Bestellung der Sicherheiten erfolgt durch vertragliche Vereinbarung.
Bürgschaft
Pfandrecht an beweglichen Sachen / Forderungen
Hypothek
Vertragliche Sicherungszweckerklärung
Sicherungsübereignung
Sicherungsabtretung
Sicherungsgrundschuld
Eingeschränktes Verwertungsrecht
Deckungsgrenze
Freigabeverpflichtung
Akzessorische Sicherheit
Bürge verpflichtet sich dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten einzustehen
schriftlich
Prüfung Geschäftsfähigkeit d. Bürgen
Bürgschaft erlischt erst bei Darlehensrückzahlung, zeitlicher Befristung oder der Freigabe anderer Sicherheiten
Mehrere Bürgen haften gesamtschuldnerisch
Einrede der Vorausklage möglich
Bürge kann die Zahlung verweigern, bis Gläubiger eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen d. Schuldners versucht hat
Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
Bürgschaft Kaufmann immer selbstschuldnerisch
Bürge hat die Pflicht zur Zahlung auf erste Anforderung
Bürgschaft wird auf einen Höchstbetrag beschränkt
Recht an beweglichen Sachen / Rechten, das den Gläubiger unter bestimmten Vorasussetzungen dazu berechtigt, sich durch die Verwertung d. verpfändeten Gegenstandes zu befriedigen
Faustpfandprinzip
Voraussetzungen
Einigung Entstehung d. Pfandrechts
Übergabe d. Pfandgegenstandes
,,Faustpfandprinzip”
Fällige Forgerung
,,Pfandreife”
Androhung der Pfandverwertung
Privatleute: 1 Monat nach Androhung
Kaufleute: 1 Woche nach Androhung
Öffteliche Versteigerung / WP an der Börse
Überschuss steht Kreditnehmer zu
Vertrag
Verpfänder x Pfandgläubiger
Kreditvertrag / AGB-Pfandrecht
Pfandrecht entsteht kraft Gesetz
gem. BGB
Zwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher nimmt das Pfand in Besitz
Pfandsiegelmarke
Spätere Verwertung durch Auktion
Kreditnehmer (Zedent) überträgt seine Forderung gegenüber einem Dritten (Drittschuldner) dem Kreditinstitut (Zessionar)
Fiduziarische Sicherheiten
Drittschuldner hat keine Kenntnis über Gläubigerwechsel
Erst bei keiner Kreditbedienung, wird die Abtretung offengelegt
Lohn- & Gehaltsabtretung
Nicht Möglich:
Bereits abgetreten
Im Arbeitsvertrag ausgeschlossen
Auf pfändbaren Betrag begrenzt
Direkte Offenlegung
Drittschuldner zahlt nur noch an den Zessionaren schuldbefreiend aus
Hereinnahme d. Police & Bitte um Anerkennung
Rücktritt vom AGB-Pfandrecht
Fiduziarische Sicherheit
Überinigung v. beweglichen Sachen
Allg. Vorschriften über die Eigentumsübertragung
Einigung & Besitzkonstitut
Forderung ist fällig gestellt
Besitzverschaffung
Verwertung durch freihändigen Verkauf / Versteigerung
Eigentumsübertragung
Vereinbarung, die übergeeignete Sache nur bei Nichterfüllung d. Kredits zu verwerten
Rechtlich
Einigung Eigentumsübertragung
Vereinbarung Besitzkonstitut
Kennzeichnung Gegenstand
Abstrakt / Fiduziarisch
Gegenstand = treuhänderisches Eigentum
Pflicht zur Freigabe bei Erfüllung d. Forderung
Nicht bilanzieren
Preisrückgang
Gutgläubiger Erwerb durch Dritte
Schäden
Gesetzliches Pfandrecht geht vor
Sache Bestandteil eines Grundstücks
Angemessener Wertabschlag
Hereinnahme Fahrzeugbrief
Vollkaskoversicherung
Pflicht der Inspektion
Zuletzt geändertvor einem Monat