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Soziologische Grundbegriffe

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von Cathérine C.

Was sind sinnfremde Vorgänge nach Max Weber?

Weber unterscheidet in seiner Soziologie zwischen zwei Arten von Dingen:

  1. Sinnhaftes Handeln – das ist Handeln, bei dem Menschen etwas Bestimmtes wollen oder beabsichtigen. Sie handeln also mit einem Sinn: → z. B. Ich lerne, um eine Prüfung zu bestehen. → Kategorien Sinnhaften Handelns: Mittel/ ZWeck

    Beispiel: Prüfung bestehen = Zweck, Lernen = Mittel.

  2. Sinnfremde Vorgänge – Dinge oder Abläufe, die selbst keinen gemeinten Sinn haben. → z. B. Erdbeben, der Alterungsprozess, das Wetter, Virus, biologische Unterschiede.

Auch wenn diese Dinge keinen Sinn haben (weil niemand sie absichtlich gemacht hat), können sie für das menschliche Handeln eine Rolle spielen.→ Sie können z. B. Anlass, Hemmung, Förderung oder Ergebnis menschlichen Handelns sein.

Beispiel: Ein Sturm zerstört Häuser → sinnfremder Vorgang (Sturm will nichts und hat keinen Sinn). Menschen bauen danach Schutzräume → dieses Handeln kann man verstehen, weil es einen Zweck hat (Schutz)

= Der Sturm selbst ist sinnfremd, aber das, was Menschen daraus machen, ist sinnhaft.


Ergo: Sinnfremde Vorgänge sind nur dann wichtig, wenn sie menschliches Handeln beeinflussen – aber nicht, weil sie selbst einen Sinn haben, sondern weil Menschen darauf reagieren.

Fazit: Weber will wissen, wie Menschen mit sinnfremden Vorgängen umgehen und welche Bedeutung sie für das menschliche Handeln haben. Wie Menschen auf die Welt reagieren, die sie nicht selbst gemacht haben – und welche Mittel/Zwecke sie in ihrem Handeln verfolgen.

Kann es nach Weber eine Soziologie der Mensch-Tier-Beziehungen geben? Und wie sinnvoll bzw. möglich ist es, Tiere verstehend zu erfassen, also so, wie wir menschliches Handeln "sinnhaft" verstehen?

Tiere zeigen verständliches Verhalten: z.B Haustiere, Jagdtiere oder Nutztiere reagieren auf menschliche Emotionen wie Zorn, Zuneigung oder Befehle nicht nur instinktiv, sondern offenbar auch erfahrungs- und situationsbezogen.

  • Begrenzte Einfühlbarkeit: Unsere Fähigkeit, tierisches Verhalten sinnhaft zu deuten, ist begrenzt. Tierpsychologie bleibt eine spekulative und schwer empirisch überprüfbare Disziplin.

  • Tiergesellschaften: komplexe soziale Strukturen bei Tieren: monogame/polygame Familien, Herden, Rudel, funktionale Staaten (z.B. bei Termiten, Ameisen, Bienen) sind nicht notwendigerweise an den biologischen Entwicklungsstand der Tierart gekoppelt.

  • Funktionale Betrachtung: Soziologie kann Funktionen (z.B. Ernährung, Verteidigung, Fortpflanzung) der Tiergesellschaften untersuchen.

    • Dabei bleiben viele Fragen offen: Was bewirkt die Differenzierung innerhalb der Tiergesellschaften? Was motiviert das Verhalten der verschiedenen Typen?

  • Sinnhafte Orientierung: Hoffnung auf experimentelle Beweise für psychologisch-sinnhaftes Verhalten bei Tieren ist gering weil menschliche Analogien als Interpretationshilfe – eine Art notwendige Hilfskonstruktion.


= Während tierisches Verhalten funktional erklärt werden kann, bleibt das Verstehen der subjektiven Sinnorientierung auf menschliches Handeln beschränkt.

  • Die Beschäftigung mit Tiergesellschaften und tierischem Verhalten kann dennoch wichtige Hinweise für frühe Formen menschlicher Sozialität und Differenzierung liefern.


Was ist nach Weber soziales Handeln?

= Handeln (einschließlich Unterlassen oder Duldens), das sich am Verhalten anderer orientiert durch Orientierung an vergangenem, gegenwärtigem oder zukünftigem Verhalten anderer.

