stimmt die Mehrheit für den Kletterpark, obwohl zwei Kinder Höhenangst haben.
Rechtsgrundlage:
- Demokratiebildung und Mitwirkung
Rechtlich gesichert.
Haltung:
- Abwägung zwischen Mitwirkung und Ausgrenzung
Gedanken: In der Demokratie geht es um Gemeinschaft - Klasse als Gemeinschaft ansehen, darüber in den Austausch kommen, ob es zumutbar ist, den beiden Kindern den Kletterpark zuzumuten.
ggf. Eltern mit hinzuziehen - und Schulleitung —> Lehrkraft ist für das Wohlergehen der S* Verantwortlich, daher kann Sie auch entscheiden?
Fall 6 Plakate für eine politische Demonstration
SUS bitten darum, Plakate für eine politische Demonstration gestalten zu dürfen.
- Neutralität im Dienst
- Die Institution darf keine parteipolitische Position beziehen und nach Außen vertreten
- Im Kontext der politischen Bildung (Meinungsfreiheit, kontroverse Blickwinkel) im Unterricht ok, aber nicht außerhalb der Schule.
Solange sie nicht nur zu EINER politischen Partei erstellt werden.
Fall 7
SuS halten ein Referat über den Nahen Osten. Darin ist die Formulierung "Free Palestine" enthalten.
Darf die Formulierung so schriftlich gezeigt werden?
Fall 8:
Ein Schüler sagt: "Ich würde Putin wählen wenn dieser ein Deutscher wäre".
Wie könnte die L reagieren
Die Äußerung eines Schülers, er würde Putin wählen, wenn er Deutscher wäre, ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG und dem Hamburger Schulgesetz gedeckt (§ 115 HmbSG).
Allerdings wird diese Meinungsfreiheit im schulischen Kontext eingeschränkt, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu wahren (§ 2 HmbSG).
-die Lehrkraft könnte neutral und wertoffen nachfragen warum der Schüler diese Meinung vertritt: welche politischen Werte und Entscheidungungen findest du überzeugend? -> Förderung politischer Urteilsbildung und Reflexion
Fall 9:
Nach einem Gespräch über ein Friedensgebet und dem damit verbundenen Ukraine-Konflikt (sachgerechte Aufarbeitung), wirft eine Mutter (russischer Herkunft) die Indoktrination der SuS vor. Wie antworten sie auf diese Mail:
-Ziel: sachliche, neutrale und faktenbasierte Einordnung des Konflikts zu ermöglichen
-Vorgaben des Hamburger Schulgesetzes (§ 2 HmbSG), das verpflichtet, politische Bildung auf der Grundlage überprüfbarer Fakten und wissenschaftlicher Erkenntnisse durchzuführen
Fall 10:
Thema Wahlen im Sachunterricht Klasse 4: Ein Kind sagt: " Wir müssen alle auf jeden Fall 'Die Grünen' wählen, weil sonst unsere Erde kaputt geht." Wie gehen Sie mit dieser Äußerung um?
Lösungsidee:
- Förderung der Kontroversität, indem man die Aussage als Anlass nimmt, um über verschiedene Interessen bezüglich einer Wahlentscheidung ins Gespräch kommt (z. B. soziale Gerechtigkeit, Bildung, Gesundheit)
-> damit aufzeigen, dass verschiedene Parteien unterschiedliche Interessen verfolgen, da Alternativen nicht unerörtert bleiben dürfen
(gemäß "Positioniert euch" ab S. 21)
Fall 11a:
Thema: Fridays for Future im Sachunterricht Klasse 4
Ein Kind fragt: „Dürfen wir im Unterricht Plakate für die Fridays-for-Future-Demo malen und gemeinsam als Klasse zur Demo gehen?“
Fall 11b:
Ergänzende Frage: „Dürfen wir die Demo als Besucher:innen und Beobachter:innen anschauen, ohne selbst mitzumachen?“
Fall a:
Plakate gestalten: Ja, wenn sie Teil einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema sind und unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt werden (Beutelsbacher Konsens). Keine einseitige politische Werbung.
Teilnahme an der Demo: Grundsätzlich nein, da Demonstrationen keine schulischen Veranstaltungen sind und die Schule politisch neutral bleiben muss. Eine Teilnahme während der Unterrichtszeit wäre nur mit Genehmigung der Schulleitung und Eltern als Exkursion möglich.
(gemäß „Positioniert euch“, S. 49; Neutralitätsgebot, S. 2)
Fall b:
Beobachtung einer Demo im Unterrichtskontext:
Möglich, wenn dies als Exkursion zur politischen Bildung dient, die verschiedenen Perspektiven reflektiert und eine Nachbereitung im Unterricht erfolgt. Eine Genehmigung durch die Schulleitung und Eltern wäre erforderlich.
(gemäß „Positioniert euch“, S. 46; Neutralitätsgebot, S. 2)
Fälle aus dem H-Seminar:
a) Französisch 6: Es geht um Vokabeln zum Ausdruck von Beziehungen (Familie, Freunde etc.). Dabei werden Bilder gezeigt, u. a. von einem eindeutig homosexuellen Paar. Ein Junge ruft laut in die Klasse: „Das ist haram!“
b) Geschichtsunterricht Jg. 8: Es geht um Humanismus und Renaissance. In dem Zusammenhang wird das Bild von der Erschaffung Adams durch Gott gezeigt. Adam ist nackt. Die gesamte Klasse bedeckt ihre Augen mit den Händen oder wendet sich ab. Es ist insbesondere ein Junge, der die SuS dazu auffordert, das Bild als „haram“ abzulehnen.
c) Eine Schülerin der Oberstufe ist Anhängerin des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan und macht dies durch viele Motive von ihm und von der türkischen Flagge auf ihren Unterrichtsutensilien sichtbar.
d) Ein Junge aus Klasse 8 bekritzelt seinen Tisch mit zahlreichen Hakenkreuzen.
a) Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantasbar!
