Was sind objektive Tatumstände?
beschreiben den äußeren Ablauf einer Tat (Erfolg und Verhalten)
was sind die subjektiven Tatumstände?
beschreiben die Vorstellungen und Gedanken des Täters bei der Tat.
Vorwissen
Motiv
Wie grenzt sich die gefährliche Körperverletzung von der normalen und schweren Körperverletzung ab?
durch die Begehungsweise (hier besonders gefährlich)
-> keine bestimmte Folge nötig
Definition gefährliches Werkzeug
Als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 StGB begreift Rechtsprechung und juristische Lehre übereinstimmend jeden körperfremden beweglichen Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner konkreten Verwendung geeignet ist, erhebliche körperliche Verletzungen hervorzurufen.
Definition Werkzeug
ein beweglicher Gegenstand der durch Menschen gemacht wurde
Definition Beteiligter
nach § 28 II (Legaldefinition) §30 StGB ist ein Beteiligter ein Teilnehmer, Anstifter oder ein Täter
Definition Teilnehmer
Teilnehmer ist, wer einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Haupttat vorsätzlich bestimmt (§ 26 StGB, Anstiftung) oder ihm zu einer solchen Tat Hilfe leistet (§ 27 StGB, Beihilfe).
erklären sie den “Sachbegriff“ des Strafrechts
orientiert sich an der BGB Defintion;
Sachen sind körperliche Gegenstände (vgl. 90 BGB)
eigenständiger strafrechtlicher Sachbegriff:
körperliche Gegenstand als Sache, aber auch Tiere (§325 STGB)
nennen sie die Arten von “Nichthandlungen“
Bewusstlosigkeit
(nicht mehr auf äußere Reize reagierend)
Reflexe
durch unmittelbare Überleitung eines äußeren Reizes von den sensorischen auf die motorischen Nerven
vis absoluta
durch unwiderstehliche Gewalt hervorgerufene Körperreaktion. Unwiderstehlich = Willensbildung oder äußere Vorraussetzungen unmöglich gemacht werden
Wie steht es um Körperteilen aus? sind dies Sachen?
Körperteile sind nur Sachen, wenn sie durch den Willen des Rechtsträgers nicht dazu bestimmt sind, seinen körper wieder eingegliedert zu werden.
Wann spricht man von einer Verbrechen?
Eine rechtswidrige Tat , bei der die Mindeststrafe über 1 Jahr Freiheitsstrafe liegt
Wann redet man von einem Vergehen?
Bei einer rechtswidrigen Tat, die mit einer Mindeststrafe von unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird.
Wie wird ein Unterlassungsdelikt definiert?
§13
wer einen Erfolg nicht verhindert, begeht diese, wenn er rechtlich dafür einstehen muss
Wo und wie definiert sich die Fahrlässigkeit?
§276 III
Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Verkehrssitte missachtet
Erklären sie den Unterschied zwischen General- und Spezialprävention
Generalprävention:
Prävention die sich an die gesamte Gesellschaft richtet
Spezialprävention:
Prävention für den spezifischen Täter
Erläutern sie den Unterschied zwischen positiver und negativer Spezial- und Generalprävention
positive Spezialprävention
Maßnahmen zur Besserung/ Resozialisierung des Täters
negativ Spezialprävention
Maßnahmen zur Hinderung/ Abschreckung der erneuten Straftat Begehung
positive Generalprävention
Stärkung des Rechtsbewusstseins der Gesellschaft
negativ Generalprävention
Abschreckung der Allgemeinheit vor der Begehung von Straftaten
wieso wird das Strafrecht auch als ultima ratio bezeichnet?
weil es das letzte Mittel sein sollte, durch den großen Eingriff in die Existenz
Definieren sie fremd (Sache)
Fremd ist eine Sache, wenn sei zumindest auch im Eigentum einer anderen Person steht (und nicht herrenlos ist bzw. an der man Eigentum haben kann)
Definieren sie “beschädigen“
Beschädigen ist jede nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf die Sache, durch die ihre Substanz oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Nennen sie die vier Ausprägungen des Gesetzlichkeitsprinzips (Art. 103 II GG)
Kommt eine Strafe in Betracht, wenn das Handlungsunrecht fehlt?
Kommt eine Strafe in Betracht, wenn das Erfolgsunrecht fehlt?
Wenn der Erfolg nicht eintritt oder nicht zugerechnet werden kann, dann KANN der Versuch strafbar sein, wenn es gesetzlich geregelt ist. (Bgl. § 23)
warum sind automatisierte Verhaltensweisen (“reflexartig“) keine “Nichthandlungen“
Weil sie (wenn auch unbeabsichtigt) einmal erlernt wurden
wie sieht der finalistische Verbrechensaufbau aus?
Definition Zerstören
Ein beschädigen der Sache, das ihre Existenz vernichtet oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig aufhebt.
Was ist ein Tätigkeitsdelikt?
ein Delikt, dessen Tatbestand ein bestimmtes Verhalten voraussetzt.
Bspw. jemand gibt einen falschen Schwur ab nach §154 -> Tätigkeitsdelikt
Was sind eigenhändige Delikte?
Unterart der Tätigkeitsdelikte
kann nur die Ausführende Person verantworten
was sind Handlungsdelikte?
Was sind Erfolgsdelikte?
Eine strafbare Tätigkeit die im Tatbestand durch einen Erfolg definiert wird
Wann sind mehrere Bedingungen alternativ Kausal?
…, wenn die Bedingungen zwar alternativ, aber nicht kumulativ weggedacht werden kann
Was besagt die Bedingungstheorie? Conditio sine qua non
Kausal für den Erfolg ist jede Bedingung, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Was besagen die Äquivalenztheorien?
Sie sprechen dafür, dass es unerheblich ist, ob eine Bedingung vorhersehbar den Erfolg herbeigeführt hat oder nicht. Es sind alle Bedingungen äquivalent (gleichwertig).
was meint “Erfolg in seiner konkreten Gestalt“ im Kontext der Bedingungstheorie?
die Art des Erfolges
der Zeitpunkt
seinen Umfang (verwirklichter Unrechtsgehalt)
Vorsicht: bei bloßen Hypothesen!
