Was ist ein Rechtsgeschäft?
Rechtsakt mit gewollter Rechtsfolge.
Wodurch unterscheiden sich Rechtsgeschäfte von gesetzlichen Schuldverhältnissen?
Rechtsgeschäfte beruhen auf Willenserklärungen, gesetzliche Schuldverhältnisse treten kraft Gesetzes ein.
Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?
Einseitige: Eine Willenserklärung reicht (z. B. Kündigung, Testament).
Mehrseitige: Mehrere Willenserklärungen nötig (z. B. Verträge, Beschlüsse).
Woraus besteht eine Willenserklärung?
Äußerer (objektiver) Tatbestand: Erklärung nach außen.
Innerer (subjektiver) Tatbestand: Wille zur Rechtsfolge.
Wann liegt ein äußerer (objektiver) Tatbestand einer WE vor?
Wenn das Verhalten des Erklärenden für den objektiven Beobachter den Schluss auf das Vorliegen eines Rechtsbindungswillens zulässt.
Was ist eine invitatio ad offerendum?
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (z. B. Schaufensterauslage).
Welche Elemente gehören zum inneren Tatbestand der WE? Sind diese notwendig?
Handlungswille (notwendig, z. B. fehlt bei Hypnose).
Erklärungsbewusstsein (strittig, z. B. Trierer Weinversteigerungsfall).
Geschäftswille (nicht notwendig, kann angefochten werden).
Wann gilt eine WE als abgegeben?
Wenn sie willentlich in den Rechtsverkehr entäußert wird.
Wann geht eine WE zu?
Wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und dieser unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann.
Wann wird eine nicht empfangsbedürftige WE wirksam?
Mit Abgabe (z. B. Testament).
Wann wird eine empfangsbedürftige WE wirksam?
Mit Abgabe und Zugang (§ 130 I BGB).
Ist eine WE wirksam, wenn sie unbeabsichtigt in den Rechtsverkehr gelangt? (abhandengekommene Willenserklärung)
Nein, nach herrschender Meinung fehlt die willentliche Abgabe.
Bis wann kann eine WE widerrufen werden?
Bis zum Zugang beim Empfänger (§ 130 I 2 BGB).
Wann gilt eine WE als zugegangen, wenn der Empfänger den Zugang vereitelt?
Zugangsfiktion nach Treu und Glauben (§ 242 BGB).
Wann ist eine mündliche WE unter Anwesenden zugegangen?
Wenn der Erklärende davon ausgehen darf, dass der Empfänger sie verstanden hat (abgeschwächte Vernehmungstheorie).
Wer trägt das Risiko bei Fehlern einer Mittelsperson Empfangsbote, Erlärungsbote & Passivvertreter)?
Empfangsbote: Risiko des Empfängers.
Erklärungsbote: Risiko des Erklärenden.
Passivvertreter: Zugang erfolgt mit Erhalt der WE durch den Vertreter.
Definiere den Begriff „Antrag“.
Empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der eine Person einer anderen den Abschluss eines Vertrags dergestalt anträgt, dass das Zustandekommen des Vertrags nur noch von deren Einverständnis abhängt.
Definiere den Begriff „Annahme“.
Die uneingeschränkte Zustimmung zum Vertragsschluss.
Erkläre den Handlungswillen.
Bewusstsein überhaupt zu handeln
Erkläre das Erklärungsbewusstsein.
Bewusstsein etwas rechtlich erhbeliches zu erklären
Erkläre den Geschäftswillen.
Wille, eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen
Welche zwei Theorien kommen zur Lösung bei fehlendem Erklärungsbewusstsein (abhandengekommene Willenserklärung)? Welche stellt die herrschende Meinung dar?
Willenstheorie
Erklärungstheorie (h.M.)
Wie löst die Willenstheorie das Problem von fehlendem Erklärungsbewusstsein bzw. einer abhanden gekommenen Willenserklärung?
WE nichtig, da Erklärungsbewusstsein notwendiger Bestandteil
Erst-Recht-Schluss aus § 118 BGB (Mangel der Ernstlichkeit) analog
Schadensersatz aus § 122 BGB analog
Wie löst die Erklärungstheorie das Problem von fehlendem Erklärungsbewusstsein bzw. einer abhanden gekommenen Willenserklärung?
Wegen Vertrauensschutz als WE zugerechnet, wenn
Erklärender bei pflichtbewusster Sorgfalt erkennen musste, dass sein Verhalten als WE zu deuten ist und der
Empfänger schutzwürdig ist
WE analog § 119 I Alt. 2 anfechtbar
Was ist eine Willenserklärung?
Die Willenserklärung (WE) ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
In welchen Fällen wird der Rechtsbindungswille problematisch?
invitatio ad offerendum
Gefälligkeitsverhältnisse
Spontane Erklärungen über Anerkennung einer Schuld
Scheingeschäft, § 117 I BGB
Was hat der Erklärende, wenn ihm der Rechtsbindungswille fehlt?
kein Erklärungsbewusstsein
Welche Theorien gibt es zu dem Problem, wenn der Empfänger die Erklärung falsch versteht? Welche stellt die herrschende Meinung dar?
Vernehmungstheorie
eingeschränkte Vernehemungstheorie (h.M.)
