Was ist eine Berufskrankheit?
= Krankheit, die ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit erlitten hat und die in der Berufskrankheitenliste aufgeführt ist
wie lange gibt es schon Berufskrankheiten?
100 Jahre
Wie viele Berufskrankheiten gibt es nun in 2025?
85
Wie viele Berufskrankheiten waren anfangs 1925 auf der Liste?
11
Was haben Berufskranke für Ansprüche?
Anspruch auf Heilbehandlung aus der gestzlichen Unfallversicherung.
bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können Ansprüche auf Geldleistungen bestehen.
Gonarthrose bei Fußballspieler*innen
Kriterien einer Berufskrankheit
Wer zeigt eine Berufskrankheit an?
anzeigen können?
anzeigen müssen?
Anzeigen können:
Versicherte
Gewerkschaft
Arbeitgeber
Krankenkasse
anzeigen müssen:
jede Ärzt*in
jede Zahnärzt*in
Unterschiede in den Gesetzen und der Pflicht als Ärzt*in die BK zu melden
Quasi-Berufskrankheit
werden i.d.R. bereits durch den ärztlichen Sachverständigenbeirat als mögliche neue BKen geprüft
Anteil von BK in DE nach Art der Erkrankung
Hauterkrankungen
Wirbelsäulenerkrankungen
Infektionserkrankungen
Sonstige
Atemwegserkrankungen
Das Haus der Arbeitsmedizin
Zentrale Akteure
Arbeitgebende
hauptverantwortlich für Arbeitsschutz
Beschäftigte
Sorgfalts- und Unterstützungspflicht
Betriebsärzte
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Betriebs-/Personalrat
Unfallversicherungsträger
Gefährungsbeurteilung
Was?
Wer?
Wie?
systematische Feststellung relevanter Gefährdungen
Arbeitgebende -> hauptverantwortlich
schriftliche Dokumentation
Arbeitsstättenbegehung
Identifizierung Gesundheitsrisiken/Gefahrenquellen
Beobachtung Arbeitsschutzmaßnahmen
schriftliche Protokollierung
regelmäßige Abstände
Arbeitsschutzausschuss
Bildung in Betrieben mit >20 Beschäftigen
Beratung über Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Sicherheitsbeauftragte
Zusammenkunft mindestens 1/4-jährlich
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Wiedereingliederung behinderter Menschen bzw von Reha
Vermeidung/Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
Auslösung bei > 6 Wochen AU in 12 Monaten
Maßnahmen nach STOP-Prinzip
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
Arbeitsbedingte Erkankungen/Berufskrankheiten frühzeitog erkennen und verhüten
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
Ärztliches Beratungsgespräch
Zuletzt geändertvor 2 Tagen