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Das Prinzip der Medien-Selbstkontrolle, der Presserat und der Pressekodex

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von Paula H.

So läuft das Beschwerdeverfahren beim Deutschen Presserat

  1. Eingang der Beschwerde Jede Person kann – kostenfrei und schriftlich oder online – eine Beschwerde beim Presserat einreichen.

  2. Vorprüfung

    • Offensichtlich unbegründet:

      Liegt schon aus formalen oder inhaltlichen Gründen kein Verstoß gegen den Pressekodex vor, wird die Beschwerde zurückgewiesen und der Beschwerdeführer schriftlich darüber informiert.

    • Nicht offensichtlich unbegründet: Die Beschwerde wird weiter bearbeitet.

  3. Stellungnahme der betroffenen Redaktion: Der Presserat fordert die Redaktion auf, sich zur Beanstandung zu äußern.

    • Ggf. Vermittlung:

      Können sich Beschwerdeführer und Redaktion einigen, endet das Verfahren ohne Entscheidung durch den Ausschuss.

  4. Beratung und Entscheidung im Beschwerdeausschuss:

    Ist keine Mediation möglich oder erfolgreich, leitet die Geschäftsstelle den Fall an einen der Beschwerdeausschüsse weiter. Ein Gremium von unabhängigen Mitgliedern prüft alle Unterlagen und stimmt über die Beschwerde ab.

    • Unbegründet:

      Keine Sanktion; alle Beteiligten werden über das Ergebnis informiert.

    • Begründet:

      Der Ausschuss kann Maßnahmen aussprechen (z. B. öffentliche Rüge, Missbilligung).

  5. Mitteilung an die Beteiligten: Unmittelbar nach der Entscheidung erhalten Beschwerdeführer und Redaktion eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis und die gegebenenfalls festgelegten Maßnahmen.

  6. Abdruck bei öffentlicher Rüge:

    • Presserat publiziert eine öffentliche Rüge zudem im Jahresbericht des Presserats. Dies ist eine eigenständige Veröffentlichung, mit der der Presserat seine Entscheidungen dokumentiert



Arten der Beschwerden

Beschwerden gegen:

  1. Unrichtige oder unsorgfältig recherchierte BerichterstattungZiffer 2: Sorgfalt durch irreführende Überschriften (!!), Beschwerden über falsche Tatsachenbehauptungen, fehlende Quellenprüfung oder mangelnde Gegendarstellungen.

  2. Verletzung der PersönlichkeitsrechteZiffer 8: Schutz der Persönlichkeit Betroffen sind u. a. unzulässige Namensnennung, Bildveröffentlichung oder Eingriffe in die Privatsphäre.

  3. Vorverurteilung von BeschuldigtenZiffer 13: Unschuldsvermutung Berichte, die eine Person vor einem Urteil faktisch als schuldig darstellen.

  4. Diskriminierende BerichterstattungZiffer 12: Diskriminierungen Beschwerden über rassistische, sexistische, religiöse oder andere herabwürdigende Darstellungen.

  5. Sensationsberichterstattung und VoyeurismusZiffer 11: Sensationsberichterstattung, Jugendschutz

    Besonders bei Unfällen, Suiziden, Katastrophen oder Gewaltverbrechen.

  6. Schleichwerbung bzw. fehlende Trennung von Werbung und RedaktionZiffer 7: Trennung von Werbung und Redaktion Beschwerden, wenn PR-Inhalte nicht als solche gekennzeichnet sind.

  7. Verletzung des OpferschutzesZiffer 8 (in Verbindung mit Richtlinie 8.2) Schutz von Opfern bei Verbrechen, insbesondere Minderjährigen oder Hinterbliebenen.

  8. Fehlende Anhörung oder GegendarstellungZiffer 3: Richtigstellung und Ziffer 4: Gegendarstellung

    Wird oft gerügt, wenn Betroffene nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme hatten.

  9. Beeinträchtigung der Pressefreiheit durch EinflussnahmeZiffer 1: Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Beschwerden gegen mutmaßlich gesteuerte oder parteiische Berichterstattung.


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Paula H.

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