Lernziele dieser Einheit
Sie erfahren, wie Paparazzi arbeiten und was die Ware „Bild“ kostet
Sie wissen, was man unter der „Sphärentheorie“ versteht, und lernen, die Kategorien „Intimsphäre“, „Privatsphäre“ und „öffentliches Interesse“ zu identifizieren und zu beschreiben und können erkennen, wo die Grenze zwischen beiden verläuft
Sie lernen die Kategorie „Persönlichkeitsrechte“ kennen und können beschreiben, wann diese aus ethischer Sicht verletzt wird
Exkurs: Was darf ich eigentlich auf Social Media posten?
Sie können erkennen, beschreiben und erklären, was eine „unangemessene sensationelle“ Berichterstattung ist und wann man von Ereignissen der Zeitgeschichte spricht
Wann überwiegen öffentliches Interesse bzw. das Interesse aufgrund eines Ereignisses der Zeitgeschichte die Persönlichkeitsrechte?
Exkurs: Wie über Selbsttötungen berichten?
Wichtige Begriffe in dieser Einheit
Intimsphäre, Privatsphäre, Sozialsphäre, öffentliche Sphäre
Persönlichkeitsrechte
Öffentliches Interesse
Zeitgeschichtliches Ereignis
Sensationsberichterstattung und unangemessen sensationell
Werther-Effekt
Wie arbeiten Paparazzi?
Haben Informanten, die sie bezahlen
bestechen Menschen (Bestechungsgelder)
Verstecke und Verkleidungen (Arbeiten mit Drohnen, Gleitschirmen, Verstecke wie Mülltonnen mit Fotoausstattung drin)
Promis melden sich selbst
Was ist ein Bild
wert?
früher glaube ich mehr als heute
kommt auf das öffentliche Interesse und Person, Situation etc. an
Hohe Summen für Bilder zeigt, dass sehr viel Geld in dem Business ist und umso mehr Geld fließt, umso schwerer wird das ethische Handeln
Ein Thema liegt im öffentlichen Interesse, wenn es gesellschaftlich, politisch, wirtschaftlich oder kulturell relevant ist und dazu beiträgt, eine informierte öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen.
Verhalten von Politikern, Amtsträgern, Prominenten in Ausübung ihrer Funktion
Gesundheitsrisiken, Sicherheitsprobleme
Skandale mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung
Strafverfahren, wenn sie beispielhafte, strukturrelevante oder grundsätzliche Fragen aufwerfen
Missstände, die eine Vielzahl von Menschen betreffen (z. B. Pflegenotstand, Klimakrise)
Persönlichkeitsrechte bzw. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)
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schützen die Würde, Ehre, Privatheit und Identität eines Menschen.
werden in einfachen Gesetzen konkretisiert (also präziser, umfangreicher, spezifischer geregelt).
das Recht am Bild im KUG/KUrhG (=Kunst-Urhebergesetz)
Schutz vor dem unerlaubten Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen im Strafrecht (§§ 201 a ff. StGB).
Persönlichkeitsrechte vs. Öffentliches Interesse
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D.h. Je intimer es wird, desto größer muss das öffentliche Interesse sein
Laut Pressekodex ist eine Berichterstattung aufgrund überwiegenden Interesses der Öffentlichkeit u. a. dann gerechtfertigt, wenn..
„ein Zusammenhang bzw. Widerspruch besteht zwischen Amt, Mandat, gesellschaftlicher Rolle oder Funktion einer Person und der ihr zur Last gelegten Tat;
Am Ende aber immer Einzelfallentscheidung
Ziffer 8 - Schutz der Persönlichkeit
Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein. Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.
Die Sphärentheorie
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Sexualität, Tagebücher, Gesundheitszustand
Wohnung: Wohnung ist in DE immer höchstpersönlicher Lebensraum, egal was wir dort machen
-> Höchster Schutz: Eingriffe können fast nie gerechtfertigt werden, die Intimsphäre ist (ebenso wie die Menschenwürde) unantastbar.
