1 Grundlagen: 1. Zur Erzielung von Einnahmen werden kraft öffentlicher Finanzhoheit verschiedene Zahlungen erhoben. Diese Zahlungen werden als Abgaben bezeichnet. Es handelt sich dabei um Steuern, Gebühren und Beiträge. Ordnen Sie bitte die folgenden Begriffe den einzelnen Abgabearten zu bzw. benennen Sie die Begriffe, die keine Abgaben darstellen:
a) Solidaritätszuschlag
b) Kindergeld
c) Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung
d) Krankenkassenbeitrag an die private Krankenkasse
e) Zahlung an die Stadt für die Ausstellung eines neuen Personalausweises
f) VL (vermögenswirksame Leistungen) Zulage
g) Zahlung an den Bund für die Benutzung der Autobahn (Maut).
2 Grundlagen: Steuern können anhand des Prinzips der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit systematisiert werden. Unterscheiden Sie bitte direkte von indirekten Steuern. Wie lassen sich die direkten, wie die indirekten Steuern weiter unterscheiden? Welche der folgenden Steuerarten sind:
Verkehrsteuern
Sachsteuern
Verbrauchsteuern
Personensteuern?
Versicherungssteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Kaffeesteuer, Körperschaftsteuer und Tabaksteuer.
Verkehrssteuern: Versicherung, Umsatz
Sachsteuern: Grundsteuer, Gewerbesteuer
Verbrauchssteuern: Kaffee, Tabak
Personensteuern: Erbschaft, Körperschaft
3 Einkommenssteuer: Prüfen Sie, welche Art der Einkommensteuerpflicht für die folgenden Personen in Deutschland vorliegt! Mit welchen Einkünften sind die Personen hier steuerpflichtig?
a) Der türkische Staatsangehörige A wohnt seit 10 Jahren mit seiner Familie in Bochum.
Er betreibt dort ein Restaurant und bezieht außerdem Einkünfte aus der Vermietung
eines Mietshauses in der Türkei. Ein etwaiges Doppelbesteuerungsabkommen muss
dabei nicht beachtet werden.
b) Der deutsche Beamte B ist seit mehreren Jahren an einer deutschen Botschaft in den
USA tätig. Er bezieht seine Vergütung aus Deutschland.
c) Der deutsche Staatsangehörige C lebt in Frankreich von seinen hohen Kapitalerträgen
aus Frankreich. Seine Nebeneinkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit erzielt er in
Österreich. Zusätzlich arbeitet C auf dem Oktoberfest in München als Kellner.
a) - natürliche Person (Menschen die Im Inland Einen Wohnsitz haben) Rechtsfolge -> normale unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht § 1 EStG
-> Welteinkommen (Miete + Gewinn aus Restaurant)
b) - natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, Vergütung aus inländischen öffentlicher Kasse
Rechtsfolge: enweiterte unbeschränkte EK-Pflicht § 1 II EStG
-> Welteinkommen
c) - natürliche Person, weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG
Rechtsfolge beschränkte ESt-Pflicht § 1 EStG
-> nur deutsche Einkünfte (Oktoberfest)
4 Einkommensteuer: Ein Angestellter einer Boutique kann die Kleidungsstücke aus dem Sortiment seines Arbeitgebers
mit 20 % Rabatt einkaufen. Er kauft im Jahr Bekleidung im Wert von 7.000 € ein. Ermitteln Sie bitte den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.
Brutto 7000
- Bewertungsabschlag 280 4%* 7000
= verbleiben 6.720
- Zuzahlung 5600 (80% * 7000 (20% Nachlass)
= Geldwerter Vorteil 1120
- Rabattfreibetrag 1080
= steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 40€
11 Einkommenssteuer: Ein Steuerpflichtiger hat am 01.07.2025 ein Notebook zu Anschaffungskosten in Höhe von 600,00 € erworben. Zeigen Sie bitte die unterschiedlichen Möglichkeiten auf, wie das Notebook im Jahr 2025 steuerlich abgeschrieben werden kann.
-> Poolabschreibung 5 Jahr: 20% x 600€ = 120 : 6
-> GWG Sofortabschreibung 600€
-> lineare Abschreibung 6/12 * 600€ = 300€
12 Einkommensteuer: Das Einkommensteuerrecht kennt Gewinn- und Überschusseinkunftsarten.
a) Welche Einkunftsarten zählen zu den Gewinn-, welche zu den Überschusseinkunftsarten?
b) Nennen Sie bitte die sowohl die positiven als auch die negativen Tatbestandsmerkmale der gewerblichen Einkünfte.
c) Welche steuerliche Konsequenz außerhalb der Einkommensteuer ist mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb verknüpft?
a) Gewinneinkunftsarten: Einkünfte aus Forst- und Landwirtschaft, Gewerbetrieb, selbstständiger Arbeit Überschusseinkuftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte, nicht selbständiger Arbeit § 2 Abs. 1 EStG und § 2 Abs. 2 EStG
b) positive Tatbestandsmerkmale: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerziehungsabsicht, Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr negative Tatbestandsmerkmale: Keine Auskünfte aus Forst- und Landwirtschaft, selbstständiger Arbeit, keine private Vermögensverwaltung, also bloße Nutzung des eigenen Vermögens § 15 Abs. 2 EStG
c) Gewerbesteuerpflicht
13 Einkommensteuer: Ein 60-jähriger Promotionsberater verkauft zum 31.10.2025 sein gewerbliches Unternehmen. Der Erwerber übernimmt Vermögensgegenstände zum Buchwert von 235.000 € und Verbindlichkeiten i. H. v. 17.500 € zu einem Kaufpreis von genau 370.000 €. Dem Veräußerer entstehen Rechtsanwaltskosten i. H. v. 5.000 €. Wie hoch ist der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn, wenn er zum ersten Mal in seinem Leben eine solche Veräußerung tätigt? Unterstellen Sie dabei bitte, dass er ggf. erforderlich werdende Anträge stellt.
Zuletzt geändertvor 8 Tagen