Buffl

Kinderschutz und Aufsichtspflicht

ig
von ines G.

Fall 3:

Ein Kind hat einen emotionalen Ausbruch/Wutanfall und schlägt um sich. Was tust du, um dich und die anderen Kinder (und sich selbst) zu schützen?

-Schutz der anderen Kinder

-dem Kind Handlungsalternativen (Bewätigungsstrategien) bieten, Wut rauslassen können

  • Hilfe holen: Schulleitung anrufen


§ 49 Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen

(1) 1Erziehungsmaßnahmen und förmliche Ordnungsmaßnahmen gewährleisten die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Sie können auch dem Schutz beteiligter Personen dienen. Jede Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers stehen. Die körperliche Züchtigung und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind verboten. Bei fortgesetzten Erziehungsschwierigkeiten haben Erziehungsmaßnahmen einschließlich der Hilfestellung durch die Beratungslehrkraft, den Schulberatungsdienst oder die Schulsozialbetreuung grundsätzlich Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen. Ordnungsmaßnahmen sollen mit Erziehungsmaßnahmen verknüpft werden. Aus Anlass desselben Fehlverhaltens darf höchstens eine Ordnungsmaßnahme getroffen werden.

(2) Erziehungsmaßnahmen dienen der pädagogischen Einwirkung auf einzelne Schülerinnen und Schüler. Erziehungsmaßnahmen sind insbesondere Ermahnungen und Absprachen, kurzfristiger Ausschluss vom oder Nachholen von Unterricht, die zeitweilige Wegnahme von Gegenständen einschließlich der dazu im Einzelfall erforderlichen Nachschau in der Kleidung oder in mitgeführten Sachen, die Auferlegung sozialer Aufgaben für die Schule, die Teilnahme an einem Mediationsverfahren, die Teilnahme an innerschulischen sozialen Trainingsmaßnahmen und die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens. Erforderlichenfalls ist die Maßnahme mit der Beratungslehrkraft, dem Beratungsdienst oder der Schulsozialbetreuung abzustimmen. Gewichtige Erziehungsmaßnahmen werden in der Schülerakte dokumentiert.

(3) In der Grundschule können zur Lösung schwerwiegender Erziehungskonflikte folgende Ordnungsmaßnahmen getroffen werden:

  1. der Ausschluss von einer Schulfahrt,

  2. die Umsetzung in eine Parallelklasse oder

  3. die Überweisung in eine andere Schule in zumutbarer Entfernung.


Fall 10:

Kindeswohlgefährdung bei fehlendem Frühstück?


Fallbeschreibung:

Eine Lehrkraft bemerkt, dass ein Kind (3. Klasse) regelmäßig ohne Frühstück zur Schule kommt. Auf Nachfrage gibt das Kind an, dass es morgens keine Zeit zum Essen habe und zu Hause nicht immer genug Essen vorhanden sei.

Die Lehrkraft spricht mit einem Elternteil, das abwehrend reagiert und verbietet, dass sich die Schule weiter einmischt.

Lösungsvorschläge:

- Beobachtungen dokumentieren (Hunger, Aussagen des Kindes, Reaktion der Eltern).

- Schulleitung informieren und ggf. Beratungslehrkraft und Kinderschutzbeauftragte hinzuziehen.

- Gespräch mit den Eltern suchen, falls noch nicht geschehen, und auf Unterstützungsangebote hinweisen.

- in Absprache mit der Schulleitung: Meldung ans Jugendamt, falls eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann und keine Lösung mit den Eltern möglich ist.

Wichtig: Die Meldung an das Jugendamt ist kein Verstoß gegen die Schweigepflicht, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Lehrkräfte sind verpflichtet, in solchen Fällen zu handeln und dürfen keine dienstrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Relevante Paragraphen:

§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Lehrer*innen, Erzieher*innen, (...) – sind dazu verpflichtet, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu melden. 

Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 I BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.



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ines G.

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