Was sind rettende Kausalverläufe?
eine Anwendungsregel der Bedingungstheorie
keine Hypothetische Fälle mitdenken
ABER rettende Verläufe
Beispiel: Jemand ist am Ertrinken, R möchte ihm helfen, wird aber von T festgehalten.
was ist kumulative Kausalität?
wenn mehr als eine Ursache kausal für den Erfolg sind.
was beschreibt die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung?
Ein Verhalten ist dann Ursache eines Erfolgs, wenn dieser Erfolg mit dem Verhalten durch eine Reihe von Veränderungen in der Außenwelt naturgesetzlich verbunden ist
Definition körperliche Misshandlung
Jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit (Substanzschäden) mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird
auch Substanzeinbußungen (Haare abschneiden)
auch Implantate, die körperteile ersetzen, werden Bestandteile, wenn sie langfristig angebracht sind
Definition der Gesundheitsschädigung
Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen (krankhaften) Zustand
muss meistens heilen
seelisch nur, wenn somatisch (körperlich) objektivierbarer Zustand besteht (nicht rein seelisch)
wer bereits verletzt ist, dessen Gesundheitszustand kann sich verschlimmern -> nicht helfen kann auch dazu beitragen oder gegen Verbesserung angehen
Definition Gift
Gift ist jeder anorganische oder organische Stoff, der unter bestimmten Bedingungen durch chemisch oder chemisch- physikalische Wirkung die Gesundheit erheblich zu beeinträchtigen vermag.
Definition andere Gefährliche Stoffe
Substanzen, die mechanisch, thermisch oder biologisch- physiologisch wirken
wann ist etwas “beigebracht“
beigebracht ist ein Stoff, wenn eine Verbindung mit dem Körper derart hergestellt ist, dass der Stoff seine gesundheitliche Wirkung entfaltet
Waffen sind?
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
tragbare Gegenstände, die im Wesen satz bestimmt sind, die Angriff- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen
Werkzeuge, die nach Art ihrer Anfertigung allgemein dazu bestimmt und geeignet sind, Menschen auf mechanischem oder chemischen Wege zu verletzen
Was ist nach der kausalen Handlungsllehre nötig?
Handlung ist vom Willen getragen
Was beschreibt die Finale Handlungslehre
das bewusst und zielgerichtet gehandelt wurde
was besagt die negative Handlungslehre
= Willensbestätigung als vermeidbares Verhalten
Was besagt die personale Handlungslehre?
Die Willensbestätigung als Ausdruck der Persönlichkeit
Was besagt die soziale Handlungslehre?
Die soziale Relevanz des menschlichen Tuns und Unterlassens
Was ist eine lebensgefährdende Behandlung?
Solche, die ihrer Art nach und bei Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls generell geeignet sind, das Leben zu gefährden.
Definition fremd
eine Sache ist fremd, wenn sie zumindest auch im Miteigentum eines anderen stand
Was definiert Hinterlistigkeit?
wenn der Täter seine wahre Absicht planmäßig, berechnend verdeckt.
Planmäßiges Vorgehen nötig, kein Ausnutzen der Überraschung
-> Vorsatzform der Absicht nötig
Definition Überfall
ein plötzlicher, unerwarteter Angriff auf einen Ahnungslosen
Was ist ein Angriff
ein Angriff ist jede Tätigkeit die darauf abziehlt rechtlich geschützte Güter zu verletzen
In §224 I Nr 4 : mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
Was ist ausschlaggebend für diesen Tatbestand?
es muss eine erhöhte Gefährlichekeit für das Opfer bestehen
Beteiligung also nur ausreichend, wenn dadurch eine Übermacht der gegnerischen
mind. 2 aktive Personen am Tatort
In §224 I Nr. 5 mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Was benötigt der Tatbestand?
h.M: Verletzungshandlung ist nach den Umständen des Einzelfalles abstrakt, generell,m geeignet, das Leben des Opfers konkret zu gefährden
(Wissen zum Zeitpunkt der Tat = ex ante)
Bspl. Tritt generell geeignet, das Leben zu gefährden
Tatsächlich erlittene Verletzung brauch nicht lebensgefährlich zu sein
MhM fordert demgegenüber auf den hohen Strafrah,ein eine konkrete Lebensgefahr (Sicht danach mit allen Umständen = ex post)
(hier auch bejaht, wenn durch reinen Zufall das Leben nicht konkret gefährdet wurde)
Was sind Argumente für und gegen die konkrete oder abstrakte Lebensgefahr bei der “Lebensgefährdenden Behandlung“ §224 I Nr. 5?
HIER FEHLT NOCH WAS NAVHABEITEN
Wortlaut: Behandlung, spricht gegen Erfolg und daher würde abstrakte Lebensgefahr ausreichen
BT-Drs 13/ 8587 S. 83: Beruft sich auf allgemeiee Gefährlichkeit, nur abstrakte Lebensgefahr nötig
hier fehlt was!!! einfügen!!!!
strittig: Vorsatz hinsichtlich der besonderen Gefährlichkeit der Begangenen Tat
hM:
mM:
Wie prüfe ich eine (gefährliche Körperverletzung)? §§ 223, 224
I. Tatbestand
Objektiver Tatbestand
a. Erfolg: körperverletzung i. S. des §223 I StGB: körperl. Misshandlung oder Gesundheitsschädigung?
b. Gefährliche Begehungsweise? §224 I Nr. 1-5 StGB?
c. Kausalität (vgl. “durch”, “mittels“)
d. Objektive Zurechnung (kann dem Täter die Tat zugerechnet werden)
Subjektiver Tatbestand
a. Vorsatz bzgl. Grundtatbestand §223 I StGB
b. Vorsatz bzgl. Qualifikationen §224 I StGB
u.U sogenannte Bedeutungskenntnis insbesondere bei §224 I Nr. 2 u 5 (str.)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Was ist objektiv Zurechenbar?
ANDERE MEINUNG ERGÄNZEN
Objektiv zurechnender ist ein Erfolg dem Täter nur dann, wenn dieser eine rechtlich missbilligte Gefahr für den Erfolgseintritt geschaffen hat und sich diese Gefahr in dem konkreten Erfolg auch realisiert hat
Objektive Vorhersehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung ist gegeben, wenn der eingetretene tatbestandsmäßige Erfolg nach allgemeiner Lebenserfahrung, sei es auch nicht als regelmäßige, so doch als nicht ungewöhnliche Folge erwartet werden konnte.
