Gewahrsam - §22 I Nr.1 SächsPVDG
(Schutzgewahrsam)
Zustand der Person
Gefahr für Leib oder Leben
Erforderlichkeit
Ingewahrsamnahme (Ort)
BeV
Gewahrsam - §22 I Nr.2 SächsPVDG
(Verhinderungsgewahrsam)
Straftat oder erhebliche Owi
Verhinderung o. Fortsetzung
Unerlässlichkeit = hohe Erforderlichkeit, einziges Mittel
Rechtsfolge
Adressat
Gewahrsam - §22 I Nr.3 SächsPVDG
(Durchsetzungsgewahrsam)
Durchsetzung von Maßnahme
—> Prüfen auf Rechtmäßigkeit
Unerlässlichkeit
Gewahrsam - §22 I Nr.4 SächsPVDG
(Identitätsgewahrsam)
Maßnahme IDF
—> Rechtmäßigkeit
—> Verhältnismäßigkeit (Grund für IDF)
Gewahrsam - §22 II SächsPVDG
(Zuführungsgewahrsam)
Minderjährig —> bis 18 Jahre
Entziehung der Obhut
befinden sich an unbekannten Ort
Befinden sich an bekannten Ort, aber gegen den Wille des Sorgeberechtigten
Sorgeberechtigter —> Aufenthaltsbestimmungsrecht
Gewahrsam - §22 III SächsPVDG
(Rückführungsgewahrsam)
Gefangener (JVA, Unterbringungshaft)
Verhalten
Vorläufige Festnahme - §127 StPO
Auf frischer Tat oder auf frischer Tat verfolgt
Tat = Straftat (nie Owi!)
Betroffen - am Tatort gestellt oder in unmittelbarer Nähe
Verfolgt - auf Sicht und Gehör oder aufgrund der Ermittlungen/ sicherer Anhaltspunkte
U-Haft - §112 StPO
Beschuldigter
Dringender Tatverdacht
Verhältnismäßigkeit
Haftgrund
II Nr. 1-3
§112a
III
Vorläufige Festnahme - §127 II StPO
Gefahr im Verzug —> Fluchtgefahr
Beschuldigter —> Ermittlungswille
Haftgrund —> 1,2 oder 4
Festnahme von Störern - §164 StPO
Amtshandlung —> Strafprozessual
Vorsätzliche Störung
Festnahme
Minusmaßnahme (Platzverweis…)
Bestimmtheit
zeitlich
Örtlich
Anordnungskompetenz
Beamter, der vor Ort Leitung übernimmt
Keine BeV
Zuletzt geändertvor 24 Tagen