Meinungsfreiheit des Jungens
Anlass Nutzen zur allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag
Kontroversitätsprinzip (Positioniert euch)
Wissensorientierung
exemplarisches Lernen
b) LuL haben einen Bildungsauftrag, dazu gehört es auch geschichtliche Aspekte zu betrachten, auch wenn Adam in dem Fall nackt abgebildet wird.
Überwältigungsverbot, gilt indem Fall auch für den Jungen, da er alle dazu auffordert seine Meinung anzunehmen
Wie oben Anlass Nutzen zur allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag
c) S* darf Motive nutzen und ihre freie Meinung äußern
d) muss sofort interveniert werden!
Beschmutzung des Schuleigentums -> Konsequenz ziehen
Abwägen, inwieweit der Schüler diese Zeichnung ernst meinte
Sofortige Reaktion: Der Lehrer oder die Lehrerin sollte den Vorfall direkt ansprechen. Das Hakenkreuz ist ein Symbol des Nationalsozialismus und ein Zeichen von extremem Antisemitismus und Rassismus. Das Verhalten des Schülers sollte klar und konsequent als inakzeptabel markiert werden.
Gespräch mit dem Schüler: Es ist wichtig, den Schüler ruhig und respektvoll in einem Einzelgespräch darauf anzusprechen. Dabei sollte man nach den Gründen für sein Verhalten fragen und sicherstellen, dass der Schüler die Bedeutung und den historischen Kontext des Hakenkreuzes versteht. Es könnte sich um Provokation, Unwissenheit oder sogar den Versuch handeln, sich einer bestimmten Gruppe zuzuwenden.
Aufklärung: In einem solchen Gespräch sollte der Lehrer auch aufklären, warum das Hakenkreuz und ähnliche Symbole problematisch sind und welche historischen Verwerfungen damit verbunden sind. Ein Schüler, der solche Symbole verwendet, könnte nicht verstehen, wie schwerwiegende diese Zeichen sind, besonders in einem deutschen Kontext.
Elternkontakt: Der Vorfall sollte den Eltern des Schülers mitgeteilt werden, da sie ebenfalls in die Aufklärung und die Klärung des Verhaltens ihres Kindes eingebunden werden sollten.
Schulinterne Konsequenzen: Je nach den Schulregeln kann es disziplinarische Maßnahmen geben. Der Schüler könnte zum Beispiel aufgefordert werden, den Tisch zu reinigen und sich für das Verhalten zu entschuldigen. In schwerwiegenden Fällen könnte auch eine Bestrafung wie eine Auszeit oder ein Gespräch mit der Schulsozialarbeit in Betracht gezogen werden.
Vermeidung von Wiederholung: Es ist wichtig, dem Schüler Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um mehr über Geschichte, Toleranz und Demokratie zu lernen. Es kann hilfreich sein, dem Schüler eine Teilnahme an einem Workshop oder einer Diskussion über Antisemitismus und Rassismus anzubieten.
Prävention im Klassenkontext: Der Vorfall sollte auch im größeren Kontext der Schulklasse thematisiert werden, vielleicht in Form einer Unterrichtseinheit oder einer Diskussion über Demokratie, Menschenwürde und die Geschichte des Nationalsozialismus. Es kann hilfreich sein, den gesamten Klassenverband zu sensibilisieren und auf die Bedeutung der Achtung gegenüber anderen hinzuweisen.
Fall 12 (HS Lateit):
In der Schule wird das Thema LGBTQ+ thematisiert. Einige Eltern wollen nicht, dass ihr Kind beeinflusst wird. Darf das Kind vom Unterricht befreit werden?
Nein, dass Kind darf nicht vom Unterricht befreit werden. Die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts obliegt grundsätzlich der Verantwortung der Schule und der Lehrkräft.
Fall 13 (HS Lateit):
Darf eine Lehrkraft ein User-Profil mit "Free Palestine" bzw. "Free Israel" haben?
Fall 14 (HS Lateit):
Die Bundestagswahl steht an. Ein Schüler äußert sich: Die AFD bringt uns wieder nach vorne. inwieweit darfst du als LK widersprechen?
Grundsätzlich gilt: Neutralitätsgebot der Schule. Parteipolitisch darf nicht beworben werden (§33 Beamtenstatusgesetz, gilt auch für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes). Zusätzlich gilt im Beutelsbacher Konsens das Kontroversitätsgebot: Alles was in der Gesellschaft kontrovers diskutiert wird, soll auch im Unterricht kontrovers diskutiert werden. Daher sollte diese Aussage ein Anlass zur vertieften Auseinandersetzung werden, um die Analyse- und Urteilskompetenz der SuS zu fördern.
In diesem Zusammenhang ist aber auch der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag (§2 HmbSG) zentral, der ein demokratieorientiertes Verständnis von Bildung und Erziehung fordert.
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