Für welche Arten von Versammlungsstätten gilt die MVStättVO?
§1 Für Räume mit mehr als 200 Besuchern, Versammlungsstätten im Freien mit mehr als 1.000 Besuchern sowie Sportstadien mit mehr als 5.000 Besuchern.
Wie wird die Besucheranzahl ermittelt, wenn nichts anderes angegeben ist?
§1 Nach Fläche: z. B. 1 Besucher je m² bei Tischen, 2 je m² bei Reihenbestuhlung, 2 je laufendem Meter bei Stufenreihen.
Für welche Gebäude gilt die MVStättVO nicht?
§1 Für Gotteshäuser, Unterrichtsräume in Schulen, Museen und fliegende Bauten.
Was sind Versammlungsstätten laut MVStättVO?
§2 Bauliche Anlagen zur gleichzeitigen Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen oder in Schank- und Speisewirtschaften.
Was sind erdgeschossige Versammlungsstätten?
§2 Gebäude mit nur einem Geschoss, ohne Ränge oder Emporen, Fußboden maximal 1 m unter Gelände.
Was sind Versammlungsräume?
§2 Räume für Veranstaltungen oder zum Verzehr von Speisen und Getränken.
Ab wann gilt eine Fläche als Szenenfläche?
§2 Ab 20 m²; kleinere Flächen gelten nicht als Szenenfläche.
Was ist das Zuschauerhaus?
§2 Gebäudeteil mit Versammlungsräumen und zugehörigen Räumen.
Was ist das Bühnenhaus?
§2 Gebäudeteil mit Bühne und zugehörigen Räumen.
Was ist die Bühnenöffnung?
§2 Öffnung in der Trennwand zwischen Hauptbühne und Versammlungsraum.
Was ist eine Großbühne?
§2 Bühne mit >200 m² Szenenfläche, Oberbühne >2,5 m Höhe oder mit Unterbühne.
Was ist eine Mehrzweckhalle?
§2 Überdachte Versammlungsstätte für verschiedene Veranstaltungsarten.
Was sind Studios?
§2 Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk mit Besucherplätzen.
Was sind Foyers?
§2 Empfangs- und Pausenräume für Besucher.
Was sind Ausstattungen?
§2 Bestandteile von Bühnenbildern wie Wände, Treppen, Bildelemente.
Was sind Requisiten?
§2 Bewegliche Gegenstände wie Möbel, Leuchten, Geschirr.
Was sind Ausschmückungen?
§2 Dekorationen wie Drapierungen, Fahnen, künstlicher Pflanzenschmuck.
Was sind Tribünen?
§2 Bauliche Anlagen mit ansteigenden Sitz- oder Stehplatzreihen.
Was ist der Innenbereich?
§2 Von Tribünen umgebene Fläche für Darbietungen.
Welche Anforderungen gelten für tragende Bauteile?
§3 Feuerbeständig, in erdgeschossigen Versammlungsstätten genügt feuerhemmend.
Wann sind Trennwände erforderlich und wie müssen sie beschaffen sein?
§3 Zum Abschluss von Versammlungsräumen/Bühnen; feuerbeständig, in Erdgeschossen mind. feuerhemmend.
Welche Anforderungen gelten für den Fußboden von Szenenflächen?
§3 Fugendicht, Unterkonstruktion nichtbrennbar außer Lagerhölzer.
Welche Anforderungen gelten an Dachtragwerke?
§4 Mindestens feuerhemmend, außer bei automatischen Feuerlöschanlagen.
Welche Anforderungen gelten für lichtdurchlässige Bedachungen?
§4 Müssen nichtbrennbar sein; schwerentflammbar reicht bei automatischen Feuerlöschanlagen.
Welche Anforderungen gelten an Dämmstoffe in Versammlungsräumen?
§5 Sie müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Welche Bodenbeläge sind in Rettungswegen zulässig?
§5 Nichtbrennbar in Treppenräumen; mind. schwerentflammbar in Fluren und Foyers.
Was ist bei brennbaren Unterdecken und Bekleidungen zu beachten?
