Rechnungslegungspflicht
-im Wirtschaftsrecht (Unternehmensrecht) versteht man unter Rechnungslegungspflicht die Pflicht eines Unternehmens, zum Ende eines Geschäftsjahres eine Jahresrechnung (Jahresabschluss genannt, insb die Bilanz) vorzulegen und unter Umständen auch offenzulegen oder zu veröffentlichen
Bilanz
-sie ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva, zeigt die konkrete Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel) und Kapital (Passiva, zeigt das Eigenkapital und die Ansprüche der Gläubiger als Fremdkapital) zu einem bestimmten Stichtag, in der Regel zum Stichtag des Jahresabschlusses (Schluss des Geschäftsjahres)
-im Kaufleute-Jargon wird häufig “Bilanz” statt Jahresabschluss gesagt (pars pro toto)
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