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Moodle Fragen

CF
von Carmen F.

Welche der folgenden Aussagen über die Zulassungsfreiheit von Diensten der

Informationsgesellschaft ist/sind richtig?

● Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit der Aufnahme oder Ausübung keiner

geschäftlichen, gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit regeln und nicht besonders

und ausschließlich für Dienste der Informationsgesellschaft oder deren Anbieter

gelten, bleiben unberührt. Gleiches gilt für Rechtsvorschriften über die Anzeige oder

Konzessionspflicht von Telekommunikationsdiensten.

● Einschlägige Regelungen finden sich dazu in §4 FAGG.

● Die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeit eines Diensteanbieters bedürfen

keiner gesonderten behördlichen Zulassung, Bewilligung, Genehmigung oder

Konzession oder sonstigen Anforderung gleicher Wirkung.

● Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit der Aufnahme oder Ausübung einer

geschäftlichen, gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit regeln und nicht besonders

und ausschließlich für Dienste der Informationsgesellschaft oder deren Anbieter

gelten, bleiben unberührt. Gleiches gilt für Rechtsvorschriften über die Anzeig eoder

Konzessionspflicht von Telekommunikationsdiensten

Die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeit eines Diensteanbieters bedürfen keiner gesonderten behördlichen Zulassung, Bewilligung, Genehmigung oder Konzession oder sonstigen Anforderung gleicher Wirkung.

Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit der Aufnahme oder Ausübung einer geschäftlichen, gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit regeln und nicht besonders und ausschließlich für Dienste der Informationsgesellschaft oder deren Anbieter gelten, bleiben unberührt. Gleiches gilt für Rechtsvorschriften über die Anzeig eoder Konzessionspflicht von Telekommunikationsdiensten

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Carmen F.

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