Beispiele für soziales Handeln:

  • Vergangenes Verhalten: Rache für frühere Angriffe.

  • Gegenwärtiges Verhalten: Abwehr gegenwärtiger Angriffe.

  • Zukünftiges Verhalten: Verteidigungsmaßnahmen gegen künftige Angriffe (z.B. Tausch von Geld, da man erwartet, dass andere es ebenfalls im Tausch akzeptieren).

Nicht-soziales Handeln: Handeln, das sich nicht am Verhalten anderer orientiert. Beispiele:

  • äußeres Handeln ohne soziale Orientierung wie das Hantieren mit Sachobjekten

  • Religiöses Verhalten, das keine soziale Orientierung hat (z.B. einsames Gebet, Kontemplation).

  • Wirtschaftliches Handeln, wenn es nur persönliche Bedürfnisse berücksichtigt, aber nicht das Verhalten anderer (z.B. bei Konsum oder Produktion).

  • Zwei Radfahrer prallen zusammen → nur das Ausweichen oder die Reaktion auf den Zusammenprall zählt als soziales Handeln.

  • Kollektives Erfüllen individueller Bedürfnisse: Menschen, die gleichzeitig ihre Regenschirme aufspannen, handeln nicht sozial, sondern reagieren auf das gleiche Bedürfnis (Schutz vor Regen).

  • Massenbedingtes Handeln: Ein Individuum auf einer Demo fühlt sich durch die Masse mitgerissen, fängt ebenfalls an, laut zu rufen, ohne eine tiefere Reflexion darüber, warum der Protest stattfindet oder was das Ziel ist.

  • Nachahmung trotz Kausalität: wenn jemand einen bestimmten Trick in einem Videospiel nachmacht, weil er gesehen hat, dass es den Spielablauf verbessert. Er übernimmt die Technik, weil sie funktional und effizient ist, ohne jedoch eine bewusste Orientierung am Verhalten der anderen Spieler oder eine soziale Bedeutung hinter der Technik zu sehen. Die Handlung ist also rein zweckorientiert und nicht durch soziale oder sinnhafte Bezüge zu anderen bestimmt.

    • Achtung: Wenn das Nachahmen des Verhaltens von anderen aus Gründen wie Mode, Tradition oder sozialem Status erfolgt, handelt es sich um soziales Handeln.

Heißt: Die Grenze zwischen sozialem Handeln und nicht sozialem Handeln ist oft fließend, besonders bei Massensituationen und Nachahmung. Es ist nicht immer klar, ob das Handeln nur reaktiv oder bewusst sozial orientiert ist.


Welche 4 Idealtypen von sozialem Handeln unterscheidet Weber und weshalb unterscheidet er sie?

Jeder Idealtyp beschreibt eine bestimmte Art von Motivation oder Orientierung, um zu verstehen, warum Menschen in bestimmten sozialen Situationen auf bestimmte Weisen handeln.

  1. Zweckrationales Handeln: Handeln ist durch eine klare Zielsetzung und die Überlegung von Mitteln und Folgen geprägt. Der Handelnde wägt die besten Mittel ab, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, wobei er auch die möglichen Nebenfolgen und anderen Ziele berücksichtigt.

  2. Wertrationales Handeln: Person handelt nach ethischen, ästhetischen oder religiösen Werten, ohne dass sie den Erfolg des Handelns berücksichtigt. Es geht um das Handeln selbst und den unbedingten Wert des Verhaltens, unabhängig von den Konsequenzen. Beispiel: Künstler malt ein Bild, weil er glaubt, dass Kunst eine unbedingte Bedeutung hat, unabhängig davon, ob er damit Geld verdient oder Anerkennung bekommt. Der Wert des Handelns liegt in der Handlung selbst, nicht im Erfolg.

  3. Affektuelles Handeln: Handeln wird von aktuellen Gefühlen oder emotionalen Reaktionen bestimmt. Die Person handelt spontan aufgrund ihrer Emotionen, ohne langfristige Planung oder Überlegung.