§5 Kabel dürfen nur in Installationskanälen aus nichtbrennbaren Baustoffen verlegt werden.
Wohin müssen bauliche Rettungswege im Gefahrenfall führen?
§6 Ins Freie zu öffentlichen Verkehrsflächen.
Wie viele voneinander unabhängige bauliche Rettungswege sind pro Geschoss einer Versammlungsstätte erforderlich?
§6 Mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege.
Welche Anforderungen gelten an Ausgänge bei Räumen mit mehr als 100 Personen oder mehr als 100 m²?
§6 Mindestens zwei möglichst weit auseinanderliegende Ausgänge ins Freie oder zu Rettungswegen.
Wie müssen Ausgänge und andere Rettungswege für Besucher in Versammlungsstätten kenntlich gemacht sein?
§6 Durch Sicherheitszeichen, dauerhaft und gut sichtbar.
Welche maximale Entfernung darf ein Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang haben?
§7 Maximal 30 m, erweiterbar auf bis zu 60 m bei lichter Höhe.
Wie wird die Mindestbreite von Rettungswegen in Versammlungsstätten abhängig von der Personenzahl bestimmt?
§7 Nach Personenzahl: 1,20 m je 600 Personen im Freien, je 200 Personen in Gebäuden.
Welche lichte Mindestbreite ist bei verschiedenen Arten von Rettungswegen erforderlich?
§7 Mindestens 1,20 m; 0,90 m bei max. 200 Personen oder im Bühnenhaus, 0,80 m bei Arbeitsgalerien.
Welche Anforderungen gelten an Gänge und deren Anordnung in Ausstellungshallen?
§7 Gänge alle 30 m, maximal 20 m bis zum Gang, 3 m Breite für Gänge und Ausgänge.
Welche baulichen Anforderungen gelten für notwendige Treppen in Versammlungsstätten?
§8 Feuerbeständig oder aus nichtbrennbaren Baustoffen, mit festen Handläufen und geschlossenen Stufen.
Dürfen Wendeltreppen als bauliche Rettungswege für Besucher genutzt werden?
§8 Nein, sie sind unzulässig.
Welche Anforderungen gelten an Türen, die Bestandteil von Rettungswegen sind?
§9 In Fluchtrichtung öffnend, ohne Schwellen, jederzeit leicht und vollständig zu öffnen.
Unter welchen Bedingungen sind Schiebetüren im Verlauf von Rettungswegen zulässig?
§9 Nur automatische Schiebetüren, wenn sie den Rettungsweg nicht beeinträchtigen.
Welche Arten von Türen und Vorrichtungen sind im Verlauf von Rettungswegen verboten?
§9 Mechanische Vereinzelungsvorrichtungen wie Drehkreuze, außer sie sind im Gefahrenfall leicht zu öffnen.
Wie müssen Sitzplätze in Reihen angeordnet sein?
§10 Unverrückbar befestigt oder fest miteinander verbunden, außer in kleinen Bereichen wie Logen.
Welche Mindestbreite muss ein Sitzplatz haben?
§10 Mindestens 0,50 m.
Wie viele Sitzplatzreihen dürfen in einem Block maximal vorhanden sein?
§10 Höchstens 30 Reihen.
Wie lang darf der Weg von einem Tischplatz zu einem Gang höchstens sein?
§10 Maximal 10 m.
Wie viele Flächen für Rollstuhlbenutzer sind in Versammlungsräumen mit Reihenbestuhlung vorzusehen?
§10 Mindestens 1 % bis 5.000 Plätze und 0,5 % darüber hinaus, aber mindestens zwei.
Welche Anforderungen gelten für Stufengänge?
§10 Steigung zwischen 0,10 m und 0,19 m, Auftritt mindestens 0,26 m, farbliche Kennzeichnung bei großen Hallen.
Wann sind Abschrankungen notwendig?
§11 Wenn Flächen an tiefer liegende Flächen angrenzen und nicht durch Stufengänge verbunden sind.
Welche Höhe müssen Abschrankungen grundsätzlich haben?
