Auswahl der Warengruppen
Die Auswahl der Warengruppen erfolgt nach folgenden Kriterien
Elemente der Lebensmittelkennzeichnung
Verbraucher: Leitbild in der Europäischen Union:
Der durchschnittlich informierte, aufmerksame, verständige
Durchschnittsverbraucher (EuGH)
Verbraucherleitbild
Lebensmittelkennzeichnung
Vertikal und Horizontal
„LMIV“
= Lebensmittel-Informationsverordnung
Welche VO?
= VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011
Kennzeichnung
Für jedes Kennzeichnungs-Element:
Kennzeichnungs-Elemente Pflicht 13 Stück
Kennzeichnung Art und Weise Mindestschriftgröße
Kennzeichnung Art und Weise Lesbarkeit
Kennzeichnung Art und Weise gut sichtbare Stellen und leicht verständliche Sprache
Kennzeichnung Art und Weise im selben Sichtfeld
Verzeichnis der Zutaten Mengen der Zutaten, wenn
Quantitative Ingredience Declaration
Verzeichnis der Zutaten bei zusammengesetzte Zutaten
Potentiell allergene Lebensmittel und Stoffe - Pflicht
Hintergrund
Zutaten mit allergenem Potential (in der EU)
Weitere Angaben auf der Packung
freiwillig
Freiwillige Kennzeichnungselemente
Aber: freiwillig heißt nicht rechtsfrei!
Freiwillige Nährwertangaben: Herkunftsbezeichnungen
geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
geschützte traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)
Herkunftsbezeichnung,
Herstellungsbezeichnung
Hintergrund zur Verbraucherschaft
Früchtemüsli Zur Definition
Früchtemüsli Kennzeichnung
Früchtemüsli Charakteristika der Früchte
Frucht-Beschaffenheit
• getrocknet, evtl. gefriergetrocknet
• kandiert, evtl. überzogen
• Fruchtpulver
• Frucht-Arten
• Hauptanteil: Rosinen, Korinthen, Sultaninen
• einheimische und exotische
• Frucht-Anteil
• meist 20–40 %
Früchtemüsli
Weitere Pflichtkennzeichnungselemente
Lebensmittelinformationsverordnung
Artikel 30, Absatz 1: Big 7
Brenn- und Nährwerte je 100 g (100 ml):
Empfehlung:
• die wiedergegebene Reihenfolge, Formulierung
und Form in dem Chart der vorherigen Folie
sollten Sie dringend beibehalten, wenn Sie die
Nährwertkennzeichnung für ein Produkt
entwerfen
• beispielsweise in der Überschrift:
„Brenn- und Nährwerte je 100 g“ ist nicht einfach
durch „Nährstoffe“ zu ersetzen!
Pflichtkennzeichnungselemente
• 7 Informationen, die „Big 7“, sind verpflichtend:
LMIV (VO EU Nr. 1169/2011)
Anhang XIV
Umrechnungsfaktoren
Umrechnungsfaktoren (= „kalorische
Äquivalente“) zur Berechnung des Energiewerts (=
„Brennwert“)
nur diese, keine anderen Literaturwerte, sind bei der Berechnung des Energiewerts aus den Nährstoffanteilen für die Deklaration zulässig!
Wie dürfen die Hersteller die Brenn- und Nährwerte
ermitteln? 2 Wege
Artikel 29–35, Anhänge XIII–XV
Big 7
Die „Big 7“ sind immer verpflichtend Art und Weise
Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung
Lebensmittel laut Anhang V solange keine nährwert- oder
gesundheitsbezogenen Aussagen gemacht werden
gesundheitsbezogenen Aussagen gemacht werden II
Ausnahmen von der verpflichtenden
Nährwertkennzeichnung
• Lebensmittel laut Anhang V solange keine nährwert- oder
gesundheitsbezogenen Aussagen gemacht werden:
Zucker, Der Begriff „Zucker“ umfasst
Zucker
Pflichtkennzeichnungselemente zuckerfrei
Pflichtkennzeichnungselemente zuckerarm
Pflichtkennzeichnungselemente Zuckerreduziert oder weniger
Pflichtkennzeichnungselemente Ohne Zuckerzusatz
Salzgehalt Berechnung ggfs möglich
Salzgehalt, Umrechnungsfaktor
LMIV (VO EU 1169/2011)
Artikel 30- „Erweiterungen“ der BIG/ Fett
Artikel 30 - „Erweiterungen“ Zucker
Erweiterungen der Nährwertangaben unter „Fett“
Erweiterungen der Nährwertangaben
unter „Kohlenhydrate“ mehrwertige Alkohol und Stärke
Erweiterungen der Nährwertangaben mit
„Ballaststoffe“
Frühstückscerealien
relativ hoch verarbeitete, stärkereiche
Getreideprodukte
• mit ernährungsphysiologisch relevanten
Zusätzen wie Vitaminen und Mineralstoffen
• Farbvarianten
• Überzügen (Zucker, Schokolade etc.)