Wann liegt ein Zugang nach der Vernehmungstheorie vor?
Es liegt nur ein Zugang vor, wenn der Empfänger die Erklärung zutreffend verstanden hat.
Wann liegt ein Zugang nach der eingeschränkten Vernehmungstheorie vor?
Für den Zugang der Erklärung genügt es, wenn der Erklärende damit rechnen durfte richtig verstanden zu werden.
Wann geht eine Willenserklärung zu, wenn ein Empfangsvertreter im Spiel ist?
Die Erklärung geht dem Vertretenen bereits mit dem Zugang bei dem Vertreter zu, § 164 III BGB.
Wann geht eine Willenserklärung mit einem Empfangsboten zu?
Die Erklärng geht zu dem Zeitpunkt dem Empfänger zu, zu dem regelmäßig die Weitergabe an ihn zu erwarten ist.
Was ist ein Empfangsbote?
Empfangsbote ist eine Person, die zur Entgegennahme der Willenserklärung vom Empfänger der Willenserklärung ermächtigt ist.
Wann liegt der Zugang bei Verwendung eines Erklärungsboten vor?
Zugang liegt erst mit der tatsächlichen Übermittlung der Erklärung vor.
Was ist ein Erklärungsbote?
Erklärungsbote ist eine Person, die zur Abgabe der Willenserklärung vom Erklärenden ermächtigt ist.
Welche Zugangshindernisse können auftauchen?
Verweigerung
Zugangsverzögerung/-verhinderung
Welche Arten der Verweigerung sind zu unterscheiden?
berechtigte Verweigerung
unberechtigte Verweigerung
Nenne einen Beispielfall für eine berechtigte Verweigerung.
Bsp.: Der Empfänger verweigert die Annahme eines ungenügend frankierten Briefes, weil er kein Strafporto zahlen will.
Zu Lasten von wem geht eine berechtigte Verweigerung?
Zu Lasten des Erklärenden.
Zu Lasten von wem geht eine unberechtigte Verweigerung?
Zu Lasten des Erklärungsempfängers.
Nenne einen Beispielfall für eine unberechtigte Verweigerung.
Bsp.: Arbeitgeber A bringt Arbeitnehmer B eine Kündigung. Weil B aber ahnt, dass es sich bei dem Schreiben um eine Kündigung handelt, schlägt dem B die Tür vor der Nase zu.
Wann spricht man von einer Zugangsverzögerung bzw. Zugangsverhinderung?
Wenn der Erklärungsempfänger den rechtzeitigen Zugang vereitelt.
Nenne einen Beispielfall für eine Zugangsverzögerung bzw. Zugangsverhinderung.
Bsp.: Obwohl A dem B eine Kündigung angekündigt hat, fährt dieser für eine längere Zeit in den Urlaub, ohne seine Urlaubsanschrift beim Arbeitgeber A zu hinterlassen und ohne einen Briefkasten an seinem Haus anzubringen.
Wie wird grundsätzlich bei einer Zugangsverzögerung bzw. Zugangsverhinderung verfahren?
Grundsätzlich: erneute Zustellung erforderlich
Empfänger muss geeignete Vorkehrungen treffen, dass rechtsgeschäftliche willenserklärungen zugehen können
Erklärender muss alles Erfroderliche und Zumutbare tun, damit seine Erklärung den Adressaten erreicht
Unter welchen Umständen ist eine Willenserklärung trotz Zugangsverzögerung bzw. Zugangsverhinderung auch ohne erneuten Zustellungsversuch wirksam zugegangen?
Zugang grundlos verhindert
Zugang arglistig verhindert
Nenne einen Beispielfall für einen geheimen Vorbehalt gemäß § 116 BGB.
Bsp.: A kündigt B das Mietverhältnis, obwohl er das in Wirklichkeit nicht will. Er will vielmehr so erreichen, dass B zu Kreuze kriecht und ihn anfleht, das Mietverhältnis fortzusetzen.
Nenne einen Beispielfall für eine Scherzeerklärung im Sinne des § 118 BGB.
Bsp.: A erklärt unter Augenzwinkern dem B gegenüber, dass er ihm kündige.
Was ist der Vertrauensschaden?
Fall des sog. negativen Interesses
Ersetzt werden die Schäden, die der Empfänger im Vertrauen auf die Gültigkeit einer Erklärung erleidet
Was ist der Erfüllungsschaden?
Fall des positiven Interesses
Der Berechtigte wir so gestellt, als wäre ein bestimmter Vertragordnungsgemäß erfüllt worden
Wann ist eine Scherzerklärung ausnahmsweise als gültig zu behandeln?
Wenn der Erklärende erkennt, dass seine Scherzerklärung vom Empfänger ernst aufgefasst worden ist und er ihn nicht über den Irrtum aufgeklärt hat.
Skizziere einen Beispielfall zum Scheingeschäft gemäß § 117 BGB.
Bsp.: A und B erklären formlos Angebot und Annahme zu einem Kaufvertrag. In Wirklichkeit wollen sie aber, dass der “Kaufgegenstand” verschenkt wird.
Wo ist der Themenkomplex der Willenserklärung im Gesamtsystem einzuordnen?
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