Definition
Wechselwirkung zwischen Mensch und anderen Elementen eines Systems
Berufszweig: Gestaltung von Arbeitssystemen
Ziele: Wohlbefinden des Menschn und die Leistungsoptimierung
Prinzipien der Ergonomie
Menschorientierter Ansatz
Einbindung der Betroffenen
Erfassung von besonderen Merkmalen
Berücksichtigung der Aufgabe und der Umgebung
Kriterienbasierte Bewertung
Kurz- und Langzeitauswirkungen der Arbeit auf den Menschen
Ziele der Ergonomie
Humanität
Wirtschaftlichkeit bzw Erhöhung der Effketivität und Effizienz
Ziele der Ergonomie - Humanität
= Gestaltung beeinträchtigungsfreier und gesundheitlich unbedenklicher Arbeitsbedingungen
Zu erreichen durch:
Anpassung der Arbeit und Arbeitsumgebung an den Menschen durch ergonomische Arbeits- bzw. Arbeitsplatzgestaltung
„Anpassung“ des Menschen an die Arbeitsaufgabe und Arbeitsbedingungen (durch Aus- und Weiterbildung, Einarbeitung, ggf. Rehabilitation)
Ziele der Ergonomie - Wirtschaftlichkeit
Effektivität = Wie nah liegt das Ergebnis einer Arbeit am gewünschten Ziel?
Effizienz = Wieviel Aufwand muss ich betreiben, um ein Ergebnis zu erreichen?
Arbeitsschutzgesetz
verpflichtet den Arbeitgeber
zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen & zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit
zur individuellen Beurteilung der Arbeitsbedingungen an jedem Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung)
Potentielle Gefährdungen:
Gestaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebungen, Gestaltung von Arbeitsverfahren, -ablauf und -organisation sowie durch psychische Belastungen
→ Faktoren der Ergonomie
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Angebotsvorsorge bei:
Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind durch
Lastenhandhabung beim Heben, Halten, Tragen, Ziehen oder Schieben von Lasten
repetitive manuelle Tätigkeiten oder
Arbeiten in erzwungenen Körperhaltungen im Knien, in langdauerndem Rumpfbeugen oder -drehen oder in vergleichbaren Zwangshaltungen.
Bildschirmarbeitsplätze
Arbeitsplätze, die sich in Arbeitssräumen befinden und die mit Bilschirmgeräten, einer Arbeitsfläche sowie ggf Mobiliar und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind
Bildschirmarbeit
umfasst Tätigkeiten an Bildschirmgeräten, die durch Mensch-Arbeitsmittel-Interaktion gekennzeichnet sind, dies umfasst die Aufnahme und Eingabe von Informationen
Telearbeitsplätze
vom Arbeitsgeber fest eingerichtete AP im Privatbereich der Bschäftigen, für die eine wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer festgelegt wurde
Bildschirmarbeitsplatz
Gestaltungsanforderungen
Arbeitsgeräte für die ortsgebundene Verwendung
Bildschirme frei und leicht drehbar und neigbar sowie refelxionsarm sein
Tastatur getrennt vom Bildschirm
Tragbare Bildschirmgeräte
für ortsveränderliche Verwendung
nur kurzzeitige Verwendung
oder wenn Arbeitsaufgaben es zwingend erfordern
Arbeitsmedizin-Vorsorge
Tätigkeit an Bildschirmgeräten
Angebotsvorsorge: „angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens“ Konkretisiert in den AMR 13.4 + 14.1
Ärztliches Gespräch
Sehtest
Ärztliche Beurteilung und persönliche Beratung
+ ggf. weitere Untersuchungen
Wie richtet man einen Bildschirmarbeitsplatz ein?
Prävention von Rückenbeschwerden bei Bildschirmarbeit
Zuletzt geändertvor 16 Tagen