• Mouthfeel „crisp“ => kusprig
• saugfähig -> nach Flüssigkeitsaufnahme weich
technischer Aspekt Haferflocken und Cornflakes
technischer Aspekt
Die wichtigsten Größen der Verfahren sind
• hohe Temperatur (120-200 ̊C)
• hoher Druck (mind. 14 bar)
• mechanischer Belastung durch Scherkräfte
(seitlich einwirkende Kräfte)
• oft großer Druckabfall für die
Volumenausdehnung
• kurze Verweilzeit von ½ -7 Minuten
Extrusion Ablauf
Austritt
• Der plastische Teig expandiert, wenn das Wasser
aus der Düse tritt, die Temperatur abfällt und der
Druck, der im Zylinder geherrscht hat, auf den
Atmosphärendruck (1 bar) absinkt
• Durch die Ausdehnung bekommt das Produkt
neue Eigenschaften, insbesondere eine andere
Form und sensorische Beschaffenheit
• Das Puffingphänomen kommt durch die
Verdampfung des überhitzten Wassers beim
Austrittdurch die Düse zu Stande
• Es entstehen viele kleine Hohlräume im Extrudat,
die es porös machen
• Das überhitzte Wasser vergrößert die Hohlräume
des heißen Materials
• Je nach Elastizität des Lebensmittels bleiben die
Hohlräume erhalten
Produkt
Aufschluss
Verfahren
Prozess
Frühstückscerealien Kennzeichnungs-Elemente Pflicht
Referenzmengenangaben
GDA
Referenzmengenangabe RM
Es handelt sich um eine
• vereinfachte Nährwertkennzeichnung von
• Energiewert und 4 gesundheitlich relevanten
Nährstoffen
• zur schnellen Information der Käuferschaft
• zusätzlich zur Pflichtnährwertkennzeichnung
• entwickelt vom Verband der Europäischen
Lebensmittelindustrie (Food Drink Europe, FDE,
früher Confédération des Industries Agro-
Alimentaires de l'Union Européenne, CIAA)
• gefördert durch die EU-Kommission
Was sind RM?
• Sachlich und informativ: Sie informieren über die
Nährstoffe in Ihren Lebensmitteln, damit Sie im
Hinblick auf Ihre Ernährungsbedürfnisse selbst
entscheiden können.
• Objektiv: RM sind wissenschaftlich fundiert, sie
wurden von der EFSA vorgeschlagen und sind
nunmehr im europäischen Recht verankert
• Klar und kundenfreundlich: RM liefern Ihne
wichtige Informationen in klarer und einfacher Form“
Interaktives Label der FoodDrinkEurope
Herausstellung des Energiegehalts und
der 4 wichtigsten Nährstoffe auf der
Produktvorderseite
• pro 100 g (mL) oder pro Portion
• wenn „pro Portion“, dann muss auch anzugeben sein:
•Größe
•Anzahl • 2 Varianten der Herausstellung sind möglich
•Energiewert auf der Schauseite und 4 Nährstoffe an anderer Stelle
•Energiewert + 4 Nährstoffe auf der Schauseite
Referenzmenge für die Tageszufuhr für einen
durchschnittlichen Erwachsenen
Anhang XIII
TEIL B — REFERENZMENGEN FÜR DIE ZUFUHR VON
ENERGIE UND AUSGEWÄHLTEN NÄHRSTOFFEN, DIE
KEINE VITAMINE ODER MINERALSTOFFE SIND
(ERWACHSENE)
Energie oder Nährstoff Referenzmenge
Energie 8 400 kJ/2 000 kcal
Gesamtfett 70 g
gesättigte Fettsäuren 20 g
Kohlenhydrate 260 g
Zucker 90 g
Eiweiß 50 g
Salz 6 g
• Die voranstehende Tabelle mit den Referenzmengen
(= Bedarfsmengen für eine durchschnittliche
europäische Musterperson) liefert die
vorgeschriebenen Berechnungsgrundlage für die
Deklaration
• Sie dürfen hier NICHT die Empfehlungen zur Höhe der
wünschenswerten Nährstoffzufuhr der
(inter)nationalen ernährungswissenschaftlichen
Gesellschaften verwenden, wie etwa jene der D.A.CH.
oder WHO (50 g Zucker pro Tag)
ChatGPT nach Meinung fragem
Abkürzung „RM“ für Referenzmenge1) ist erlaubt,
wenn sie an anderer Stelle erläutert wird
• Für weitere, in der Nährwerttabelle freiwillig
aufgeführten Nährstoffe sind KEINE
Referenzmengenangaben möglich
also wie oben dargestellt: 1 + 4
____
1) oder „RI“ = Reference Intake
Zuletzt geändertvor 13 Tagen