Was versteht man unter Sozialgerichtsbarkeit? (3)
Sozialgerichtsbarkeit ist eine eigenständige Gerichtsbarkeit
Gerichte kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der meisten Sozialverwaltungen
Damit dienen Sie im Wesentlichen dem Schutz der sozialen Rechte der Bürger
besteht gleichgeordnet neben den anderen Gerichtsbarkeiten: den Zivil- und Strafgerichten. den Arbeitsgerichten, den Finanzgerichten und den Verwaltungsgerichten.
Aufbau Sozialgerichtsbarkeit (3)
Sozialgericht (SG) als 1. Instanz
Landessozialgericht (LSG) als 2. Instanz
Bundesozialgericht (BSG) als 3. Instanz
Sozialgericht (SG) (4)
in den jeweiligen Ländern
Tatsachengericht
Aufgabe: muss Streitstoff in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüfen + Sachaufklärung ohne entsprechende Anträge/ Anregungen: z.B. durch:
Zeugenaussagen
Einholung von Gutachten
Auskünfte
Urkunden
1 Berufsrichter + 2 ehrenamtliche Richter
Landessozialgericht (LSG) (5)
Aufgabe: Entscheidung über Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts
Ermittlung von:
Auskünften
ebenfalls möglich.
LSG Berlin-Brandenburg
3 Berufsrichter + 2 ehrenamtliche Richter
Bundessozialgericht (BSG) (6)
Revisionsgericht
Aufgabe: Entscheidung über Revisionen gegen Urteile des LSG
unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Urteil von SG Revision eingelegt werden („Sprungrevision“)
entscheidet grundsätzlich nur über Rechtsfragen
in Kassel
Wann ist die Sozialgerichtsbarkeit zuständig? (7)
Gesetzliche Rentenversicherung (z.B. Rentenansprüche, Erwerbsminderungsrenten)
Gesetzliche Krankenversicherung (z.B. Leistungsansprüche, Beitragszahlungen)
Beispiel:
Die BARMER lehnt Kostenübernahme für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme ab. Ihrer Begründung nach sei die Behandlung nicht medizinisch notwendig. Die Versicherte stimmt der Begründung nicht zu und klagt vor dem Sozialgericht.
Gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten)
Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsunfall. Die Unfallversicherung erkennt den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Sie ist der Meinung, dass der Arbeitnehmer den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. Der Rechtsstreit landet vor dem Sozialgericht.
soziale Pflegeversicherung (z.B. Einstufung in Pflegegrade)
Arbeitslosenversicherung und Grundversicherung für Arbeitsuchende (z.B. ALG I, ALG III, Sanktionen)
Soziales Entschädigungsrecht (z.B. Opferentschädigung)
Schwerbehindertenrecht (z.B. Feststellung der Behinderung)
Merkmale Verfahren vor den Sozialgerichten (4)
Kostenfreiheit in erster Instanz (Kläger müssen keine Gerichtskosten tragen)
kein Anwaltszwang (in erster und zweiter Instanz): Kläger können sich selbst vertreten, dürfen aber auch einen Anwalt oder eine andere juristische Person hinzuziehen
mündliche Verhandlung: i.d.R. erfolgt eine mündliche Verhandlung vor Gericht, bei der beide Parteien ihre Argumente darlegen
Rechtschutzmöglichkeiten: gegen Urteile der Sozialgerichte kann Berufung beim Landessozialgericht und ggf. Revision beim Bundessozialgericht eingelegt werden
Warum eigenständig ? (2)
komplexes Rechtsgebiet
spezialisiert auf sozialrechtliche Streitigkeiten
Bedeutung für den Bürger (4)
Sozialrechte der Bürger werden geschützt
fairer Zugang zu den Sozialleistungen ist gewährleistet
durch SG können sich Bürger mit Ihren Problemen direkt an die SG wenden (direkter Ansprechpartner)
Schutz vor Benachteiligung
In welchen Fällen kann eine Person vor ein Sozialgericht ziehen? (1)
eine Person zieht vor das SG, wenn eine Entscheidung einer Sozialbehörde angefochten wird
Hürden Sozialgericht (4)
Fristen müssen eingehalten werden (z.B. bei der Berufung)
keine Gerichtskosten aber zusätzliche Kosten durch z.B. Anwalt oder medizinische Gutachten etc.