Die objektive Zurechnung fehlt, wenn bereits ein Kausaulverlauf angelegt wurde und durch das Handeln das Risiko abgeschwächt hat. Somit wird keine neue Gefahr geschaffen = Risikoverringerung
frei- oder eigenverantwortliche Selbstschädigung oder -gefährdung des Opfers
(nicht bei Berufsrettern zu bejahen, außer der Rettungsversuch wäre sinnlos)
missbilligte Gefahr:
konkreter Erfolg realisiert:
atypische Kausalverläufe und nicht beherrschbare
-> keine unerlaubte Gefahrrealisierung
Risiken die durch Folgen entstehen, werden bei Eintritt dem Täter zugerechnet
Beachten: Hier geht es um die Zurechnung eines Erfolgs, nicht der Handlung
Dritte greifen ein:
wenn dieser ein neues Risiko setz, dann verwirklicht sich dieser
wenn der Kausalverlauf für den Täter absehbar war, dann kann es ihm zugerechnet werden (Dritter muss dann fahrlässig handeln )
Was bedarf es in der objektiven Zurechnung?
schaffen einer Gefahrenlage
-> eine Risikosituation
Realisierung der Gefahr
->
Was ist Vorraussetzung für vorsätzliches Handeln?
Kenntnis über Tatumstände (Wissens/ kognitives Element) §16 In 1
Wissen bei Begehung der Tat (§ 8 zum Zeitpunkt der Handels oder Unterlassen)
Koinzidenz/ Simultanitätsprinzip
Was sind sog. dolus antecedens und dolus subsequens
dolus antecedens
Vorsatz vor der Tat, aber nicht während der Tat -> Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit, nicht Vorsatz
dolus subsequens
Vorsatz nach der Tat, aber nicht während der Tat -> Strafbarkeit wegen Versuchs
Wie geht man mit Irrtum bei den Tatumständen um?
§16 I
-> bei Irrtum, kann kein Vorsatz bestehen. Kann fahrlässig bestraft werden
§16 II
-> wenn mildernde Umstände angenommen werden, dann muss nach der milderen Strafe bestraft werden
Was versteht man unter “Kenntnis“
sogenanntes gedankliches Mitbewusstsein aka “Begleitwissen“
-> muss wissen was er tut und die Bedeutung des Handelns
auch Unrechtsbewusstsein nicht relevant für die Kenntnis
Was ist der Unerschied zwischen deskriptiven und normativen TBM
Was besagt die Gleichwertigkeitstheorie?
Dabei handelt es sich um die Theorie, dass ein Irrtum bei Gleichwertigkeit der Tatobjekte irrelevant ist.
sog. error in persona viel obiecto
Bspl. Jemand will eine Person erschießen, trifft aber einen anderen -> hier unerheblich, dass er einen anderen getroffen hat
Was besagt die Konkretisierungstheorie?
Diese Theorie besagt, dass ein Vorsatz (meist) verneint wird, wenn jemand einen Erfolg bei einer konkreten Person/ Sache etc. verursachen wollte.
Dabei stellt man auf die optische Wahrnehmung der Person ab.
sog. die aberratio ictus
Wann spricht man von einem beachtlichen und unbeachtlichen Verlauf?
beachtlich: grobe Abweichung vom angestrebten
unbeachtlich: minimale oder irrelevante Abweichungen
Welche Erscheinungsformen des Vorsatzes gibt es?
Absicht (dolus directus 1. Grades) zielgerichter Erfolgswille (auch Zwischenziele) “absichtlich“ (vgl. §285 I)
-> nicht prüfen, außer steht im Tatbestand eines Gesetzes oder es ist für den Sinn des Gesetzes notwendig
Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades) Täter weiß oder sieht als sicher voraus, dass sein Handeln zur tatbestandlichen Verwirklichung führt “wissentlich“ (vgl. §285 I)
-> alles was er als sichere Folge ansieht
Eventual- oder bedingter Vorsatz (dolus eventualis) Noch der sog. Einwilligungs- oder Billigungstheorie soll der Täter den für möglich gehaltenen Erfolg “gebilligt“ oder “billigend in Kauf genommen“ haben
-> Vorstellungsbild des Täters teils nur aus äußeren Umständen; umso wahrscheinlicher der mögliche Erfolg, je größer das bekannte Risiko, umso eher gebilligt
-> bewusste Fahrlässigkeit: er vertraut auf das Ausbleiben
-> unbewusste Fahrlässigkeit: weiß nicht, dass sein Handeln einen Erfolg hervorrufen könnte
Fülle diese Tabelle aus!
Welche Theorien zur Voraussetzungen des dolus eventualis gibt es?
Wissenstheorien (folgende)
Möglichkeitstheorie:
T muss zum entscheidenden Zeitpunkt die Tatumstände und den künftige Ablauf wenigstens für möglich halten
-> wenigstens unsicheres Tatbewusstsein
Wahrscheinlichkeitstheorie
T muss das Vorliegen des Tatumstandes wahrscheinlicher halten als das nicht vorliegen
Voluntative Theorien (folgende)
Billigungstheorie
Täter nimmt Erfolgseintritt billigend in Kauf (auch wenn unerwünscht)
Ernstnahmetheorie
Täter erkennt Gefahr des tatbestandlichen Erfolgs, nimmt ihn ernst und findet sich mit diesem ab
BGH Abgrenzung
Täter hält Erfolgseintritt für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf = Eventualvorsatz
dagegen
Täter vertraut darauf, dass alles gut gehen wird und sich der Tatbestand nicht verwirklicht= bewusste Fahrlässigkeit
Worauf stellen sowohl die normativ- voluntative Vorsatztheorie als auch die psychologische ab?
Für wie sicher hält der Täter den Erfolgseintritt? u
Wie stark ist das Rechtsgut objektiv gefährdet?
Gefährdet der Täter auch sich selbst?
Hält der Täter das Risiko für beherrschbar (trifft er bspw. Vorkehrungen, um den Eintritt des Erfolges abzuwenden)?
