Allgemeines (4)
Ärzte gehören zur Gruppe der freien Berufe wie z.B. Tierärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte und Archietekten
Praxis hat Praxiseinnahmen und Praxisausgaben
der Geldfluss in der Arztpraxis
alle Geldflüsse/ Einkünfte unterliegen Aufzeichnungspflicht und Buchführungspflicht ❗️
am Ende des Jahres muss Arzt Einkommenssteuererklärung abgeben (Grundlage für Ermittlung Praxisgewinns)
ähnlich dem Verfahren bei abhängig Beschäftigten (z.B. MFA) müssen fast alle Belege nachgewiesen werden
führt Arzt Gutachtertätigkeiten durch und überschreitet hier gewisse Umsatzgrenzen ➡️ muss Umsatzsteuer errechnet und (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) an das Finanzamt abgeführt werden deswegen:
KEINE BUCHUNG OHNE BELEG
Belege sollten chronologisch geordnet sein
Abgabenordnung §147 alle Aufzeichnungen müssen nach dem Prinzip… (5)
… der Wahrheit
… der Klarheit (System und Struktur)
… der Richtigkeit
… der Vollständigkeit
… zeitlich geordnet/ zeitgerecht
zu erfolgen hat.
Angaben Beleg (Vorgaben Finanzamt, sonst ungültig) (6)
Datum der Zahlung
Zahlungsbetrag (€)
Zahlungsgrund
Zahlungsempfänger
Zahlungspflichtiger
Umsatzsteuersatz mit dem Umsatzsteuerbetrag (Ausnahme: Kleinstbetragrechnungen bis 250€ müssen den Umsatzsteuersatz enthalten)
Umsatzsteuerbetrag/ Mehrwertsteuer (= Verbrauchersteuer) (5)
Beispiel (1)
19% regulärer Steuersatz (alle Waren und Leistungen, die nicht über ermäßigten Steuersatz ausgeschlossen wurden, bsp.: Tanken, Handy, Kleidung, Tresen)
7% ermäßigter Steuersatz (z.B. bei Floristik, Literatur, Grundnahrungsmittel, ÖPNV)
Arztpraxis müssen diese Steuer auf Verkaufspreisen hinzurechnen und an Finanzamt abführen
von Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer, die der Arzt den Patienten in Rechnung gestellt hat, kann er die Umsatzsteuerbeträge abziehen, die er an seine Lieferanten zu zahlen hat = Vorsteuer
Vorsteuer bezahlt der Verkäufer (19%) - Mehrwertsteuer bezahlt der Käufer (19%)- an Finanzamt abführen aber Vorsteuer darf abgezogen werden!
Einfaches Beispiel:
Ein Unternehmen kauft Büromaterial für 119 € (inkl. 19 % Mehrwertsteuer).
In den 119 € sind 19 € Vorsteuer enthalten.
Das Unternehmen verkauft später ein Produkt für 238 € (inkl. 38 € Umsatzsteuer).
Die 38 € Umsatzsteuer muss das Unternehmen an das Finanzamt abführen.
Aber: Die 19 € Vorsteuer darf es abziehen.
Es zahlt also nur 19 € ans Finanzamt (38 € - 19 €)
damit Vorsteuer gültig ist, sind folgende Angaben zwingend… (4)
Ausstellungstag und Zeitraum der Leistung
Umsatzsteuer-ID-Nummer
fortlaufende Rechnungsnummer
Menge und Bezeichnung der Lieferung
Wann keine Bezahlung Umsatzsteuer? (1)
Ärzte müssen für ihre Tätigkeit keine Umsatzsteuer bezahlen, wenn sie der Heilbehandlung dient
↪️ das ist nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Fall, wenn sie der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder soweit wie möglich der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dient
Einnahmebelege Arztpraxis (12)
Liquidationen (Ausgangsrechnungen)
KV-Abrechnungsunterlagen (Quartalsabrechnung)
Gutschriften für Rücksendungen (Kontogutschrift)
Sonstige Einnahmen (z.B. Mieterträge, Zinserträge)
Kassenbelege
Liquidationdurchschriften
Quittungsdurchschriften
Zahlscheingutschriften
Überweisungsgutschriften
Scheckreichungsgutschriften
Kontoauszüge mit Text
Eigenlaborbelege
Ausgabebelege Arztpraxis (9)
Eingangsrechnungen von Lieferanten
Kontoauszüge als Belege
Kreditverträge (Ratenzahlungen)
Mieten- und Betriebskosten
Versicherungsverträge
Lohnkosten (für Mitarbeiter)
Quittungsoriginale
KV-Abrechnungen
Kontoauszüge
Praxiseinnahmen (2)
Praxiseinnahmen als umsatzsteuerfreier Kleinunternehmer bzw. umsatzsteuerpflichtige Einnahmen
umsatzseteuerfreie Praxiseinnahmen
Praxisausgaben (13)
Praxismaterial und -bedarf
Fremdlabor
Gehälter Löhne
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 € ohne Umsatzsteuer
Abschreibung (Wirtschaftsgüter von 150-1000 € in Sammelabschreibung)
Abschreibung verpflichtend ab 1001 €
laufende Kfz-Kosten
Raumkosten, z.B. wie Heizung, Strom
Miete für die Praxisräume
Schuldzinsen
Geschenke an Patienten und Geschäftsfreunde
Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass wie z.B. Weihnachtsessen
Reisekosten z.B. für Fortbildungen
Sonstige beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben, z.B. Repräsentationen
Telefon-, Porto-, Bürokosten
Kosten für die Buchführung. z.B. Steuerberater
Übrige Kosten
Steuerklärung (2)
Verwendung von amtlichen Vordruck EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
seit 2012 elektronische Abgabe über Elster-System vorgerschrieben
Was tun wenn Beleg nicht mehr gefunden wird/ nicht vorhanden ist? (2)
es kann ein Ersatz- oder Eigenbeleg erstellt werden
(um fehlende/ verloren gegangene Belege zu ersetzen)
muss deutlich gekennzeichnet sein, dass es ein Duplikat/ Kopie ist
Zuletzt geändertvor 4 Tagen