§11 Mindestens 1,10 m.
Welche Anforderungen gelten für Abschrankungen in Kinderbereichen?
§11 Sie müssen schwer überkletterbar sein, mit max. 12 cm Abstand zwischen Teilen.
Welche Höhe muss eine Abschrankung vor Sitzplätzen mindestens haben?
§11 0,90 m, je nach Brüstungsbreite auch 0,80 m oder 0,70 m, in manchen Fällen 0,65 m.
Was gilt für Spielfelder, Reitbahnen oder Fahrbahnen?
§11 Sie müssen durch geeignete Vorrichtungen gesichert werden, um Besucher nicht zu gefährden.
Wie viele Toiletten müssen für 100 Besucher vorhanden sein?
§12 Mindestens 3 Damen-, 1 Herren-Toilette und 2 Urinale.
Was gilt für die Anordnung von Toilettenräumen?
§12 Sie sollen in jedem Geschoss mit Besucherplätzen vorhanden sein.
Wie viele barrierefreie Toiletten müssen je nach Gesamtanzahl der Toilettenräume eingerichtet werden?
§12 Mindestens eine je zwölf der erforderlichen Toiletten nach § 12 Abs. 1.
Was muss jeder Toilettenraum zusätzlich enthalten?
§12 Einen Vorraum mit Waschbecken.
Wie viele barrierefreie Stellplätze müssen auf dem Gelände einer Versammlungsstätte mindestens vorhanden sein?
§13 Mindestens die Hälfte der Zahl der erforderlichen Rollstuhlplätze.
Wie müssen barrierefreie Stellplätze gekennzeichnet sein?
§13 Dauerhaft und leicht erkennbar.
Welche Aufgaben hat die Sicherheitsstromversorgungsanlage?
§14 Sie übernimmt bei Stromausfall den Betrieb sicherheitstechnischer Anlagen wie Beleuchtung, Löschanlagen, Rauchabzug usw.
Was gilt für bewegliche Kabel in Mehrzweckhallen und Studios?
§14 Es müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um Feuer- und Rauchausbreitung zu verhindern.
Welche Anforderungen gelten an Blitzschutzanlagen?
§14 Sie müssen äußeren und inneren Blitzschutz bieten und sicherheitstechnische Einrichtungen einschließen.
Wo muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein?
§15 In Versammlungsräumen, notwendigen Fluren, Treppen, Bühnen, Foyers, Toiletten, Technikräumen u. a.
Welche besondere Anforderung gilt bei betriebsmäßiger Verdunklung?
§15 Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung muss vorhanden sein, Ausgänge und Gänge müssen erkennbar bleiben.
Für welche Räume in einer Versammlungsstätte ist eine Möglichkeit zur Rauchableitung im Brandfall erforderlich?
§16 Räume über 50 m², Bühnen, Szenenflächen über 200 m², Treppenräume, Magazine, Lagerräume.
Wie groß müssen Rauchabzugsflächen bei Versammlungsräumen mit über 1.000 m² Grundfläche sein?
§16 1,5 m² aerodynamisch wirksam je 400 m² Fläche, Auslösegruppen bei max. 1.600 m².
Welche Anforderungen gelten an manuell bedienbare Auslösestellen für Rauchabzugsanlagen?
§16 Sie müssen mit ‚RAUCHABZUG‘ gekennzeichnet und jederzeit zugänglich und bedienbar sein.
Welche Anforderungen gelten an Heizungsanlagen in Versammlungsstätten?
§17 Fest eingebaut, mit ausreichendem Abstand zu Personen und brennbaren Materialien.
Welche Räume müssen Lüftungsanlagen haben?
§17 Versammlungs- und Aufenthaltsräume mit mehr als 200 m².
Welche Baustoffe sind für Arbeitsgalerien und Licht-, Ton- und Bildstände vorgeschrieben?
§18 Nichtbrennbare Baustoffe.
Wie viele Rettungswege müssen von Arbeitsgalerien aus erreichbar sein?
§18 Mindestens zwei.