Was für Rechtfertigungsgründe gibt es?
Notwehr §32
Notstand §34
Einwilligung
Definition Notwehr
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
-> Muss dann aber auch den Angreifer treffen!
Wie prüft man den Rechtfertigungsgrund Notstand?
Gefahr: drohender Schaden für (irgendein) Rechtsgut;
Gefahr muss gegenwärtig und nicht anders abwendbar sein
gegenwärtig: Gefahr alsbald in Schaden umschlagen (ex ante- objektiv, neutraler Beobachter, außer es gibt Sonderwissen)
nicht anders abwendbar:
Geeignetheit: War das mittel zur Gefahrabwendung geeignet sein
mildestes Mittel: dürfte kein genau so effektiver milderes Mittel geben
ERGEBNIS: Wenn bejaht, dann liegt ein Notstand vor
Wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses:
Interesse des geschützten
Interesse des Verletzten
Abwägung: Schadenshöhe, Schadenswahrscheinlichkeit
-> Ergebnis: das geschützte interesse muss wesentlich überwiegen
Angemessenes Mittel
hier darf kein höchstpersönliches Rechtsgut verletzt werden
Tatbegehung “um“ die Gefahr abzuwenden
sog. subjektives Rechtfertigungselement. eine Vorsatzform reicht. (Nebenmotive schaden nicht)
Kann man durch Notstand einen Eingriff am Körper rechtfertigen?
Nein, obwohl teils die Interessenabwägung zu einem anderen Ergebnis kommt, kann über so ein “höchstpersönliches Rechtsgut“ nicht entschieden werden.
geprüft wird dies in der “Angemessenheit”
Was unterscheidet die beiden BGB Gesetzte zum Notstand?
§ 228 BGB. Notstand Defensivnotstand
'Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatze verpflichtet.
-> Gefahr geht von dem Gegenstand aus
§ 904 BGB. Notstand. Aggressivnotstand
'Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.
-> Gefahr geht nicht vom Gegenstand aus
Wie prüft man den §228 und §904?
Was ist der Unterschied zwischen einer mittelbaren und unmittelbaren Täterschaft?
Unmittelbar: Täter verursacht direkt den Erfolg
Mittelbar: Über Umwege beigebracht, nicht direkt
Was ist die Adäquanztheorie und was ist ihr Problem?
Adäquanz rechnet nur zu, was dem Täter auch zugerechnet werden kann.
(Bspl. Geburt Täter wird nicht kausal angesehen)
-> Problem; rechnet eigentlich schon zu, deswegen nur im Zivilrecht
Wie geht man damit um, wenn die Kausalität nicht sicher festgestellt werden kann? Zum Beispiel könnte es den Tod beschleunigt haben.
Im Zweifel für den Angeklagten entscheiden:
-> also keine Beschleunigung angenommen
Was ist fortwirkende Kausalität?
Wenn eine Kette von Kausalhandlungen durch eine Handlung begründet wird.
Beispiel:
Jeman schlägt einen anderen Bewusstlos. Dieser wird nun von einer anderen verprügelt.
Was ist vorsätzliches Dazwischentreten von Dritten?
-> In der objektiven Zurechnung tritt ein und unterbricht den Zurechnungszusammenhang
hier wird in dubio pro reo angenommen, dass die Person, die die anfängliche Gefahrenlage geschaffen hat, nicht mit dem Dazwischentreten der anderen gerechnet haben muss
Welchen Sinn hat die objektive Zurechnung?
Haftungsbegrenzung : Der Täter muss nicht gegenüber jedem haften, wenn ihm eine Tat nicht Zurechenbar ist
Haftungsanspruchsbegründung begrenzen, sodass der Kreis der Anspruchsberechtigten nicht unendlich ausgeweitet werden kann (denn nach der Äquivalenztheorie ist sehr viel Kausal)
Was unterscheidet §904 und §228 in der Abwägung?
§904: Abwägung und Überwiegen des einen Rechtsgut (wesentlich)
§228: Ausreizbar bis zum Schaden
Wie prüft man den Notwehr §32
Notwehrlage (objektive Beurteilung ex post)
Angriff
= jede Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch menschliches Verhalten
-> Tierangriff mit §228 BGB regeln
-> nicht bei sog. Nichthandlungen
gegenwärtig
= Angriff, der im Sinne einer objektiv bedrohlichen Lage unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder fortdauert
rechtswidrig
= Angriff, der dem Recht objektiv zuwiderläuft/ nicht gerechtfertigt ist
-> zuerst Angreifer prüfen
Notwehr- Nothilfehandlung (ex ante)
Erforderlichkeit (II.)
geeignet = beenden, schwächen, erschweren
-> Alles was nicht Verhältnismäßig ist ⚖️
mildestes mittel
-> Angriff nur gegen Rechtsgüter des Angreifers
-> auch zugunsten 3., aber nur auf ausdrücklichen Willen
Gebotensein (I.)
darf nicht rechtsmissbräuchlich sein
krasse Disproportional
Subjektives Rechtfertigungselement wie §34 StGB
-> Kenntnis der Notwehrlage und Verteidigungswille (dolus eventualis)
Was wären Beispiele für nicht “kein Gebotensein“ im Sinne der Notwehr?
Bagatellangriffe = schwere Verteidigung gegen kleines Rechtsgut Missverhältnis
Angriff auf schuldlos Handelnder = Kinder unter 14, ersichtlich Irrende, geistig Eingeschränkte
Nach der 3-Stufen Theorie Notwehr anwendbar:
ausweichen, soweit zumutbar
Schutzwehr (körperl. Verteidigungsmaßnahme)
Trutzwehr (Gegenangriff) unter möglichster Schonung
unter Personen mit engen persönlichen Beziehungen
bei Absichtsprovokation
bei vorwerfbar, aber unabsichtlich herbeigeführter Notwehr
-> hier
Rspr: bei sozialethisch missbilligtes Verhalten abstellen
hL rechtswidriges Verhalten
Was sollte bei der Verwendung von tödlichen Waffen beachtet werden (milderes Mittel)?
Wenn man die Zeit dafür hat:
Warnschuss
Androhung
Bein statt in den Bauch
Was ist der Unterschied zwischen Nothilfe durch den Staat und wann Nothilfe zugunsten des Staates?
