Grundlegende Struktur der Gesetzgebungskompetenzen
bei Ländern, sofern keine anderweitige (ausdrückliche) Regelung im GG
Wo ist ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes geregelt?
Art. 73 GG
Was ist mit konkurrierender Gesetzgebung des Bundes gemeint und wo ist sie geregelt?
Art. 74 GG
Kompetenz der länder solange der Bund kein Gebrauch gemacht hat (Art. 72 Abs. 1 GG)
Rechtsfolge in Art. 72 Abs. 2,3 GG
Zuletzt geändertvor einem Monat