Was ist Gewerbefreiheit?
§ 1 GewO
Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben sind.
Durch welche Gesetze sind Einschränkungen möglich?
GewO
Aufenthaltsrechtliche Vorschriften (Ausländer)
anderes Bundesrecht (z.B. GastG) & Landesrecht (z.B. BauO)
Was ist ein Gewerbe?
Jede nicht sozial unwertige (erlaubte), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen die Urproduktion, die freien Berufe und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.
Welche positiven Begriffsmerkmale hat ein Gewerbe?
(diese müssen erfüllt sein)
erlaubte Tätigkeit
darf nicht generell verboten oder sozial unwertig sein
Gewinnerzielungsabsicht
fehlt bei gemeinnützigen Zwecken
Dauerhaftigkeit
fortgesetzt und nicht nur gelegentlich
Selbstständigkeit
handeln im eigenen Namen, auf eigenen Rechnung, in eigener Verantwortlichkeit
Welche Arten von gewerben gibt es?
Welche gewerblichen Instrumentarien gibt es?
Anzeigepflicht (§ 14 GewO)
Austellung Gewerbeschein (§ 15 Abs. 1 GewO)
Gewerberechtliche Gestaltung (§ 29 ff GewO)
Verhinderung der fortsetzung eines Betriebes ohne Zulassung §15 Abs. 2
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit?
besonders relevant bei anzeigepflichtigen Gewerben (§14 GewO)
bei erlaubnispflichtigen Gewerben greift Subsidaritäsgrundsatz nach 35 Abs. 8 GewO
beachte § 15 Abs. 2 GewO
Welche negativen Begriffsmerkmale hat ein Gewerbe?
(Einschränkungen)
Urproduktion
Gewinn roher Naturerzeugnisse (Fischerei, Bergbau, Viehzucht, …)
Freie Berufe
wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten höherer Art
Verwaltung des eigenen Vermögens
Wann kann gewerbliche Zuverlässigkeit fehlen?
Nichtbeachten der gesetzlichen Vorschriften (insb. Straftaten)
Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen
lang andauernde wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit
Steuerrückstände
Merkmal der Zuverlässigkeit auch relevant bei Genehmigungstatbeständen, z.B. §33c Abs. 2 Nr. 1 GewO
Definition Unzuverlässigkeit
Unzuverlässig ist, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird.
Was ist ein Reisegewerbe?
§ 55 Abs. 1 GewO
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Abs. 3 GewO) oder ohne eine solche zu haben
1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Welche Merkmale hat ein Reisegewerbe?
gewerbsmäßig
ohne vorhergehende Bestellung
Schutz vor Überrumpelung
Außerhalb der gewerblichen Niederlassung
Waren oder Leistungen (Nr. 1) - Reisehandwerk
Unterhaltende Tätigkeit (Nr. 2)
Welche gemeinsamen Merkmale haben Messen, Ausstellungen & Märkte?
Vielzahl von Ausstellern/ Anbietern
Voraussetzung ist Festsetzung nach § 69 ff. GewO
Was beinhaltet Erlaubnispflicht?
Beschränkung der Berufszulassung (Art. 12 Abs. 1 GG) zum Schutz des Publikums vor den besonderen Gefahren
aber mittlerweile gewisse Liberalisierung
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (§§ 55a f. GewO)
ggf Anzeigepflicht nach § 55c GewO
Genehmigungsfiktion nach § 6a Abs. 1 GewO
Beachte: Verbraucherschutz auch durch Widerrufsmöglichkeiten von Haustürgeschäften nach §§ 312b, 312g, 355 f. BGB
Was sind Abgrenzungen bei Messen, Ausstellungen & Märkten?
Volksfest (§ 60b GewO)
beachte insb. Reisegewerbekartenpflicht
private Veranstaltungen
keine Privilegierungen nach §§ 64 ff. GewO, sondern ggf. Anwendbarkeit Vorschriften stehendes oder Reisegewerbe
Messen, Märkte und Volksfeste als “gemeindliche Einrichtungen”
erforderlich ist entsprechende Widmung
Regelung durch das Kommunalrecht
Was ist in § 70 GewO geregelt?
Teilnahmeanspruch
Ausschluss Einzelner nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen nach § 70 Abs. 3 GewO
Was ist ein Beruf?
Zuletzt geändertvor einem Monat