Beispiele Tätigkeitsbereiche
Prüfung von Psychotherapie-Anträgen
Weitere Bereiche in denen Diagnose von psychischen Störung im Fokus steht:
Geschäftsunfähigkeit
Fahreignungsbeurteilung
Unterbringung
Berufsunfähigkeit
Beachte: In sämtlichen Bereichen können auch Gutachten erstellt werden, ohne dass psychische Störung im Fokus steht
Beispiel Fragestellungen
Sind Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der GKV erfüllt
Ist Psychotherapie-Verfahren indiziert?
Ist vorgeschlagene Behandlungsumfang angemessen?
Lässt Prognose ausreichenden Behandlungserfolg erwarten?
Qualifikationsanforderungen laut Richtlinien
Facharzt für Psychosomatik oder Psychiatrie und Psychotherapie/ Approbation psychologischer Psychotherapeut -> ggf. Beschränkung auf KiJu
Abgeschlossene Weiterbildung im jeweiligen Verfahren
Min. 5 Jahre Berufstätigkeit im jeweiligen Verfahren
Min 5 Jahre und aktuelle Tätigkeit in Supervision oder Dozent
Min. 3 Jahre und aktuelle vertragsärztliche Tätigkeit im jeweiligen Verfahren
Ablauf
Patient beantragt Behandlung
Therapeut begründet Antrag des Patienten
Ggf. beauftragt Krankenkasse Gutachter
Therapeut stellt Gutachter den Antrag auf Psychotherapie in pseudonymisierten Bericht zur Verfügung
Gutachter prüft Indikation, Behandlungsplan und Prognose
Gutachter gibt Befürwortung, nicht-Befürwortung oder Teil-Befürwortung als Empfehlung an Krankenkasse ab
Direkter Austausch zwischen Therapeut und Gutachter erwünscht
Konflikte häufig durch unterschiedliche Perspektiven -> hoher Leidensdruck vs. Nicht günstige Prognose
Gutachten Teil der Patientenakte und kann von Pat. Eingesehen werden
Krankenkasse entscheidet über Antrag mit Bewilligung, Nicht-Bewilligung oder Teil-Bewilligung
Weitere Bereiche…
Ablauf der Begutachtung
Gemeinsamkeit von Bereichen: Beweisfrage wird gestellt (i.d.r. rechtlich relevant) die aus Sicht der klinischen Psychologie beantwortet werden soll
Fragen können sich- je nach inhaltsbereich- extrem unterscheiden
Allen Vorgängen gemeinsam ist folgender Ablauf:
1. Diagnosestellung (ggf. retrospektive Diagnostik)
2. Zuordnung Diagnose in jeweiligen rechtlichen Rahmen
3. Konkrete Benennung der psychopathologischen Symptome und Auswirkungen in jeweiligen Bereich
Gefahr der Rollenkonflikte besteht insb. Im Rahmen der Begutachtung in Klinischen Psychologie
1. Beispiel: Geschäftsfähigkeit
Von der Rechtsordnung dem Individuum aufgrund seiner Privatautonomie zuerkannte Fähigkeit, Rechtsgeschäfte, z.b. Verträge oder Schenkungen, selbstständig abzuschließen
Geschäftsfähigkeit ist im Recht nicht positiv umschrieben -> eher sind Ausnahmen für nicht ausreichendes Urteilsvermögen (Geschäftsunfähigkeit) benannt
Unterschiedliche Regelungen für verschiedene Altersgruppen
Aufhebung der Geschäftsfähigkeit bei Erwachsenen hängt von Fähigkeit zur freien Willensbildung ab
Wodurch freie Willensbildung ausgeschlossen wird, ist nicht gesetzlich geregelt
Aufhebung Geschäftsfähigkeit
Höchstrichterliche Beschlüsse machen jedoch deutlich, dass z.b. nicht hinreichend ist:
Nicht-erkennen der Tragweite eigener Entschiedungen
Leichte Beeinflussbarkeit
Bloße Diagnose von psychischer Erkrankung
Anforderung an Gutachten:
Detaillierte Beschreibung der Symptome
Abwägung ob Motivationen und Verhaltensweisen der Person durch psychische Störungen (und ggf. verbundene Unfähigkeit zur tatsachengerechten Wahrnehmung und Verarbeitung von Informationen) erheblich beeinträchtigt ist
Laut v. Oefele 2 typische Fallkonstellationen die zur Aufhebung der Geschäftsfähigkeit führen:
Realitätswidrige, wahnhafte Beeinflussung von Entscheidungen
Gravierende Mängel intellektuelle Fähigkeiten, so dass Entscheidungen nicht getroffen werden können
2. Beispiel: Fahreignungsbeurteilung
2 Gruppen von Kraftfahrern:
1. Gruppe: PKW, Krafträder
Begutachtung erforderlich bei Hinweisen auf Eignungsmängel
Bei günstigem Verlauf ist Wiederteilnahme an Verkehr i.d.R. möglich
2. Gruppe: LKW, Busse
Begutachtung erforderlich vor Erteilung der Fahrerlaubnis
Deutliche strengere Beurteilung. Nach Absprechen der Fahreignung ist Wiederteilnahme an Verkehr i.d.R. nicht möglich
Leitlinien der Fahreignungsbeurteilung
Wichtige allgemeine Kriterien sind z.b.
Stabile körperliche und psychische Leistungsfähigkeit
Sicherheitskonforme Einstellungen und Normen
Beherrschung von Belastungssituationen
Leitlinien für unterschiedliche psychische Störungen, z.b.
Psychotische Erkrankungen
Altersdemenz
Intelligenzstörungen
Affektive Störung
Suchterkrankungen
Häufig andere Gründe für mangelnde Eignung (Sehvermögen, Epilepsie) -> medizinisches Gutachten
Diagnostik Fahreignungsbeurteilung
Psychodiagnostisches Gespräch
Psychometrische Testverfahren zur Leistungsdiagnostik
Altersunabhängige Normwerte
Grenzen der Prozentränge definiert -> sollten nicht unterschritten werden, aber auch keine Cut-Off Werte darstellen
Grenze Gruppe 1: 16
Grenze Gruppe 2: 33
Fahrverhaltensbeobachtung
Findet in Fahrschulwagen in Begleitung eines Fahrlehrers statt
Beachte Fahrzeugklasse, Verkehrsdichte etc.
Standardisierung kaum möglich, daher Anpassung an Fragestellung sinnvoll
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