Arbeitsunfall Definition
Unfall von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründeten Tätigkeit
Unfall:
beinhaltet auch psychische Traumata
als Körperschaden gelten auch Verluste/Schädigungen von Hilfsmitteln
beinhaltet nicht Unfälle aus innerer Ursache
Was ist eine “den Versicherungsschutz begründende Tätigkeit”?
Handlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eines Beschäftigungsverhältnisses
auch Ausbildungsverhältnisse, ehrenamtliche Tätogkeiten, Hilfeleistungen bei Unglücksfällen
Betriebsmotivierte Tätigkeiten
ausgeschlossen:
private Tätigkeiten während der Arbeitszeit
Selbstständige haben keinen automatischen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung
Was ist ein Wegeunfall?
Unfälle, die Beschäftigte auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit erleiden
Umwege auch versichert wenn
Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
Fahrgemeinschaften
Umleitungen
weil der Arbeitsplatz über einen längeren WEg schnellelr erreicht werden kann
Entscheidung über die Anerkennung eines Arbeitsunfalles
—> wie bei Berufskrankheiten
durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Maßnahmen bei Arbeitsunfällen
Was ist ein Durchgangsarzt?
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
weisungsfrei tätig
Nachweis einer Qualifikation zur Mitarbeit im Durchgangsarztverfahren
Was macht ein Durchgangsarzt?
leitet und überwacht die Heilbehandlung nach Arbeits- und Wegeunfällen
Wann muss man zum Durchgangsarzt?
wenn die Unfallverletzung:
über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder
die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert oder
Verordnung von Heil- oder Hilfsmittel notwendig ist
Wiedererkrankung durch Unfallfolgen auftreten
Wann muss ein Arbeitsunfall angezeigt werden?
wenn das Unfallopfer durch den Unfall/die Folgen stirbt
wenn das Unfallopfer mehr als 3 Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig ist
Wer mus einen Arbeitsunfall anzeigen?
Arbeitgeber
Durchgangsarzt
Bei wem wird ein Arbeitsunfall angezeigt?
Unfallversicherungsträger
ggf. zuständige Landesbehörden
Mitteilung an Betriebsarzt
Bagatellverletzuzgnen mind. im Verbandsbuch dokumentieren
Warum ist es wichtig, einen Arbeitsunfall zu erkennen?
Finanzielle Entschädigung des Versicherten ggf der Angehörigen
Lernen
Prävention
Indikatorfunktion für die Sicherheit an Arbeitsplätzen
Ursachen und RF
Fehlende adäquater technischer Hilfsmittel
fehlende Einweisung
fehlende Eignung
Unsichere Umgebung
Nacht und Schichtarbeit
Psychischer Stress
—> betriebliche Gefährdungsbeurteilung
Primärprävention
Schadenverhütung/Vermeiden von Krankheit
Sekundärprävention
Schadensbegrnezung/Früherkennung von Krankheiten
Tertiärprävention
Schadensrevision/wiederherstellug nach Erkrankung
Quartärprävention
Vermeiden unnötiger medizinsicher Maßnahmen oer Übermedikalisierung
Rangfolge von Schutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen
Substitution
Technische Präventionsmaßnahmen
Organische Präventionsmaßnahmen
Persönliche Schutzmaßnahmen
STOP
Nadelstichverletzung
gemeldete Unfälle in Kliniken der BGW
Ausgeführte Tätigkieten bei Stichverletzungen
Chirurgische Prozeduren
Entsorgungen
Blutentnahmen
Aufräumen
Unfallhergang von Nadelstichverletzungen
Keine Pausen, Stress
Unerwartet Bewegung des Pat/der Pat
unzureichende Aufmerksamkeit
Umsetzung des STOP-Prinzips am Bsp der Nadelstichverletzung
S -> Substitution
T -> Technische Maßnahmen
Anwendung stichsicherer Instrumente und adäquater Abwurfbehälter
O -> Organisatorische Maßnahmen
Betriebsanweisung
P -> Persönliche Schutzmaßnahmen
Tragen von Handschuhen
Impfungen
Gefahren der Nadelstichverletzung
Lokale folgen der Verletzung
Übertragung von Infektionen
Bei dem Stich mit einer mit Blut kontaminierten Hohlnadel wird das Übertragungsrisiko wie folgt geschätzt:
Hep B
Hep C
HIV
Hep B -> 30%
Hep C -> 3%
HIV —> 0,3%
Empfehlung zu Sofortmaßnahmen nach arbeitsbedingten Expositionen
Stichverletzungen, Kontaminationen mit infektiöses Material
Übertragungsrisiko für HIV nach Kontakt mit infektiösem Material
-> in Relation zum mittleren Risiko (1:300)
HIV Postexposiitionsporophylaxe (PEP)
Biss- und Schnittverletzungen und HIV-PEP & Beginn der PEP
Biss -> HIV-PEP empfohlen
serielle Schnittverletzungen -> HIV PEP abgeboten
optimal binnen 2 Stunden nach Ereignis
max 72 nach Exposition beginnen
HIV Nadelstichvereltzung Ansteckungsrisiko unter antiretroviraler Therapie
