Definition
juristische person und eine kapitalgesellschaft
juristische person
juristische personen sind zb vereine, genossenschaften und die GmbH. Sie entstehen per eintragung ins HR (Abteilung B)
Eintragung= konstitutiv
Kapitalgesellschaft
Die GmbH nutzt eingebrachtes Kapital der gesellschaftern als EK.
Die höhe des EK ist im HR eingetragen
Nur das GmbH- Kapital haftet (NICHT DIE GESELLSCHAFTER)
gründung
notarieller gesellschaftsvertrag muss beurkundet werden
“satzung”
in diesem vertrag werden wesentliche dinge geregelt
keine mindestzahl von gründern
1 person kann auch eine GmbH gründen
“Ein-Mann-GmbH”
Firma
personen, sach, fantasie, gemischte firma + GmbH
Kapitalaufbringung
festes gesellschaftskapital
stammkapital 25.000€
einlage jedes gesellschafters
nennbetrag geschäftsanteile, mind. 1€
stammkapital kann geld oder sachwerten sein
Haftung
ES HAFTET NUR DAS “GmbH-Kapital”
Gewinnverteilung
nach geschäftsanteilen
Verlustverteilung
zuerst rückbogen ausnutzen
zahlungsunfähig = nach 3 wochen insolvenz beantragen
Zuletzt geändertvor einem Monat