Beweise müssen vorliegen
lange Verfahrensdauer (wird genauestens überprüft; mehrere Instanzen müssen überprüfen)
Vorteile das in erster und zweiter Instanz kein Anwaltszwang besteht (4)
geringe Kosten für Kläger
selbstbestimmung (z.B. eigene Entscheidung über Anwalt)
einfacher Zugang zum Rechtssystem
Kläger trägt sein Anliegen selber vor
Nachteile das in erster und zweiter Instanz kein Anwaltszwang besteht (3)
fehlendes juristisches Wissen
geringe Erfolgschancen (Verfahren sind komplex, Gegenseite hat Experten auf ihrer Seite)
belastend für den Kläger (muss alles alleine machen)
Welche Auswirkungen könnte die Abschaffung der Kostenfreiheit in der ersten Instanz auf die Rechtssuchenden haben? (4)
sozial schwächere Gruppen wären eingeschränkt und hätten unter Umständen keinen Zugang zu den Sozialleistungen
sozial schwächeren Gruppen würden auf eine Klage verzichten und würden keinen Einspruch erheben
Verstärkung von sozialer Ungleichheiten (soziale Ungerechtigkeit)
hohe Kosten erzeugen Angst vor einer Klage
Unterschiede Sozialgericht zum Zivilgericht
Sozialgericht
weniger Berufsrichter und ehrenamtliche Richter/ Schöffen
Klage gegen soziale Behörde/ Amt (Bürger gegen Amt)
Gerichtskostenfrei in der ersten Instanz
kein Anwaltszwang (bis 3. Instanz, ab da braucht man einen)
Zivilgericht
mehr Berufsrichter und keine ehrenamtliche Richter/ Schöffen in oberster Instanz
Klage gegen Privatperson (Bürger gegen Bürger)
Gerichtskosten Kläger (oder abhängig vom Urteil)
Anwaltszwang in höheren Instanzen
Wie könnte die Sozialgerichtsbarkeit verbessert werden, um den Zugang zur Justiz für sozial schwächere Personen zu erleichtern? (5)
mehr Beratung und Hilfe bereitstellen (z.B. kostenlose Beratungsstellen einrichten, Online-Portale einrichten)
kürzere Wartezeiten und verkürzte Verfahren
einfacherer Sprache, juristische Fachbegriffe umschreiben und erklären
Digitalisierung ausbauen (z.B. Anträge online stellen können)
Netzwerke aufbauen für gegenseitige Hilfe und Beratung (allgemeinnützige Organisationen)
Welche Rolle spielen Sozialgerichte in aktuellen gesellschaftlichen Debatten z.B. im Bereich der Renten- oder Pflegeversicherung? (1)
SG entscheiden über Streitfälle in sozialen Sicherungssystemen (z.B. Renteneintrittsalter, Beitragshöhe Krankenkasse, Pflegegradeinstufung)
Welche Konsequenzen hätte es, wenn es keine Sozialgerichte gäbe? (7)
ungerechtfertigte Ablehnungen bleiben unangefochten
andere Gerichtsbarkeiten müssten die Fälle übernehmen
Fachlichkeit der Gerichtsbarkeit wäre nicht gewährleistet
Vertrauen in den Staat würde sinken (Begriff: Sozialstaat)
soziale Ungerechtigkeit würde steigen
jeder Fall vor dem SG ist sehr individuell und kann nicht pauschal beurteilt werden
es gäbe keine unabhängige Kontrolle der Entscheidungen (Willkür)
Zuletzt geändertvor 21 Tagen