  4. Traditionalisiertes Handeln: Person handelt aufgrund von Gewohnheiten oder Traditionen, die über lange Zeit eingeübt wurden. Es ist ein Reagieren auf bestimmte Reize, ohne dass bewusst ein Ziel verfolgt oder die Folgen des Handelns abgewogen werden. Beispiel: Mensch feiert ein Fest, weil es in seiner Familie Tradition ist, ohne zu hinterfragen, warum er es tut oder was er damit erreichen will. Er folgt einfach den etablierten Gewohnheiten.


Was ist der Sinngehalt sozialer Beziehung nach Weber?

soziale Beziehung wird durch den Sinngehalt des Handelns definiert und ob sie in einem sozial nachvollziehbaren Rahmen miteinander verbunden sind (nicht etwa, ob Handlungen der Beteiligten als moralisch richtig oder wahr angesehen werden)


Merkmale

  • Unterschiedliche Wahrnehmungen und Bedeutungen: Es ist nicht notwendig, dass alle Beteiligten die gleiche Vorstellung oder den gleichen Sinngehalt in der Beziehung haben. Zum Beispiel kann eine Person in einer Freundschaft ganz andere Erwartungen haben als die andere, was zu einer „einseitigen“ Wahrnehmung führt. Aber auch dann gibt es eine soziale Beziehung, solange das Handeln aufeinander bezogen ist.

  • Dauerhaftigkeit der Beziehung: soziale Beziehung kann vorübergehend oder dauerhaft sein. Wichtig ist, dass es eine Chance gibt, dass sich bestimmte Arten von sozial orientiertem Handeln wiederholen oder fortsetzen. =„Bestand“ einer Beziehung wird durch Wahrscheinlichkeit bestimmt, dass bestimmte Handlungen stattfinden.

  • Veränderbarkeit des Sinngehalts: Sinngehalt einer sozialen Beziehung kann sich im Laufe der Zeit ändern. Die Frage, ob man von einer „neuen“ Beziehung spricht oder ob die alte ihren Sinngehalt geändert hat, hängt von der Perspektive und der Kontinuität dieser Veränderung ab.

  • Formulierung von Erwartungen (Maximen): Sinngehalt einer sozialen Beziehung kann in Maximen formuliert werden, die die Beteiligten als Grundlage für ihr Verhalten erwarten. Dies ist besonders der Fall, wenn das Handeln der Beteiligten eher rational ausgerichtet ist (z. B. bei Geschäftsbeziehungen). Bei emotionaleren oder affektuellen Beziehungen (wie Freundschaft oder Pietät) ist eine rational formulierte Erwartung des Sinngehalts schwieriger.

  • Vertragliche Zusagen und Erwartungen: Diese Vereinbarungen werden dann als Basis für das Handeln der Beteiligten verwendet, wobei sie in ihren Handlungen entweder zweckrational (also orientiert an einem Ziel) oder wertrational (basierend auf einem inneren Pflichtgefühl) sein können.


Fazit: Weber betrachtet soziale Beziehungen als dynamische und sich entwickelnde Phänomene, die nicht durch fixe Normen oder absolute Wahrheiten definiert werden, sondern durch die Art und Weise, wie Menschen in bestimmten sozialen Kontexten miteinander handeln und sich aufeinander beziehen

Wie unterscheidet Weber in Differenzierung zu Stammler “Gelten” zu Ordnung und sozialem Handeln?

Weber grenzt sich vom Philosophen Rudolf Stammler ab, der aus seiner Sicht die Begriffe „Ordnung“, „Gelten“ und „sozial handeln“ vermischt und ein unbrauchbares normatives Ordnungsverständnis vertritt.


Typen der Geltung sozialer Ordnung nach Weber

I. Innere Geltung (aus subjektiver Überzeugung):

  1. Rein affektuell: → Bindung an eine Ordnung aus Gefühlsregungen, z. B. durch Liebe, Sympathie, Respekt.

  2. Wertrational: → Befolgung der Ordnung, weil sie als ethisch, ästhetisch oder sonst wie wertvoll gilt.

  3. Religiös: → Unterwerfung unter eine Ordnung aus religiösem Glauben an deren heilssichernden Wert.

II. Äußere Geltung (interessenhaft): Ordnung wird befolgt, weil man sich spezifische Vorteile von der Einhaltung verspricht oder Nachteile durch Abweichung vermeiden will

  1. Konvention: wenn Ordnung durch soziale Missbilligung abgesichert ist. Beispiel: Kleidungsnormen, Höflichkeitsregeln, Formen des sozialen Umgangs.→ Der entscheidende Punkt: kein spezialisierter Zwangsstab. Sanktionen erfolgen informell, z.B. durch soziale Ausgrenzung oder Boykott.

