Rechshierachie
Völkerecht
EU-Recht
Grundgesetz
Gesetze
Verordnungen (Genauere Gesetze, wie man etwas macht)
Satzungen
Rechtssubjekt
-> ist rechtsfähig, also träger von rechten und pflichten
-> Zwei Arten davon:
natürliche Person (=) Mensch ab Geburt bis zum Tot
jüristische Person (öffentlich oder privat (z. B. Firmen oder das Land): von Eintrag in Registern bis Löschung des Eintrags (durch privat oder insolvent)
Rechtsubjekte
inmateriel -> Rechte auf Patente und co
materiell ->
Bewegliche -> vertretbare Sache Massenprodukte oder nicht vertretbare Sachen z. B. Monalise
unbewegliche Immobile (Grundstücke)
Geschäftsfähigkeit
volle GF
ab 18, alles möglich, verpflichtet und vollzurechunungsfähig
zwischen 7 bis 17
mit einverständis der eltern, sonst wideruf von vertrag
von 0 bis 6, keine geschäftsfähigkeit
Besitzt und Eigentum
Besitzt
tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand
Eigentum:
Rechtliche Gewalt über eine Sache, also z. B. Kaufen oder Tauschen
Erwerb von Besitzen
beide müssen sich einig sein und Eigentümer übergibt sache oder, wenn er schon hat, dann nur einigung
kann aber auch durch ein Rechtverhältnis (Vertrag) gemacht werden, wobei ich den Gegenstand behalten darf -> Leihvertrag
Wenn Dritter im Besitzt, so kann übergabe auch dadurch ersetzt werden, dass ich das recht zur herausgabe übergebe
Einigung
Wille der Parteien:
schriftlich (unterschreiben)
mündlich Auftrag am Telefon
konkluden durch logisches Verwalten Supermarkt kasse
schweigen B2B ja bei langen Geschäftsbeziehungen
Arten von Rechtsgeschäften
Mehrseitiges RG:
-> einseitig verpflichtent
-> mehrseitig verpflichten
Einseitiges RG:
-> unterschieden zwischen Empfangsbedürftig oder nicht
Formgebundene Rechtsgeschäfte
gesetzlich Schriftform (Ausbildungsvertrag)
öffentliche Beglaubung z. B. Eintrag ins Hr
notarrielle Beurkundung
Zustandekommen von mehrseitigen RG
Ist für den Antragenden binden außer:
Wenn Gebundenheit ausgeschlossen wurde (Angebot)
befristet, ansonsten wechsel zwischen Antragender und Annehmer
rechzeittiger Widerruf -> gleichzeitig oder vorzeitig -> z. B. wenn Poststempel rechzeitig drauf ist
für Annehmenden rechtswirksam, wenn
unter Anwesenheit sofort
unter Abwensendheit: angemesse Frist
-> bei zu spät oder abgeändert, gleich Rollenwechsel und neuen Antrag
anfechtbare RG
sind so lange gültig, bis von einer Vertragspartei angefochten wird weil:
Erklärungsirrtum
z. B. Zahlendreher im Angebot
Falsche Übermitlung
z. B. Mail
Drohung oder Täuschung
-> erst nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde
-> zwei Jahre frist
nichtig RG
nichtig -> direkt von Anfang an ungültig, und nicht erst nach der Anfechtung
Wenn:
Gegen Gesetze verstoßen
mit Personen ohne GF (von 0-6 Jahre)
Schein- und Scherzgeschäft (Hausverkauf unter Marktwert oder Witz)
Das gegen gute Sitten verstößt (z. B. Hoher Gewinn)
Formfehler (beim Kauf von Grunstücken mit Handschlag)
Kuafvertragsstörungen
Geschäft geht trotz Vereinbarung schief
Gründe dafür:
Zahlungsverzug (nicht rechtzeitige Zahlung)
Lieferverzug (nicht-rechtzeitige Lieferung)
Mangelhafte Lieferung (Schlecht-Leistung)
Annahmeverzug
gut geliefert, Kunde nimmt ware aber nicht an
-> auch viel Ansichtssache von beiden Parteien
Reaktion des Gläubigers
kaufmännische Lösung:
ohne juristische Mittel
juristische Lösung
Regelung unter Ausnutzung des Rechtweges
Situationsabhängige Abwägung
Mangelhafte Lieferung
NRechtsmangel
Sachmangel:
Mangel in der Art (Galtungsmangel, falsche Ware geliefert)
Mangel in der Menge (Qualitätsmangel, zu viel, zu wenig)
Mangel in der Qualität (verdorben oder verschimmelt…)
Montagemangel (-> Wenn etwas falsch montiert wurde)
Art des Kaufes/Mangelart
offene Mängel
versteckte Mängel
zweiseitiger Handelskauf
unverzüglich
unverzüglich nach Entdeckung, jedoch innerhalb von zwei Jahren
einseitiger Handelskauf
zwei Jahre nach Lieferung
Zwei Jahre nach Lieferung
Mangelrüge: Benachrichtigung des Lieferes über die Lieferung mangelhafter Ware mit genauer Information über die Art des Mangels
Mangelhafte Lieferung 2
Nacherfüllung:
Beseitigung des Mangels (max. 2 Mal) oder Ersatzlieferung der Ware
-> nach abgelaufener Frist:
Minderung des Kaufpreis
Rücktritt des Kaufvertrages
Schadensersatz
auch bei Rücktritt vom Kunden möglich
Lieferverzug
ist, wenn:
Fälligkeit überschritten des Lieferdatums
Mahnung -> erfüllt wenn, Liefertermin sich kalendermäßig berechnen lässt oder die Lieferung komplett verweigert
aus besonderen Gründen der sofortige Eintritt des Verzugs okay ist
Verschulden
Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln des Lieferes
-> Dann ist Verzug
mit frist: Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag
ohne Bestehung auf Lieferung und Verlangen von Schadensersatz
Schadensersatz entsteht entweder Abstrakt oder Konkrett oder durch Verträge
Finanzierung
Mittelverwendung (Aktiva), wofür gebe ich was aus? (Anlagevermögen, Umlaufvermögen (Rohstoffe, Betriebsstoffe, Bankguthaben und Forderungen)
Mittelherkunft (Passiva)
Eigenkapital / Fremdkapital Darlehen und Verbindlichkeiten)
Zuletzt geändertvor 16 Tagen