Wichtiges Urteil von 2023: der BGH stärkt der Presse ihre Rechte: Bei extrem hohem öffentlichem Interesse dürfen z.B. auch Tagebucheinträge zitiert werden
Bereich der Familie und enger Freunde also häusliches und familiäres Leben
Bereich persönlicher Lebensentfaltung und -gestaltung z.B. Religion
Kontostand, Wohnort, Urlaubsziel
Private Gespräche, Persönliche Briefe
Privatsphären sind nicht an private Räume gebunden, d.h.sie kann auch in einem öffentlichen Raum entstehen
z. B. privates 2er-Gespräch mit Freundin in einem öffentlichen Restaurant
-> Hoher Schutz: Begründete Eingriffe können aber zulässig sein
Umfasst ist der nach außen gewandte Bereich einer Person, der ohne weiteres von Dritten wahrzunehmen ist, jedoch keine bewusste Hinwendung zur Öffentlichkeit darstellt
berufliches Umfeld
Bekanntenkreis
politische Aktivitäten
Du agierst in gesellschaftlichen Rollen (z.B Studentin, Kundin, Vereinsmitglied) – die Situation ist halböffentlich und dein Verhalten ist beobachtbar
Kaum Schutz: Eingriffe zulässig, da sich der Einzelne von vornherein in Kontakt zu anderen befindet
bewusste soziale Entfaltung im öffentlichen Raum
z. B. ins Theater gehen, die Teilnahme an Demonstrationen, Leserbrief verfassen oder eine öffentliche Rede
Geringster Schutz: Eingriffe zulässig -> Dahinter steht der Grundsatz, dass über das, was jede Person beobachten kann, auch berichtet werden darf
Was darf man eigentlich posten?
Ab 14 Jahren brauche ich von meinem Kind die Einwilligung, dass ich ein Bild von ihm/ihr poste
Grundsätzlich darf ich nur mit Einwilligung (z. B. bei einem Kind auch von allen Erziehungsberechtigten) Fotos posten
Wann darf man Bilder von Personen verwenden?
Sowohl das Anfertigen als auch das Verbreiten von Bildern kann Persönlichkeitsrechte (APR) verletzten.
keine Einwilligung gegeben
Thema Intimsphäre, Privatsphäre etc.
Auch Prominente haben ein Anrecht auf Privatsphäre
201a Strafgesetzbuch: man macht sich strafbar, wenn man unbefugt eine Bildaufnahme „herstellt oder überträgt“, die die „Hilflosigkeit einer anderen Person“ zur Schau stellt, und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Bestraft wird auch, wer ein Bild herumzeigt oder online weiterverbreitet, das „geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person zu schaden“.
Bilder dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden.
Diese gilt bei Entlohnung des Abgebildeten im Zweifelfall als erteilt.
Ohne Einwilligung dürfen Personenbildnisse (in welcher Form auch immer) nur in folgenden Fällen verbreitet werden:
Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte.
Person der Zeitgeschichte: Person, die ständig (absolute Person der Z.) oder vorübergehend( relative Persn der Z.) im Blickfeld einer Teilöffentlichkeit steht und an der die Allgemeinheit ein legitimes Informationsinteresse hat
Diese können auch von regionaler Bedeutung sein.
Ob ein Ereignis der Zeitgeschichte zuzurechnen ist, hängt vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit ab.
„Beiwerk“
Wenn Personen auf Bildern erscheinen, etwa neben einer Landschaft, einer sonstigen Örtlichkeit oder per Zufall in ein Bild laufen und im Hintergrund stehen.
Bilder von öffentlichen Versammlungen und Demonstrationen. Allerdings darf die Person dabei nicht explizit herausgestellt werden.
Gibt es einen Unterschied zwischen der Wortberichterstattung und der Bildberichterstattung?
ja!
Würde des Menschens bei Bildberichterstattung stärken beachten, da Bild stärkere Wirkung hat
Recht am eigenen Bild
Gegen Wortberichterstattung kann man sich deutlich weniger wehren, aber auch hier gibt es Gegenrechte wie z. B. Unterlassungsanspruch, Gegendarstellung und Widerruf/Richtigstellung
Sensationsberichterstattungn - unangemessen sensationell
Ziffern und Richtlinien dafür:
1, 11, 11.1
Ziffer 11: Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte.
Richtlinie 11.1 – Unangemessene Darstellung
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.
Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.
(Ziffer) 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Beispiele für unangemessen sensationelle Berichterstattung:
Nahaufnahmen von Opfern bei Unfällen oder Anschlägen
Dramatisierende Begriffe wie „Blutbad“, „Horrortat“, „Metzgerei“
Detaillierte Beschreibungen von Gewalttaten oder Suiziden
Aufbau von Beiträgen mit dem Ziel, Schock oder Angst zu erzeugen
Werther Effekt
Der Werther-Effekt beschreibt das Phänomen, dass medienwirksame Suizide – besonders von Prominenten – Nachahmungssuizide auslösen können, vor allem bei gefährdeten Personen.
Richtlinie 8.7 – Selbsttötung:
Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen, die Veröffentlichung von Fotos und die Schilderung näherer Begleitumstände.
D.h. Von einer Berichterstattung soll in der Regel abgesehen werden, insbesondere bei Suiziden von nicht-öffentlichen Personen. Eine Berichterstattung kann jedoch im Einzelfall dann gerechtfertigt sein, *wenn ein außergewöhnliches öffentliches Interesse besteht.“
Zuletzt geändertvor 22 Tagen