Nothilfe durch;
Rettungsschuss bei Geiselnahme, Tötung Kind mit Sprengstoffgürtel
hM. §32 findet bei Staatsorganen neben den Spezialgesetzen Anwendung
aA. andere Spezialgesetze sind spezifischer als der §32
Nothilfe zugunsten:
Zulässig zur Verteidigung von Indiviualgütern des Staates
Unzulässig zur “Verteidigung“ von Kollekitvrechtsgütern
Was ist §127 Abs. 1 S. 1 StPO?
Jedermann Festnahmerecht
Wenn jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt ist, so ist, wenn der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann beruft, ihn auch ohne richterlicher Anordnung vorläufig festzunehmen.
Festnahmelage:
frischer Tat = dabei oder unmittelbar danach
Betroffen werden = gestellt oder angetroffen werden
Verfolgen= nacheilen, auch wenn nur Spuren
Flucht verdächtig = durch erkennbare Umstände vernünftiger Weise annehmbar
Identität nicht feststellbar = nicht erkennen geben
Festnahmehandlung:
Fluchtverhinderung/ Identitätsfeststellung
nur leichte Körperverletzung, Sachbeschädigung, Wegnahme
-> Wehrt sich der Täter (das ist rechtswidrig), dann darf man Notwehr anwenden
subjektives Rechtfertigungselement
festnahme Wille
Absatz 2:
Beamte dürfen bei Gefahr in Vollzug festnehmen ohne richterliche Anordnung
Wie prüft man den §229 BGB die Selbsthilfe? und was sind ihre Grenzen (§230 BGB)
§229 BGB
Selbsthilfelage
Bestehen eines Anspruchs
nicht Erreichbarkeit der Obrigkeitshilfe
Gefahr
Selbsthilfehandlungen
Wegnahme
Festnahme
Beseitigung von Widerstand
Grenzen der Selbsthilfe:
a) Erforderlichkeit n. §230 BGB
Selbsthilfewillen
Können Eltern sich durch das ungeschriebene “Elterliches Züchtigungsgrund“ rechtfertigen?
Züchtigungslage:
Züchtigungshandlung:
erforderlich
geeignet
angemessen
§1631: Kinder haben ein Recht auf Pflege ohne seelische oder Körperliche Verletzung
Aus welchem Recht kann man die Eiwilligung als Rechtfertigungsgrund ableiten?
Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Art. 2 I GG
Vorraussetzungen der Einwilligung:
Ungeschriebener aber gewohnheitsrechtlicher anerkannter Rechtfertigungsgrund
Erwächst aus dem Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 I GG)
tatbestandausschließendes Einverständnis
objektive Vorraussetzungen
vorliegen disponiblen Rechtsgutes (Individualrecht, nicht Leben/ Risiko auf Tod und Menschenwürde!)
vom Rechtsgutsträger vor der Tat erteilt und zur Tatzeit fortbestehend
ausdrücklich= nach außen zum Ausdruck gekommen
Einwilligungsfähigkiet: Wesen, Bedeutung und Tragweite des Verzeichts erkennen
ernst und frei von Willensmängeln (idR. ausgeschlossen, wenn Täuschung oder Drohung)
keine Sittenwidrigkeit §228 StGB
subjektive Voraussetzung
Handeln in Kenntnis der Einwilligung
Was bedeutet der Grundsatz, Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen?
-> dass jemand eine Flucht nicht zugemutet werden muss
man muss nicht abwägen und fliehen etc.
-> man muss in der Gebotenheit nicht abwägen, solange es nicht unter bestimmte Fallgruppen fällt
Ábsichtsprovokation?
Plant die Provokation, um sich auf Notwehr berufen zu können
Welche Folge hat es, wenn man die Gebotenheit benennt? Hat man dann kein Notwehrrecht?
bei Absichtsprovokation: kein Notwehrrecht
Ansonsten 3 Stufen Theorie:
Ausweichen
Schutzwehr
Trutzwehr
Was passiert wenn der subjektive Verteidigungswille fehlt?
Man würde auf “Versuch Tatbestand“ prüfen, der dann rechtswidrig ist
Wie sollte man bei der Rechtsgutsabwägung vorgehen?
abstrakter Wert des Rechts guts
…. fehlt
drohender Schaden des Rechtsguts
Was ist der Unterschied zwischen der Notwehr und des Notstands?
Notwehr beinhaltet einen Angriff anstatt einer gegenwärtigen Gefahr. Notwehr hat engere Voraussetzungen, Notstand weitere mit mehr Abwägung
Was ist bedeutet “gute Sitten“ §228 StGB
neue Definition: erhebliche Gefahr für Leib und Leben
alte Definition: Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden
teilweise Literatur: Verstoß gegen Art. 103 II GG
Warum wird bei ärztlichen Eingriffen der §223 Körperverletzung angewendet?
Damit der Arzt die Einwilligung des Patienten einholt und nicht eigenwillig handelt
Knackpunkt Einwilligung
Täuschung bei falscher Aufklärung nur, wenn der Patient ansonsten abgelehnt hätte => sonst Hypotetische Zustimmung
Skalpel gefährliches Werkzeug? Ja, wenn unsachgemäß benutzt oder unwillentlich
Was besagt die “Allgemwinw Unwirksamkeitstheorie“ und die “Rechtsgutsbezogene Unwirksamkeitstheorie“
Allgemeine Unwirksamkeitstheorie
durch Täuschung bewirkte Einwilligung ist immer strafrechtlich unwirksam
Rechtgeutsbezogene Unwirksamkeitstheorie
durch Täuschung bewirkte Einwilligung ist nur dann strafrechtlich unwirksam, wenn die Täuschung eine rechtsgutbezogene Fehlvorstellung bewirkt hat. Es muss also über das “ob“ / den Umfang der Revhtsgutsverletzung getäuscht werden. Wird lediglich über die Erbringung einer eventuellen Gegenleistung oder über sonstige Motive getäuscht, ist der Irrtum unbeachtlich.
Normative Autonomietheorie
nur dann strafrechtlich unwirksam, wenn selbstbestimmte Entscheidung des Rechtsgutsträger ausgeschlossen ist.
