Fall a) Die Brause AG bestellt 8 Tonnen Rohstoff für 50.000 € Listenpreis zzgl. 19% USt auf Ziel. Ein Rabatt iHv. 5% wurde vereinbart.
Rabatt wird vor der Bestellung ausgehandelt. Rabatt ist grundsätzlich einzeln zurechenbar:
Fall b) Die Brause AG bestellt 8 Tonnen Rohstoff für 50.000 € zzgl. 19% USt auf Ziel. Bei Zahlung zieht sie wie vereinbart 2% Skonto ab.
Rohstoffe könnten theoretisch auch schon bei Lieferung mit dem niedrigeren Wert eingebucht wer-den. In der Praxis wird aber wie dargestellt gebucht.
Fall c) Die Brause AG bestellt 8 Tonnen Rohstoff für 50.000 € zzgl. 19% USt auf Ziel. Sie erhält die Nachricht, dass auf Grund der im Geschäftsjahr bestellten Menge ein Bonus von 2.000 € (ohne USt) gewährt wird. Insgesamt hat die Brause AG acht Bestellungen aufgegeben.
Ad Fall c)
Ein Bonus wird meist für das Überschreiten bestimmter jährlicher Absatzmengen gewährt. Da sich diese aus mehreren Bestellungen zusammensetzen, ist eine einzelne Zurechnung des Bonus nicht mög-lich. Daher erfolgt kein Abzug des Bonus bei der Ermittlung der Anschaffungskosten. Umsatzsteuerlich ist ein Bonus eine Entgeltminderung. Daher ist die Umsatzsteuer entsprechend anzupassen.
Die Vorsteuer setzt sich zusammen aus
a) 19% auf 50.000 € = 9.500 €
b) 19% auf -2.000 € = -380 €.
Somit in Summe 9.120 €.
Die Rechnung könnte wie folgt aussehen:
Soweit in bestimmten Fällen ein Bonus den Vermögensgegenständen einzeln zurechenbar ist (z.B. Bo-nusgrenze bei einer Bestellung erreicht), ist der Bonus anschaffungskostenmindernd zu erfassen.
Zuletzt geändertvor 4 Tagen