  2. Recht: durch institutionellen Zwang abgesichert und ein spezialisierter Stab (Richter, Polizei, Beamte) existiert, der die Ordnung durchsetzt oder Verstöße sanktioniert.

Achtung: Übergang von Konvention zu Recht fließend ist. Ein organisierter Boykott, der formell angedroht wird, kann bereits als Rechtszwang gelten. Entscheidend ist nicht die Art der Sanktion, sondern ob diese durch eigens eingesetzte Institutionen abgesichert ist. Heißt:


Ordnung = Recht, wenn ihre Innehaltung durch das Handeln eines speziell dafür zuständigen Personenkreises (Erzwingungs-Stab) garantiert wird – unabhängig davon, ob dieser Stab staatlich, religiös, familiär oder anders organisiert ist.

Was ist nach Weber eine soziale Beziehung und wie drückt sie sich aus?

Nach Weber gibt es 2 Grundformen sozialer Beziehung:

  1. Vergemeinschaftung: basiert auf subjektiv gefühlter Zusammengehörigkeit, z.B. durch

    1. Affekte (emotional, leidenschaftlich - Freundschaft, Liebe)

    2. Tradition (aus Gewohnheit - Familienbande, Stammesloyalität, Bruderschaften, Nationen)

Achtung: Gemeinschaft ist theoretisch das Gegenteil von Kampf. Aber: Auch innerhalb enger Gemeinschaften (z. B. Familie, Ehe) kann es Machtmissbrauch, Unterdrückung oder „Auslese“ geben – es ist also kein harmonisches Idealbild.

  1. Vergesellschaftung: beruht auf rationalem Interessenausgleich oder Interessenverbindung, z.B. motiviert durch:

    1. Wertrational – orientiert an Werten, z. B. ein Ideal oder eine Überzeugung (→ ich tue das, weil ich es für richtig halte)

    2. Zweckrational – orientiert an Effizienz/Zweck (→ ich tue das, um ein Ziel zu erreichen)

      1. z.B.: Markttausch (z. B. Kaufvertrag)

      2. Vereine mit klaren Zielen (z. B. Wirtschaftsverbände)

      3. Rationale Sekten, die sich nur der „Sache“ widmen (ohne emotionale Bindung)

    • Achtung - Thema Kampf: Vergesellschaftungen bestehen aus Kompromissen zwischen Konfliktparteien z. B. Handelsbeziehungen trotz Rivalität.

    • Paradebeispiel: Marktbeziehungen als rein zweckrationaler Austausch von Gütern = Soziale Beziehungen zwischen Tauschpartnern

      1. Nur wenn sich Partner z.B. zusammenschließen, um Preise zu beeinflussen oder Regeln zu setzen, entsteht tiefergehende Vergesellschaftung.


Achtung: Viele soziale Beziehungen sind nicht rein, sondern enthalten Anteile beider Typen z. B.:

  • ein Verein kann rational strukturiert sein, aber auch ein Gefühl von Gemeinschaft schaffen.

  • Eine Familie kann emotional verbunden sein, aber auch zweckrational funktionieren (z. B. Erbschaft, Pflege).



Was ist ein Verband und wie wird er klassifiziert?

Ein Verband ist eine geschlossene soziale Beziehung mit Ordnung, die von einem Leiter (und evtl. Verwaltungsstab) garantiert wird, wobei nicht nur die Ordnung selbst zählt, sondern auch die Chance, dass jemand bereit ist, sie durchzusetzen (nicht nur daran orientiert zu handeln, sondern sie erzwingen zu wollen).


Leitung kann:

  • appropriiert (selbst genommen) sein, oder

  • durch geltende Ordnung/ bestimmte Merkmale verliehen.

Handlungstypen im Verband:

  1. Verbandshandeln: vom Verwaltungsstab oder auf Leitung bezogenes Handeln zur Durchsetzung der Ordnung (z. B. Krieg, Verwaltung, Rechtsprechung).

  2. verbandsbezogenes Handeln: Handeln von Beteiligten zur Sicherung der Ordnung (z. B. Steuerzahlung, Militärdienst).