Welche Räume müssen mit Feuerlöschern ausgestattet sein?
§19 Versammlungsräume, Bühnen, Foyers, Werkstätten, Magazine, Lagerräume, notwendige Flure.
Ab wann sind Wandhydranten verpflichtend?
§19 Bei Versammlungsräumen mit insgesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche.
Wann ist eine automatische Feuerlöschanlage erforderlich?
§19 Bei mehr als 3.600 m² Versammlungsfläche oder bei Versammlungsräumen in Kellergeschossen.
Ab welcher Größe ist eine Brandmeldeanlage erforderlich?
§20 Ab insgesamt mehr als 1.000 m² Versammlungsfläche.
Was ist in einer Brandmelder- und Alarmzentrale zusammenzufassen?
§20 Zentrale Bedienungen für Rauchabzug, Löschanlage, Brandmelder, Alarmierung, Lautsprecher.
Welche Anforderungen gelten an Brandfallsteuerungen von Aufzügen?
§20 Sie müssen ins sichere Geschoss fahren und mit offenen Türen außer Betrieb gehen.
Was ist für feuergefährliche Arbeiten erforderlich?
§21 Dafür geeignete Werkstätten.
Wo müssen brennbare Dekorationen und Materialien gelagert werden?
§21 In gesonderten Lagerräumen (Magazinen).
Dürfen Werkstätten, Magazine oder Lagerräume unmittelbar mit baulichen Rettungswegen wie notwendigen Treppenräumen verbunden sein?
§21 Nein, keine unmittelbare Verbindung erlaubt.
Welche bauliche Trennung ist bei Großbühnen zwischen Zuschauer- und Bühnenhaus erforderlich?
§22 Eine feuerbeständige Trennwand in der Bauart einer Brandwand.
Welche Anforderungen muss ein Schutzvorhang bei Großbühnen erfüllen?
§23 Er muss die Bühnenöffnung dicht verschließen, durch Eigengewicht schließen, in max. 30 Sekunden, Druck von 450 Pa standhalten.
Welche Lösch- und Meldeanlagen sind bei Großbühnen verpflichtend?
§24 Automatische Sprühwasserlöschanlage, manuelle Auslösung, Wandhydranten, Brandmeldeanlage mit optisch-akustischem Alarm.
Was muss der Platz der Brandsicherheitswache an einer Bühne ermöglichen?
§25 Überblick und Zugang zur Spielfläche sowie Bedienung der Lösch-, Rauchabzugs- und Warnanlagen.
Welche speziellen Räume müssen in Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen vorhanden sein?
§26 Räume für Lautsprecherzentrale, Polizei, Feuerwehr sowie Sanitäts- und Rettungsdienst.
Wie müssen Stehplatzbereiche in Sportstadien mit mehr als 10.000 Plätzen gesichert werden?
§27 Durch Blockbildung mit Abschrankungen von 2,20 m Höhe und gesicherten Fluchttoren zum Innenraum.
Welche Anforderungen gelten für Wellenbrecher bei Stehplatztribünen?
§28 Nach je fünf Stufenreihen Schranken von 1,10 m, versetzt angeordnet, max. 5 m Abstand.
Wie sind Stehplätze vor Szenenflächen bei großen Veranstaltungen abzusichern?
§29 Durch mindestens zwei zusätzliche Abschrankungen, mit 2 m Gangbreite und Sicherheitsabständen.
Welche Einfriedungen und Zugangseinrichtungen sind bei Stadionanlagen erforderlich?
§30 Mindesthöhe 2,20 m, Einlassregelung durch Geländer, separate Zugänge für Einsatzkräfte und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge.
Welche Flächen müssen auf dem Grundstück einer Versammlungsstätte für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden?
§31 Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste.
Was ist bei Veranstaltungen mit Stehflächen vor Szenenflächen zusätzlich erforderlich?
§32 Abschrankungen nach § 29, auch wenn weniger als 5.000 Stehplätze vorhanden sind.
Aus welchem Material müssen Vorhänge auf Bühnen und Szenenflächen bestehen?