Autonomie wird normativ bestimmt: notstöndliche Lage, Täuschung, altruistische Zwecke
Was ist eine “mutmaßliche Einwilligung“ ?
keine ausdrückliche Einwilligung, aber man mutmaßt, jemand würde zustimmen
Prüfung: hier keine Einwilligung, sondern handelte der Täter im SInne des Opfers
Wie prüft man eine “mutmaßliche Einwilligung”?
Anwendungsbereich:
subsidiär ggü. dem Einverständnis und der ausdrücklichen Einwilligung du.
keine rechtzeitige Einholung der Einwilligung
kein entgegenstehender Wille erkennbar (egal ob unvernünftig)
Objektive Vorraussetzungen
Zulässigkeit und Wirksamkeit wie bei rechtfertigende Einwilligung
(abgesehen von Erklärung)
Rechtsgutsträger hätte den Eingriff vernünftigerweise gebilligt
(mutmaßliche Interesse)
Subjektive Vorraussetzungen
Absicht, dem mutmaßlichen Willen zu entsprechen
tatbestandsausschließende Einverständnis
Anwendungsbereich
Tatbestand geprägt dadurch, dass gegen oder ohne Willen des Rechtsgutsträgers gehandelt wird
Besonderheiten im Vergleich zur Einwilligung
kommt auf natürliche Willensfähigkeit des Einwilligenden an
Einverständnis muss nicht zum Ausdruck gebracht werden
bewusste innere Zustimmung
bei Beginn der Tatausführung
Willensmängel egal, außer unfreiwillig zustande gekommen
Kenntnis vom Einverständnis beim Täter nicht erforderlich
Wie prüft man den “Entschuldigenen Notstand“? §35 STGB
Nostandslage
notstandsfähiges Rechtsgut
gegenwärtige Gefahr
privilegierter Personenkreis: nahestehen, angehörige
Notstandshandlung
objektiv:
Ausschluss der Hinnahme der Gefahr
subjektiv:
Kenntnis von der Notstandslage, Handeln zur Gefahrenabwehr
Einschränkung
durch Verursachung oder Zurechnung
Wann kann man den §228 analog auf einen SV anwenden?
Bei:
einem Defensivnotstand von der Person ausgehend (kein Angriff)
-> durch Analogie dann wie ein Angreifer behandelt, damit mehr Möglichkeiten
-> bis zur Grenze des Unverhältnismäßigkeit gerechtfertigt
übergesetzlicher Entschuldigender Notstand §35 I analog
Notstandslage
gegenwärtige Gefahr für Leben
keine Rechtfertigung aus §34 oder Entschuldigung aus §35
Verhinderung erheblich schwereren Unheils durch den Täter im Rahmen einer ethischen Gesamtbewertung
gewissenhafte Prüfung, Rettungshandlung
Unterschied §16 StGB (Irrtum über Tatumstände) und §17 StGB (Verbotsirrtum)?
§16: irrt um einen TB bei Begehung
-> keine Kenntnis über Tun (bezogen auf den TB)
§17: weiß nicht, dass er Unrecht tut
-> Kenntnis des Tuns, nur nicht, dass es Unrecht ist
Welche Entschuldigungsgründe gibt es?
Was bedarf es für ein Verbotsirrtum gem. §17 StGB?
unwissen über Rechtswidrigkeit
Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums
Auskunft von verlässliche Person (Fachkundige Person, meistens Anwalt)
sorgfaltsgemäße Erkundung
Was würde passieren, wenn sich jemand vorstellt, in Notwehr zu handeln, obwohl es objektiv nicht so ist?
TB
-obj. Umstände (+)
-subj. Umstände (+)
RW
obj. Umstände (-). -> stellt sich Angriff ja nur vor
subj. Umstände (+) -> glaubte er wehr Angriff ab mit Verteidigungswillen (auch mildeste, geeignete Mittel & Gebotensein)
Rechtsfolge:
§16 Irrtum über Tatumstände (-)
§17 Verbotsirrtum (+) , glaubt er sei in einer Verteidigungslage -> mehr Schutzbedürftig
per se: Fall für Irrtum über Rechtsfertigungsumstände nicht geregelt
Minder Meinungen:
Lehre von negativer Tatbestandsmerkmalen:
-> Unterteilt TB in positiven (TB) und negativen (RW)
Somit wird der Irrtum nun über Tatumstand
RF: §16 (+) Irrtum über Tatümstände, ggf. fahrlässigkeit
Strenge Schuldtheorie
normale Prüfung: TB, RW, Schuld
-> §17 (+), weil es eine gesetzl. Regelung gibt, keine Analogie notwendig
-> bei §17 hier Irrtum wieder
Mehrheitsmeinung
eingeschränkte Schuldtheorie
TB (+), RW(-)
-> §16 I analog (+), weil Handlungsunwert durch Vorsatz sich durch subjektive Rechtfertigungselemt ausgleicht
Rspr. rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie
TB (+), RW (+), Schuld (-)
-> Vorsatzschuld fehlt daher §16 I analog (+)
-> Teilnehmer sollen für vorsätzliche rechtswidrige Haupttat bestrafen, also muss die Tat RW (+) sein
Was ist der Unterschied zwischen Erlaubnisumstandsirrtum und umgekehrten Erlaubnisumstandirrtum?
normal:
Erfolgsunrecht, aber kein Handlungsunrecht
umgekehrt:
kein Erfolgs, aber Handlungsunrecht
Unterschied zwischen normalen und umgekehrten Tatumstandsirrtum?
Tatumstandsirrtum:
obj. (+)
subjektiv. (-)
umgekehrter Tatsumstandsirrtum:
obj. (-)
subj. (+)
Was wäre es, wenn jemand aus “Dummheit“ nicht versteht, dass es mit seiner Methode, nicht zum Erfolg kommen kann?
Bspl: auf Flugzeug mit Luftgewehr schießen
-> §23 III grob Unverständiger Versuch
Rechtsfolge: kann von Gericht nicht bestraft werden
Was ist ein umgekehrtes Verbotsirrtum?
