Was ist das Ziel des Insolvenzrechts?
Die Befriedigung aller Gläubiger durch alle Schuldenrückzahlungen.
Wie ist Zahlungsunfähigkeit definiert?
wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat oder er selbst mit einer 24-Monatsprognose Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Das Gericht kann einen Liquiditätsplan verlangen.
Was ist eine Einzelvollstreckung?
Eine Person erwirkt ein Gerichtsurteil. Durch einen Gerichtsvollzieher werden die Schulden eingetrieben.
Was ist ein Insolvenzverfahren?
Es wird nur auf schriftlichen Antrag seitens der Gläubiger oder Schuldner eröfnet. Dem Antrag des Schuldners ist ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen.
Der Antrag muss spätestens 3 Wochen nach kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder 6 Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden. Passiert dies nicht, gibt es den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Eine Antragsrückname ist bis zur rechtskräftigen Abweisung des Antrages oder bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich.
Was ist unter Überschuldung zu verstehen?
Wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ind en nächsten 12 Monaten ist nachd en Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Mit was muss bei Insolvenzverschleppung gerechnet werden?
bei bestehender Insolvenzverschleppung muss das verantwortliche Organ der Gesellschaft mit persönlicher Haftung rechnen.
Welche Beweismittel hat das Zivilprozessrecht? (“SAPUZ”)
Glaubhaftmachung
Sachverständiger (in Form von Gutachten)
Augenschein (Gericht macht sich selbst Bild von Geschehnissen)
Parteivernehmung (Partei bestätigt eigene Aussagen; schwaches Beweismittel)
Urkunde
Zeuge
Wer ist für Insolvenzverfahren zuständig?
sachlich: Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk des Landgerichts ausschließlich zuständig
örtlich: Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Gerichtsstand hat. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.
Wann ist ein Antrag auf Insolvenz zulässig?
Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wennd er Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht (Glaubhaftmachung, an Eides statt7unter Eid = Gläubiger ist sich verschäfter Bestrafung bewusst bei Falschangaben).
Der Antrag wird nicht allein dadurch unzulässig, dass die Forderung erfüllt wird.
Ist der Antrag zulässig, so hat das Insolvenzgericht den Schuldner zu hören.
Was erfolgt parallel zum Insolvenzeröffnungsbeschluss?
Durch eine gerichtliche Aufforderungen werden Zahlungen nur an den Verwalter geleitet. Die Gläubiger haben eine schriftliche Aufstellung ihrer Forderungen inklusive Grund und Betrag an den Verwalter zu übermitteln. Als Termin ist der Berichts- und Prüftermin gesetzt.
Welche Aufgaben obliegen dem Insolvenzgericht?
Es hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. z.B. durch Verfügungsbeschränkung, Untersagung oder Postsperre
Was ist ein Insolvenzverwalter?
Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs. und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser kümmert sich um den Fortbestand und das Vermögen des Unternehmens des Schulderns, wird jedoch nur aktiv, sofern das Restvermögen des Schuldners das Einkommen des vorläufigen insolvenzverwalters deckt.
Sollte diese sogenannte kostendeckende Masse nicht vorhanden sein, wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Sollte die Erkenntnis erst nach Eröffnung eintreten, wird das verfahren aufgrund Massearmut durch das Insolvenzgericht eingestellt.
Welche Rechtsfolge hat der Beschluss?
Alle Verträge außer Pacht-, Miet- und Dienstverträge werden automatisch gekündigt. Laufende Verfahren gegen den Schuldner werden gestoppt. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Wahl zur Wiederaufnahme durch den Insolvenzverwalter oder, falls dieser ablehnt, durch den Schuldner oder Gläubiger. Der Verwalter kann alle Verträge mit einer Frist von max. 3 Monaten kündigen. (Beachte Sozialrecht und BfA übernimmt nur mach 3 Monatsgehälter bei Kündigung)
Was gehört zur Insolvenzmasse?
alles, was pfändbar ist:
Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Auto (soweit nicht zur Berufsausübung notwendig), Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bewegliche Sachen (bsp. Schmuck, Münzsammlung, neuwertige Unterhaltungselektronik), Bausparvertrag, Forderungen des Schuldners gegen Dritte, Ansprüche aus Versicherungsverträgen.
Neuerwerb:
Arbeitseinkommen und Gewinn aus selbstständiger Arbeit (nur Betrag, welcher die Pfändungsgrenze übersteigt), Schenkungen, Erbschaften
nicht pfändbar:
Haus- und Küchengeräte, Kleidung, berufsbedingte Geräte, Hilfsmittel bei körperlichen Gebrechen, Haustiere
Wie kann man einen Insolvenzverwalter beschreiben?
starker Insolvenzverwalter (eingesetzt durch zuständiges Amtsgericht)
vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
schwacher Insolvenzverwalter
keine Befugnisse
Der Verwalter kann anstelle des insolventen Unternehmens Verträge erfüllen und die Gegenseite zur Erfüllung verpflichten. Falls ein Verwalter einen Vertrag nicht aufnimmt, die Gegenseite aber eine Forderung wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen kann, muss der Verwalter unverzüglich erklären, ob er die Erfüllung verlangen möchte.