  3. verbands-geregeltes Handeln: Handeln im Rahmen von Ordnungen, aber nicht zur Erzwingung (z. B. Privatgeschäfte nach Zivilrecht).

Achtung: Verband besteht unabhängig vom Personenwechsel, solange die Chance für ein solches Handeln durch eine bestimmte Personengruppe besteht


Achsen der Klassifikation von Verbänden: Ein Verband kann sein:

a) autonom = Ordnung wird durch Verbandsgenossen gesatzt, kraft ihrer Qualität (gleichviel wie sie im übrigen erfolgt)

oder heteronom = Ordnung des Verbands wird durch Außenstehende gesatzt

= Wer setzt die Ordnung? ((Fremd- vs. Selbstgesetzgebung)

b) autokephal = Leiter und Verbandsstab werden nach eigenen Ordnungen des Verbandes bestellt

oder heterokephal = Leiter/ Verbandsstab werden durch Außenstehende bestellt

= Wer bestimmt Leitung und Verwaltung? (eigene vs. fremde Spitze)

  • z.B. für die Ernennung der governors der kanadischen Provinzen (durch die Zentralregierung von Kanada).

Achtung: Ein Verband kann auch, in beiden Hinsichten, teilweise das eine und teilweise das andere sein, z.B.:

  • Deutsche Bundesländer - Bayern

    • autonom innerhalb der Landeskompetenzen (Schule)

    • heteronom in außenpolitischen Fragen

    • autokephal, weil eigene Regierung etc

    • heterokephal, da einige Bereiche einer Bundesaufsicht unterliegen

  • US-Bundesstaat - Kalifornien

    • Autonom mit eigener Gesetzgebung, z. B. zu Abtreibung, Klima oder Cannabis.

    • Heteronom in Fragen des Bundesrechts (Einwanderung oder Außenpolitik)

    • Autokephal: Gewählte Gouverneurin als Spitze

    • heterokephal in Bundesfragen: Präsident und Bundesbehörden können über Entscheidungen hinweggehen → teilweise heterokephal.


Welche zwei fundamentale Typen von Ordnung in Verbänden gibt es und worin unterscheiden sie sich?

Verwaltungsordnung und Regulierungsordnung unterscheiden sich je nachdem, was durch sie geregelt wird:


Verwaltungsordnung: Regelt das Verbandshandeln, also das Handeln, das auf die Ziele des Verbandes selbst gerichtet ist.

= Es geht darum, wie der Verband selbst funktioniert und wie seine Ziele autonom organisatorisch durch Verwaltungsstab + Mitglieder umgesetzt werden.

Beispiele:

  • Behördenorganisation

  • Befehlswege in einer Armee

  • Dienstvorschriften in Ministerien

  • Regeln für das Verhalten von Beamten, Soldaten, Abgeordneten usw.


Regulierungsordnung: Regelt anderes soziales Handeln – nicht das Handeln des Verbandes selbst, sondern das Handeln von Akteuren außerhalb des Verwaltungsapparates.

= garantiert den Handelnden bestimmte Chancen und Rechte im Rahmen der Ordnung → Verband reguliert Verhalten anderer, meist durch Recht.

Beispiele:

  • Zivilrecht: Vertragsfreiheit, Eigentumsschutz

  • Arbeitsrecht für private Unternehmen

  • Gewerberecht für Bürger

  • Ehe- oder Erbrecht


Achtung: In Realität sind fast alle Verbände Mischformen. Aber das Ideal eines reinen regulierenden Verbands =Minimalstaat, der nur noch Rechtsschutz garantiert, alles andere aber den Marktkräften überlässt – inkl. z. B. auch der Währungspolitik (Privatgeld!).


Zur Erinnerung §12: Verbandshandeln = planvolles Handeln im Rahmen von Ordnungen, das auf Ziele des Verbandes selbst ausgerichtet ist. Heißt:

  • Verwaltungsordnung = intern funktional, Regulierungsordnung = extern normierend.

Grenze zwischen beiden Ordnungstypen ähnelt oft der Trennung zwischen öffentlichem und Privatrecht:

  • Öffentliches Recht = Verwaltungsordnung

  • Privatrecht = Regulierungsordnung

Achtung: nicht immer deckungsgleich! Es ist nur ein grober Orientierungspunkt


Author

Cathérine C.

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