erfolgreiche antiretrovirale Therapie (ART)
Viruslast im Plasma unter die Nachweisgrenze der verfügbaren Testverfahren
(derzeit ca. 20 Viruskopien/ml)
—> Ansteckungsfähigkeit praktisch aufgehoben
Arbeitsunfälle im Homeoffice
Tätigkeiten im engem Zusammenhang mit beruflichen Aufgaben
Biostoffe werden definiert als
Mirkoorganismen
Zellkulturen
Endoparasiten
mit transmissibler spongioformer Enzephalopathi (TSE) assoziierte Agenzien
—> die den Menschen durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, Toxinbildung, sensibilisierende pder sonstige Gesundheit schädigende Wirkungen gefährden können
Biostoffverordnung und Aufgaben
regelt berufsbedingte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der gesamten Arbeitswelt
teilt biologische Arbeitsstoffe in vier Risikogruppen
auf Basis derer Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen
Risikobewerwtung in der Arbeitsmedizin
Identifizierung der möglichen Gefahrenquelle
Beschreibung des Gefährdungspotenzials
qualitativ (art)
quantitativ (dosis)
Expositionsabschätzung
Menge, denen ein Mensch unter versch. Umständen ausgesetzt sein kann
Risikocharakterisierung
qualitative Risiko in Beziehung zu der Menge eines Stoffes oder der Anzahl der Keime, der ein Mensch ausgesetzt sein kann
—> Wahrscheinlichkeit + Schweregrad
Risikogruppen
Lassa-Fieber
Risiko 4
v.a. in Ländern Westafrikas
jährlich infizieren sich 100.000 bis 300.000 Menschen mit dem Lassa-Virus
1% verstirbt
Maßnahmen nach Schutzstufen
Tätigkeiten in versch. Schutzstufen
Masernschutzgesetz
alle nach 1970 geborenen Personen müssen den Impfschutz nachweisen bei
Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung
Tätitgkeit in bestimmten Gesundheitseinrichtungen
Zwei Masern-Impfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern
Namentliche Meldungen bei Erregern
Tuberkulose
Hep A bis E
Influenzaviren
MMR
Norovirus
Nichtnamentliche Meldung
Treponema pallidum
Toxoplasma gondii
Betriebsärztliche Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge(untersuchungen) dienen dem Schutz der Beschäftigten
—> sind keine Eignungsuntersuchungen!)
Ärztliche Schweigepflicht gilt vollumfänglich auch gegenüber dem Arbeitgeber!
Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt
Anzeigepflicht von Berufskrankheiten an den Unfallversicherungsträger
Mutterschutzgesetz
Ziele
neue Verfassung gültig seit 2018
Ziele:
Schutz der Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits- Ausbildungs- und Studienplatz während der SS, nach der Entbindung und in der Stillzeit
Ermöglichung die Beschäftigung oder sonstige Tätigket in dieser Zeir ohne GEfährdung ihrer Gesundheit oder des ihres Kindes fortzusetzen
Benachteiligungen während der SS, nach der Entbindung und in der STillzeit entgegenzuwirken
Mutterschutzgesetz:
Neuregelungen umfasst im Wesentlichen
Mutterschutzgesetz: “keine unverantwortbare Gefährdung”
Meldepflicht bei Schwangerschaft
eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre SS un den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen
Arbeitgeberpflichten:
Meldung an Staatliche Ämter für Arbeitsschutz
MutSchuGe: Arbeitszeitlicher Gesundheitschutz
Schutzfristen vor und nach der Entbindung
werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen nicht beschäftigt werden
nach der Entbindung generelles Beschäftigungsverbot von 8 Wochen, teils bei 12 Wochen (Mehrlingen/Früh/Behinderung)
Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
20 bis 6 Uhr
Verbot der Nachtarbeit
Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
Beschränkungen von Heimarbeit
MutSchuGe: Betrieblicher Gesundheitsschutz
Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Schutzmaßnahmen, Gestaltung der Arbeitsbedingungen
Unzulässige Tätigkeiten
Gefahrstoffe
expl. Blei und Bleiderivate
Biostoffe
expl. Biostoffe der Risikogruppe 4 und Röteln sowei Toxoplasma gondii
physikalische Einwirkungen
belastende Arbeitsumgebung
Körperliche Belastungen oder mechanische Einwirkungen
Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Dokumentation und Information
Mitteilung and ie schwangeren und stillenden Frauen
—> kein ärztliches Attest vorgesehen/notwendig
—> Beschäftigungsverbot ergibt sich direkt aus dem Gesetz
MutSChuGe: Ärztliches Beschäftigungsverbot
—> individuelle Beschäftigungsverbote
wenn nach ärztlichem Zeugnis bei Fortdauer der Tätigkeit Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist.
→ Ärztliches Attest
Zuletzt geändertvor 18 Tagen