Betreutes Wohnen
- Kombination von Wohnen und verschiedenen Betreuungsleistungen (keine einheitl. Definition) mit großer Bandbreite verschiedener Angebote;
- Wohnungen i. d. R. mind. altersgerecht, meist zusätzliche Dienstleistungsangebote („Betreuungsverträge“), aber nicht an bestimmte Wohnformen und/oder Dienstleistungen gebunden
- Versuch, die Vorteile eines eigenen Haushalts (Unabhängigkeit und Privatheit) mit den Vorteilen eines Heims (Angebot von Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen, Sicherheit, Barrierefreiheit) zu kombinieren.
- i. d. R. KEINE Betreiberimmobilien, da Gewinnmargen zu gering und Mietrisiko zu hoch; erfolgreiches Engagement eines Betreibers bedingt die Integration einer Pflegestation, um notwendige Erträge zu erzielen
- faktisch Wohnimmobilien, Investor trägt das Mietrisiko
Seniorenstift/Seniorenresidenz
- Wohneinrichtungen mit gehobener Ausstattung und hotelartigem Charakter
- zusätzliche Dienstleistungsangebote vorhanden (vor allem auch kultureller Natur)
- vereint verschiedene altersgerechte Wohnformen, wie Betreutes Wohnen und Pflege
- Im Gegensatz zum Betreuten Wohnen besteht eine Verpflichtung, neben Betreuungsleistungen auch Dienstleistungen abzunehmen (z.B. Reinigung der Wohnung, Mahlzeiten).
- Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert.
Altenwohnheim
- Wohnanlage mit abgeschlossenen Wohnungen mit Kochgelegenheit und Sanitärraum zur eigenen Haushaltsführung sowie Gemeinschaftsräume, Abstellräume, Wasch- und Trockenräume zur gemeinschaftlichen Nutzung
- Angebot von Betreuungs- und Verpflegungsleistungen
Pflegeheim
- Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
- dient der umfassenden Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen, die zu einer eigenen Haushaltsführung nicht mehr in der Lage sind
- Unterbringung in Ein-/Zwei-Bett-Zimmern
- Ausstattung orientiert am Betreuungsbedarf der Bewohner; Kochgelegenheiten i. d. R. auf eine Teeküche in der Wohngruppe beschränkt
- Funktionsräume wie Pflegebäder und Therapieräume meist in ausreichender Zahl vorhanden
- Gemeinschaftsbereiche müssen auch für bettlägerige Menschen nutzbar sein; sanitäre Anlagen müssen den Besonderheiten bei Pflegebedürftigkeit entsprechen
Was ist die Heimmindestbauverordnung? Wo ist sie anzuwenden?
Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime.
Wonach bemisst sich der Rohertrag bei der Bewertung von Pflegeheimen?
In der Literatur werden zwei Verfahren zur Bemessung des Rohertrags bei Pflegeheimen vorgeschlagen:
- Pachtwertmethode
- Ableitung aus den IK-Sätzen
Allgemeine Trends in der Pflege
- demographische Entwicklungen
Alternde Bevölkerung mit Folge einer zunehmenden Zahl an Pflegebedürftigen. Derzeit ist der Altersquotient in Ost-Deutschland am höchsten; die meisten Pflegeheime werden jedoch in den starken Regionen gebaut. Auf Grund der Abwanderung (von Ost nach West und vom Land in die Städte) ist dies gerechtfertigt. Zudem „sterben“ die Bedürftigen weg, so dass in Kombination mit der Abwanderung langfristig die Nachfrage in Ost-Deutschland sinken wird.
- Markt
Die Spitzenrenditen für Pflegeimmobilien lagen zum Ende des Jahres 2024 bei rd. 4,90 % (20-fach; BNP) bis rd. 5,20 % (19-fach, Savills).
Für betreutes Wohnen gibt Savills zum Ende des Jahres 2024 eine Spitzenrendite von rd. 4,50 % an (22-fach).
Aufgrund der Leitzinssenkung ist von einer weiteren Renditekompression auszugehen.
- Altersbedingte Erkrankungen
Altersbedingte Erkrankungen werden sich zukünftig ausweiten, durch Multimorbidität (gleichzeitiges Bestehen mehrerer Erkrankungen) wird es eine weitere Zunahme von Pflegefällen, insbesondere Schwerstpflegefällen geben. Auf Grund der veränderten Lebensumstände wird der Anteil der durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen zunehmend sinken. Als stärkste Konkurrenten der Pflegeheime dürften sich in diesem Zusammenhang die ambulanten Pflegedienste erweisen.
- Mangel an Pflegekräften
Der Mangel an Pflegekräften scheint kurz-, mittel- und langfristig weiter zuzunehmen. Gleichzeitig wird jedoch ein künftig stark ansteigender Bedarf an Pflegepersonal prognostiziert.
- Leitbild „ambulant vor stationär“
Mehr finanzielle Mittel ins ambulante System, Sicherung des Wohnens zu Hause bis ins hohe Alter, Regelung alternativer Wohnformen (betreutes Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften); Trend zur Substitution klassischer Heimversorgung
- Steigende Sozialhilfequoten
Durch stärke Regulierungen wird Pflege teurer, dies können sich weniger Menschen leisten; es kommt somit zu einem höheren Anteil an Sozialhilfeempfängern in den Heimen.
Investitionskosten beim Pflegeheim und nennen Sie die Prozentsätze für einen möglichen Pachtansatz
- Baukosten: 1.000 - 1.500 €/m² BGF
- Baunebenkosten: 15 - 25 %
- Pachtansatz aus Umsatz: 10 - 20 % gemeinnützig, öffentlich
15 - 25 % private Einrichtungen
Der Umsatz setzt sich zusammen aus den Pflegesätzen (abhängig von Pflegestufe), U/V (Unterbringung und Verpflegung), und den Investitionskosten multipliziert mit Auslastung. Verbot der Quersubventionierung beachten!
Was ist Altersgerechtes Wohnen
den Bedürfnissen älterer Menschen angepasste, i. d. R. barrierefrei gebaute Wohnungen, die i. d. R. ohne weiterführendes Dienstleistungsangebot vermietet werden
Zuletzt geändertvor 22 Tagen