Man denkt, etwas sei verboten, obwohl es das nicht ist -> Wahndelikt
Wann wäre der §33 anwendbar? Bzw. welche Arten gibt es? (Notwehrexzess )
Bei Überschreitung der Grenzen der Notwehr durch Angst, Schreck, Verwirrung (asthenische Effekte)
-> bei Überschreitung der Erforderlichkeit ✅ in zu hohem Maß ❌. (genannt intensiv Notwehrexzess)
-> Überschreiten des Gebotensein BGH ❌ (wenn besonderer Überschreitung oder Provokation)HL ✅ Wortlaut sehr offen
-> Putativ Notwehrexzess: man glaubt nur in Notwehr zu handeln & überschreitet Grenze ❌
-> Überschreiten der Gegenwärtigkeitsgrenze (HL: eher danach als davor…) (extensiver Notwehrexzess)
-> Überschreitung der Angreifer Recht auf Dritte (räumlicher extensiver Notwehrexzess) ❌
SELBST BEI WISSEN ÜBER ÜBERSCHREITUNG!
(nicht aus Wut, Angriffslust etc.)
Wer ist wann Strafmündig?
0- 14 Jahren : keine Schuld -> Strafe ❌
14- 18 Jahre: “bedingte Schuldfähigkeit“
-> prüfung der Einsichtsfähigkeit und danach handeln
-> wenn (+) TB aus StGB, Rechtsfolge aus Jugendgerichtsgesetz (JGG)
nur vermutete Schuldfähigkeit- kann bei geistiger Unreife als nicht schuldfähig eingestuft werden
18- 21 Jahre: TB aus StGB, Rechtsfolge aus StGB oder JGG
Ü21 Jahre; StGB
Wer ist nicht Schuldfähig? §§20, 21 StGB
§20 klinische Kriterien durch Sachverständige:
krankhafte seelische Störung
tiefgreifende Bewusstseinstörung
Intelligenzminderung (meist angeboren oder durch Unfall)
schwere andere seelische Störungen (Persönlichkeitsstörung, Neurosen)
- > Fähigkeit zur Unrechtseinsicht oder die Fähigkeit danach zu handeln eingeschränkt?
§21 eingeschränkte Schuldfähigkeit
-> Milderung der Strafe, aber kompensation durch klinische Aufenthalte etc.
Ab wie viel Promille ist man nach §20, 21 nicht mehr schuldfähig?
Wie grenzt man die Selbstgefährdung von der Fremdgefährdung ab?
Man stellt darauf ab, wer die Situation beherrscht
Wie prüft man einen Versuch im StGB?
a. “Tatentschluss” (subj TB)
b. “unmittelbares Ansetzen“ (hier geht es um objektive Umstände, Vorstelllungen des Täters)
Str. ob es auf die objektive Rechtfertigungsgründe ankommt oder ob die Vorstellung der Umstände ausreicht, die die RW entfallen lassen
Schuld
Rücktritt
nur bei Anhaltspunkten prüfen (persönlicher Strafaufhebungsgrund)
ist nicht sicher, ob es ein vollendetes Delikt ist oder ein Versuch, dann erst mit Delikt beginnen!
sog “Vorprüfung” ob der Erfolg eingetreten ist (nicht nötig, sonst würde man Versuch nicht prüfen)
hinschreiben, dass der Versuch strafbar ist!!! §12 I, 23 I, neben §22 in die Überschrift aufnehmen
Warum wird ein Versuch bestraft?
Nach einer gemischt objektiv-subjektiven Theorie dient das Strafrecht dem Schutz der Normenordnung (-> positive Generalprävention).
Auch der Versuchstäter erschüttert mit seinem Verhalten das Vertrauen in die Normenordnung
eine fehlende Reaktion des Staates könnte die Normenordnung zur Erosion bringen…
Wann wird eine Tat begangen? Wenn der Erfolg eintritt oder wenn man zur Tat unmittelbar ansetzt?
nach §8 Tätigkeitstheorie
Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen
wichtig für den Eintritt in strafbaren (Versuchs-) Bereich
Wie behandelt man das Problem eines verfrühten Erfolgeintritts?
verschiedene Meinungen:
unmittelbar ansetzen zur Verwirklichung nur, wenn der verfrühte Eintritt nicht außerhalb aller Lebenswahrscheinlichkeit liegt
die Vorstellung des Täters ist auch relevant, wenn der Täter denkt, er müsse noch etwas tun, um den Tatbestand zu verwirklichen, dann kann der Täter nach seiner Vorstellung also noch nicht zur Tat angesetzt haben... RF-> fahrlässigkeit nicht Versuch
war der Versuch aus Sicht des Täters beendet?
Verwirklichung einer Vorsatzgefahr
erklären sie die Deliktbegehung als Bergbesteigung?
ROT: Beginn des Versuchs
GRÜN: Vorbereitungen
Welche Theorien zum “unmittelbaren Ansetzen“ des Einzeltäters beim Begehungsdelikt?
Wie sieht es mit dem “unmittelbar Ansetzen“ bei Mehraktigen Tatbeständen aus?
Annahme: eine Tathandlung wurde schon verwirklicht.
es kommt auf Tatentschluss an:
-> Unbedingtheit des Tatentschlusses (nicht an Bedingungen geknüpft)
Bloße Tatgeneigtheit ❌
will Tat begehen, wenn Tatumstand X erfüllt wäre
Entschluss auf “bewusst unsicherer Tatsachengrundlage“ ✅
hier weiß man um die unsicherheit der Umstände
Entschluss mit Rücktrtittsvorbehalt ✅
will Tat begehen, würde nur zurücktreten, wenn X eintritt
Von was kann man zurücktreten?
Wo prüft man den Rücktritt?
nach der Schuld
-> persönliche Strafaufhebungsgrund (kein Strafausschließungsgrund= von Anfang an Straflosigkeit)
-> bei mehreren §24 II, nur rücktretende auch dann aufgehoben
Was kann die tätige Reue sein?
Was ist ein Unternehmensdelikt?
deren Versuch und deren Vollendung (mit Versuch tritt die Vollendung ein)
Welchen Zweck hat die Strafaufhebung?
Strittig
Pramientheorie:
für freiwilillige Rückkehr zur sozial adäquaten Verhaltensweise
Kriminalpolitische Lehre:
Schutz des Opfers, indem eine “goldene Brücke“ in die Legalität eröffnet wird (schlechte Definition)
-> aufgrund von schwere des EIngriffs, ermöglicht man die Chance des Rücktritts
Strafzwecktheorie:
Kein Strafbedürfnis, wenn Täter freiwillig in die Legalität zurückfindet
Welche Arten des Versuches gibt es?