§33 Aus mindestens schwerentflammbarem Material.
Welche Anforderungen gelten an Sitze in Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Plätzen?
§33 Sitze aus schwerentflammbarem Material, Unterkonstruktion aus nichtbrennbarem Material.
Welche Brandschutzanforderungen gelten für Ausschmückungen?
§33 In allgemeinen Bereichen schwerentflammbar, in Fluren und Treppenräumen nichtbrennbar.
Wo dürfen Ausstattungen und Requisiten nicht gelagert werden?
§34 Nicht auf Bühnen oder Szenenflächen – außer Tagesbedarf.
Welche Anforderungen gelten für Pyrotechnik und brennbare Materialien?
§34 Müssen in geeigneten Magazinen gelagert werden.
Ist Rauchen auf Bühnen erlaubt?
§35 Nur für Darsteller während Proben/Aufführungen, wenn es in der Art der Veranstaltung begründet ist.
Wann dürfen offene Flammen oder Pyrotechnik in Versammlungsräumen eingesetzt werden?
§35 Nur wenn begründet, mit Feuerwehr abgestimmt und von geeigneter Person überwacht.
Wann muss der Schutzvorhang geprüft und wie gehandhabt werden?
§36 Täglich vor erster Probe/Vorstellung prüfen, nach jeder Vorstellung schließen.
Darf die Brandmeldeanlage abgeschaltet werden?
§36 Nur wenn durch Veranstaltungsart begründet und mit Feuerwehr abgestimmt.
Welche Vorschriften gelten für den Betrieb von Laseranlagen?
§37 Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften sind anzuwenden.
Wer ist verantwortlich für die Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften während des Betriebs einer Versammlungsstätte?
§38 Der Betreiber oder ein beauftragter Veranstaltungsleiter.
Wann muss ein Betreiber den Betrieb der Versammlungsstätte einstellen?
§38 Wenn sicherheitsrelevante Anlagen nicht funktionieren oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
Wer darf als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik tätig sein?
§39 Meister für Veranstaltungstechnik, geprüfte Fachkräfte oder Personen mit Befähigungszeugnis gemäß Verordnung.
Welche Aufgaben hat der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik?
§40 Durchführung technischer Proben, Kontrolle technischer Einrichtungen und Überwachung der Abläufe.
Wann ist eine Brandsicherheitswache erforderlich?
§41 Bei Veranstaltungen mit besonderen Brandgefahren oder auf Anordnung der Behörde.
Welche Aufgaben übernimmt die Sanitäts- und Rettungswache?
§41 Versorgung von Verletzten und Koordination mit dem Rettungsdienst.
Was muss in der Brandschutzordnung enthalten sein?
§42 Regelungen zur Brandverhütung, Verhalten im Brandfall und zur Räumung der Versammlungsstätte.
Was beinhaltet ein Sicherheitskonzept für eine Versammlungsstätte?
§43 Maßnahmen zum Schutz der Besucher, Regelungen für Ordnungsdienst, Alarmierung und Notfallkommunikation.
Was muss zusätzlich zu den Bauvorlagen für Versammlungsstätten eingereicht werden?
§44 Ein Bestuhlungs- und Rettungswegeplan mit Angaben zur maximalen Besucherzahl und Nutzung.
Was ist ein Gastspielprüfbuch?
§45 Eine Dokumentation für gastspielende Veranstalter zur Erfüllung bau- und sicherheitstechnischer Anforderungen.
Wie ist die MVStättVO auf bestehende Versammlungsstätten anzuwenden?
§46 Die Vorschriften gelten, wenn Um- oder Neubauten oder wesentliche Änderungen vorgenommen werden.
Was regelt § 47 bezüglich Ordnungswidrigkeiten?
§47 Verstöße gegen bestimmte Vorschriften der Verordnung können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Was bestimmt § 48 über das Inkrafttreten der Verordnung?
§48 Die MVStättVO tritt nach Bekanntmachung in Kraft; gleichzeitig treten frühere Vorschriften außer Kraft.
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