Finanzwirtschaftliche Ziele des Staates:
Tranzparenzfunktion
Steuerungsfunktion (Budgethoheit)
Bedarfsdeckungsfunktion
Konjunkturpolititische Funktion
Regierungspolitische Funktion
Nachhaltigkeitsfunktion
“Haushaltswirtschaft”
Planung und Bewirtschaftung der öffentlichen Haushalt
Aufstellung und Ausführung des Haushalsplans
Einnahme- und Ausgabenwirtschaft
Was ist Öffendliche Finanzwirtschaft?
Sie umfasst die Gesamtheit alles Staatlich- ökonomischen Aktivitäten der Öffendlich-rechtlichen Gemeinwesen im Rahmen der Beschaffung und Verwaltung öffentlicher Mittel.
-zum Zweck staatlicher Aufgabenerfüllung in Form der Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen.
-zur Erreichung wirtschaftlicher und sozialpolitischer Ziele.
Was regelt die Finanzverfassung ?
-Zuständigkeitwn von Bund, Ländern und Gemeinden auf dem Gebiet der Öfi sowie
-finanzielle Bezihungen der Gebietskörperschaften untereinander
Welche Besonderheiten weist das Haushaltsgesetz auf ?
-Zeitlich begrenzte Wirkung (1 oder max. 2 Jahre)
-Inkrafttreten immer zum 1.1 des Jahres
-keine Außenwirkung Staat - Bürger
-zeitliches und sachliches Bepackungsverbot Art. 110 Abs. 4 GG
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