Direktionsbefugnis nach § 106 GewO iVm § 315 BGB
muss billigem Ermessen entsprechen = Generalklausel, die mithilfe der Wertungsentscheidung der Grundrechte auszufüllen ist/Generalklausel ist Einfallstor für Wertungen des GG
Bspw: Religionsfreiheit (Art. 4) gg. Unternehmerische Betätigungsfreiheit der K-AG (Art. 12) = erfordert praktische Konkordanz zwischen den kollidierenden Grundrechten
betriebliche Kleiderordnung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung nach
§ 87 I Nr. 1 BetrVG
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