Welches Gesetz enthält die wesentlichen Bestimmungen für die Berufsasublidung in einem Sicherheitaunternehmen?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Es Regelt:
die Berufsausbildungsvorbereitung,
die betriebliche Berufsausbildung,
die berufliche Fortbildung,
die berufliche Umschulung
Siehe § 1 BBiG
Erläutern Sie die Begriffe:
Berufsausbildungsvorbereitung,
betriebliche Berufsausbildung,
berufliche Fortbildung und
berufliche Umschulung.
Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, jemanden an eine Berufsausbildung heranzuführen.
Die betriebliche Berufsausbildung bezeichnet die Erstausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
Die berufliche Fortbildung bezeichnet die Weiterbildung in einem erlernten Beruf.
Die berufliche Umschulung bezeichnet den Berufswechsel nach einer Erstausbildung.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist eine duale Ausbildung. Was bedeutet das?
Das bedeutet, die Berufsausbildung erfolgt an zwei Orten. In der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb. In der Berufsschule werden den Auszubildenden die theoretischen Grundlagen und im Betrieb die Praktischen Kenntnisse vermittelt.
Die betriebliche Ausbildung umfasst dabei 3 bis 4 Tage und die Berufsschule 1 bis 2 Tage pro Woche.
Die meisten Ausbildungsberufe in Deutschland finden als duale Ausbildung statt.
Was versteht man unter einer Ausbildungsordnung?
Ausbildungsordnungen sind Rechtsverordnungen, welche die sachliche und zeitliche Gliederung jeder staatlich anerkannten Berufsausbildung regeln.
Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe dürfen nur nach Ausbildungsordnung ausgebelidet werden.
Siehe §4 BBiG
In welchen Fällen gilt das Berufsbildungsgesetz nicht?
Das Berufsbildungsgesetz gilt u.a. nicht für die Berufsbildung:
bei Studiengängen an Hochschulen,
im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Polizei, Zoll, Feuerwehr, Verwaltung etc.),
zum Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Notfallsanitäter, Physiotherapeuten und zur Hebamme (hier gelten spezielle gesetzliche Grundlagen),
an Berufsfachschulen (z.B. für einzelne technische, kaufmännische, künstlerische und soziale Berufe).
In den Berufen der Handwerksordnung gelten die Bestimmungen des BBiG nur vereinzelt.
Was muss eine Ausbildungsordnung mindestens regeln?
In jeder Ausbildungsordnung müssen geregelt sein:
Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
(z.B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit),
Dauer der Ausbildung,
Berufliche Fertigkeiten, Kentnisse und Fähigkeiten (das Ausbildungsberufsbild),
Anleitung zur sachlich und zeitlichen Gliederung der Ausbildung (der Ausbildungsrahmenplan),
Prüfungsanforderungen.
Siehe § 5 BBiG
Was unterscheidet den Ausbildungsrahmenplan vom Rahmenlehrplan?
Währen der Ausbildungsrahmenplan als Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gleiderung der Ausbildung ein Bestandteil der Ausbildungsordnung nach dem BBiG ist, stellt der Rahmenplan einen Lehrplan für den berufsbezogenen Berufsschulunterricht dar.
Der Rahmenplan ist grundsätzlich nach Lernfeldern strukturiert und beinhaltet die in der Berufsschule zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Rahmenlehrpläne sind mit der entsprechenden Ausbildungsordnung abgestimmt.
Zuletzt geändertvor 9 Tagen