Außerdem hat er die Aufgabe, jede angemeldete Forderung in eine Tabelle einzrutragen. Die Tabelle ist mit den Anmeldungen sowie den Beigefügten Urkunden ind er Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.
Was passiert vor dem Prüfungstermin?
Insolvenzverwalter nimmt Forderungsanmeldungen der Gläubiger entgegen und prüfen diese formal
bevor die Tabelle allen Beteiligten zur Einsicht offensteht, prüft das Insolvenzgericht erneut die Zuverlässigkeit
angemeldete Forderungen werden ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft
Was passiert am Berichtstermin oder auch Gläubigerversammlung genannt?
Insolvenzverwalter berichten über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen
Erfolgsaussichten auf Unternehmensfortbestand
Möglichkeiten für einen Insolvenzplan (Sanierungsplan im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder im Rahmen dessen ein Unternehmen trotz Insolvenz erhalten bleiben soll)
Auswirkungen für die Gläubiger
Insolvenzverwalter erstellt Verzeichnisse der Massegegenstände und der Gläubiger sowie eine Übersicht über das Vermögen des Schuldners
Leitung durch Rechtspfleger
Gläubigerversammlung beschließt auf Basis der Ausführungen der Verwalter Fortbestand des Unternehmens ja/nein, ggf. Beauftragung Insolvenzplan
Gläubigerversammlung hat über alle bedeutsamen Rechtshandlungen zu entscheiden
Was passiert im Prüfungstermin?
Im Prüfungstermin gibt der Insolvenzverwalter die Tabellenerklärungen zu den angemeldeten Forderungen gegenüber dem Gericht ab. Die Gläübiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Das Insolvenzgericth trägt das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle ein.
Der Prüfungstermin ist ein Gerichtstermin, in dem strittige Fragen/Forderungen von anwesenden Gläubigern noch erörtert werden können. In diesem Termin werden die bereits vorgefertigten Prüfungen gerichtlich offiziell bestätigt.
Was passiert nach dem Prüfungstermin?
Während der Abwicklungsphase setzt der Insolvenzverwalter die Beschlüsse der Gläubigerversamlung um, d.h. er verwertet das vorhandene Vermögen und bereinigt die Insolvenztabelle. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, in einem regelmäßigen Turnus von 6 Monaten einen Zwischenbericht über die Entwicklungen zur Insolvenzakte zu reichen.
Sofern Forderung bestritten wird:
sie gilt als festgestellt, es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung der Gläubiger. (keine Nachricht ist eine gute Nachricht)
Sofern Forderung von Verwalter oder anderem Gläubiger bestritten wird:
es kommt zu einem Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Gericht - siegreiche Partei hat Bereinigung der Insolvenztabelle zu beantragen
Sofern Forderung nur vom Insolvenzschuldners bestritten wird:
dies hat keinen Einfluss auf die Feststellung, da der Widerspruch nur seitens des insolvenzschuldners unerheblich ist
Sonderfall Masseunzulänglichkeit:
wenn sich während des Insolvenzverfahrens herausstellt, dass die Insolvenzmasse zwar zur Kostendeckung, aber nicht zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten ausreicht.
Insolvenzverwalter muss den Eintritt der Masseunzulänglichkeit bei Gericht anzeigen.
Wie wird das Insolvenzverfahren abgeschlossen?
Nachdem sämtliche Vermögensgegenstände verwertet und alle angemeldeten Insolvenzforderungen abschließend geprüft sind, reicht der Insolvenzverwalter einen Schlussbericht und die Schlussrechnungslegung beim insolvenzgericht ein. Soweit von Seiten des Insolvenzgerichts keine Fragen mehr bestehen, terminiert das Insolvenzgericht einen Schlusstermin. Dieser kann bei kleineren Insolvenzverfahren auch im schriftlichen Verfahren stattfinden. Im Schlusstermin berichtet der Insolvenzverwalter nochmals abschließend über das Insolvenzverfahren.
nach dem Schlusstermin bewilligt das Insolvenzgericht die Schlussverteilung nach dem eingereichten Verteilungsverzeichnis.
Nach Vollzug der Schlussverteilung beschließt das Gericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Wie ist die Verteilungsreihenfolge?
Verfahrenskostne für Verwalter
Masseverbindlichkeit (=alle neuen durch Insolvenzverwalter aufgenommenen Verbindlichkeiten von Insolvenzeröffnung bis Verfahrensschluss)
Insolvenzforderungen/ -verbindlichkeiten (begründeteter Anspruch der Gläubiger zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung)
nachrangige Insolvenzforderungen
Was passiert nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens?
Nach Aufhebung des Verfahrens können die Gläubiger grundsätzlich ihre restlichen Forderugnen wieder unbeschränkt gegen den Schuldner geltend machen, zum Beispiel auf dem Wege der Einzelzwangsvollstreckung.
Zuletzt geändertvor 9 Stunden