Was ist ein Rechtsgeschäft?
Rechtsakt mit gewollter Rechtsfolge.
Wodurch unterscheiden sich Rechtsgeschäfte von gesetzlichen Schuldverhältnissen?
Rechtsgeschäfte beruhen auf Willenserklärungen, gesetzliche Schuldverhältnisse treten kraft Gesetzes ein.
Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?
Einseitige: Eine Willenserklärung reicht (z. B. Kündigung, Testament).
Mehrseitige: Mehrere Willenserklärungen nötig (z. B. Verträge, Beschlüsse).
Woraus besteht eine Willenserklärung?
Äußerer (objektiver) Tatbestand: Erklärung nach außen.
Innerer (subjektiver) Tatbestand: Wille zur Rechtsfolge.
Wann liegt ein äußerer Tatbestand einer WE vor?
Wenn ein rechtlich relevanter Wille nach außen kundgegeben wird (ausdrücklich oder konkludent).
Was ist eine invitatio ad offerendum?
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (z. B. Schaufensterauslage).
Welche Elemente gehören zum inneren Tatbestand der WE? Sind diese notwendig?
Handlungswille (notwendig, z. B. fehlt bei Hypnose).
Erklärungswille (strittig, z. B. Trierer Weinversteigerungsfall).
Geschäftswille (nicht notwendig, kann angefochten werden).
Wann gilt eine WE als abgegeben?
Wenn sie willentlich in den Rechtsverkehr entäußert wird.
Wann geht eine WE zu?
Wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und dieser unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann.
Wann wird eine nicht empfangsbedürftige WE wirksam?
Mit Abgabe (z. B. Testament).
Wann wird eine empfangsbedürftige WE wirksam?
Mit Abgabe und Zugang (§ 130 I BGB).
Ist eine WE wirksam, wenn sie unbeabsichtigt in den Rechtsverkehr gelangt? (abhandengekommene Willenserklärung)
Nein, nach herrschender Meinung fehlt die willentliche Abgabe.
Bis wann kann eine WE widerrufen werden?
Bis zum Zugang beim Empfänger (§ 130 I 2 BGB).
Wann gilt eine WE als zugegangen, wenn der Empfänger den Zugang vereitelt?
Zugangsfiktion nach Treu und Glauben (§ 242 BGB).
Wann ist eine mündliche WE unter Anwesenden zugegangen?
Wenn der Erklärende davon ausgehen darf, dass der Empfänger sie verstanden hat (abgeschwächte Vernehmungstheorie).
Wer trägt das Risiko bei Fehlern einer Mittelsperson Empfangsbote, Erlärungsbote & Passivvertreter)?
Empfangsbote: Risiko des Empfängers.
Erklärungsbote: Risiko des Erklärenden.
Passivvertreter: Zugang erfolgt mit Erhalt der WE durch den Vertreter.
Definiere den Begriff „Antrag“.
Empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der eine Person einer anderen den Abschluss eines Vertrags dergestalt anträgt, dass das Zustandekommen des Vertrags nur noch von deren Einverständnis abhängt.
Definiere den Begriff „Annahme“.
Die uneingeschränkte Zustimmung zum Vertragsschluss.
Erkläre das Handlungsbewusstsein.
Das Handlungsbewusstsein ist das Bewusstsein, zu handeln.
Erkläre das Erklärungsbewusstsein.
Das Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein über eine rechtsgeschäftliche Erklärung.
Erkläre den Geschäftswillen.
Der Wille ist auf das Herbeiführen einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet.
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