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Übungen

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von Joy K.

3 Einkommenssteuer: Prüfen Sie, welche Art der Einkommensteuerpflicht für die folgenden Personen in Deutschland vorliegt! Mit welchen Einkünften sind die Personen hier steuerpflichtig?

a) Der türkische Staatsangehörige A wohnt seit 10 Jahren mit seiner Familie in Bochum.

Er betreibt dort ein Restaurant und bezieht außerdem Einkünfte aus der Vermietung

eines Mietshauses in der Türkei. Ein etwaiges Doppelbesteuerungsabkommen muss

dabei nicht beachtet werden.

b) Der deutsche Beamte B ist seit mehreren Jahren an einer deutschen Botschaft in den

USA tätig. Er bezieht seine Vergütung aus Deutschland.

c) Der deutsche Staatsangehörige C lebt in Frankreich von seinen hohen Kapitalerträgen

aus Frankreich. Seine Nebeneinkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit erzielt er in

Österreich. Zusätzlich arbeitet C auf dem Oktoberfest in München als Kellner.

a) - natürliche Person (Menschen die Im Inland Einen Wohnsitz haben) Rechtsfolge -> normale unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht § 1 EStG

-> Welteinkommen (Miete + Gewinn aus Restaurant)

b) - natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, Vergütung aus inländischen öffentlicher Kasse

Rechtsfolge: enweiterte unbeschränkte EK-Pflicht § 1 II EStG

-> Welteinkommen

c) - natürliche Person, weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG

Rechtsfolge beschränkte ESt-Pflicht § 1 EStG

-> nur deutsche Einkünfte (Oktoberfest)

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Joy K.

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