§24 I
sog. beendeter Versuch:
stellt sich vor, alles getan zu haben was zur Tatbestandsverwirklichung nötig ist
-> muss tatsächliche Vollendung verhindern
sog. unbeendeter Versuch:
stellt sich vor, er habe noch nicht alles getan, was zur Tatbestandsverwirklichung nötig ist, könne dies aber noch tun
-> muss weiteres Ausführen aufgeben
fehlgeschlagenen Versuch (nicht ausdrücklich im StGB)
stellt sich vor, er habe noch nicht alles getan, was zur Tatbestandsverwirklichung nötig ist, und könne dies auch nicht mehr tun
-> muss Beendigung verhinden
(nicht mit §24 II vermeintlich vollendbarer Versuch verwechseln: Täter denkt, er könne Tat nicht verwirklichen, kann dies real aber nicht)
wenn sich das Wissen des Täters ändert-> kann sich auch die Versuchsart ändern
Was ist die Einzelakttheorie, Tatplantheorie und die Gesamtbetrachtungslehre?
Einzelakttheorie:
in jedem Ausführungsakt einen selbstständigen Versuch, sodasss bei Fehlgehen kein Rücktritt möglich ist
-> P: Opferschutz sehr gering, da keinerlei Anreiz zum Rücktritt
Plantheorie:
Abstandnehmen des ursprünglichen vorgestellten Ausführung der Tat- Planperspektive, anderer mögliche Ausführungshandlungen begründen neuen Versuch
-> P: geringer Opferschutz, Besserstellung des Täters
Gesamtbetrachtungslehre:
verlangt Abstandnehmen vom gesamten Tatplan, wenn weitere Handlungen in engem zeit-räumlichen Zusammenhang möglich sind, Rücktrittshorrizont des Täters entscheidend
-> P: Täter kommt ohne Strafe davon
Wann ist ein Rücktritt freiwillig?
Ansicht
Freiwilligkeit ist gegeben, wenn der Versuchstäter aus autonomen Motiven handelt (h.M.).
Freiwillig handelt der Täter, wenn er in die Legalität zu-rückkehrt, er muss also gegen seine „Verbrechervernunft" handeln (sog. Lehre von der Verbrechervernunft).
Im Zweifelsfall sind normative Wertungen entscheidend:
Liegt eine dem § 240 (Nötigung) oder den §§ 34, 35 entsprechende Situation vor, dann keine Freiwilligkeit. - Letztlich ist dies aber nicht mehr als das einzig plausible Verständnis von „Autonomie": Es handelt sich schließlich um einen normativen Begriff!
Was bedarf es für das Verhindern des Erfolgs? §24 I Alt. 1
mehrere Meinungen:
ernsthaftes Bemühen aus §24 I 2
optimales Handeln
neue Rspr: nach dem Bestimmtheitsgebot (103GG) kann der WL des §24 I 2 nicht einfach übernommen werden
Wo ist der Ort der Tat?
§3 StGB gilt nur für Inlandstaten begangen
§9 begangen= wo der Täter & Teilnehmer gehandelt hat oder wo Erfolg eintritt
Was ist das Schuldprinzip, woraus leitet es sich ab und was besagt es?
Art. 1 I GG i.V.m. Art. 20 III GG (Rechtsstaatsprinzip)
„Keine Strafe ohne Schuld“
„Die Strafe darf das Maß der Schuld nicht übersteigen“
• „Unrecht und Schuld sind aufeinander bezogen“
Wie prüft man den §20
= zweistufige Prüfung
a) psychologisch-biologisches Stockwerk
• krankhafte seelische Störung
• tiefgreifende Bewusstseinsstörung
• Intelligenzminderung
• schwere andere seelische Störung
b) psychologisch-normatives Stockwerk = aufgrund des biologischen Merkmals ist der Täter unfähig das Unrecht der Tat einzusehen (fehlende Einsichtsfähigkeit) oder nach dieser Einsicht zu handeln (fehlende Steuerungsfähigkeit)
was ist ein aberratio ictus und wie wirkt sich dieser auf den Vorsatz aus?
aberratio ictus = Fehlgehen des Angriffs
Gleichwertigkeitstheorie: Unbeachtlichkeit des Irrtums bei Gleichwertigkeit von anvisierten und tatsächlich getroffenem Objekt
Konkretisierungstheorie: Vorsatz fehlt, § 16 I StGB; aber mögliche Versuchsstrafbarkeit bzgl. anvisierten Objekts und Fahrlässigkeitsstrafbarkeit für getroffenes Objekt
welche Theorien der actus in libera causa gibt es?
1. Ausnahmemodell
• A.L.I.C. als Ausnahme von § 20 StGB (Koinzidenzprinzip)
• Täter, der sich vorsätzlich in Zustand der Schuldunfähigkeit begibt, handelt vorwerfbar und darf nicht in den Genuss des § 20 StGB kommen
-> P: stößt gegen Verfassung, Art. 1 III GG
2. Vorverlagerungsmodell
• Vorverlagerung der Tatbegehung, sodass Sichbetrinken erste Tathandlung ist
3. Ausdehnungsmodell
• Sichbetrinken ist nicht bereits Teil des Unrechtstatbestands, muss aber als schuldrelevantes Vorverhalten miteinbezogen werden
• Tatbegehung i.S.v. § 20 StGB erfasst auch schuldrelevantes Vorverhalten
4. Werkzeugtheorie
• mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB; Täter führt Schuldunfähigkeit selbst herbei, um Straftat zu begehen und macht sich selbst zum Tatwerkzeug
5. Unvereinbarkeitslehre
• Ablehnung A.L.I.C. Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB, keine Strafbarkeit nach
defintion Heimtücke
Ausnutzung der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit
Wie prüft man den Elaubnistatumstandsirrtum?
a) hypothetische Notwehr/ Notstand
b) Rechtsfolge
-> meist bei RW, weil das Problem dort das erste mal auftritt
Zuletzt geändertvor 2 Tagen