= Verfahrensweg innerhalb der Administrativjustiz, bei dem Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltung Beschwerde einlegen können.
kein gerichtliches, sondern ein verwaltungsinternes Überprüfungsverfahren
=> Der Rekurs war ein verwaltungsinternes Widerspruchsverfahren (also kein Fall der unabhängigen Gerichtsbarkeit), das als Übergangslösung zwischen rein behördlicher Willkür und voller gerichtlicher Kontrolle diente.
Zuletzt geändertvor 10 Tagen