Buffl

3. Eignungsinterviews

ND
von Nipu D.

3.1 Das Eignungsinterview

3.1.3 Psychometrische Güte

Was bedeutet die Validität in Bezug auf Eignungsinterviews?

was bedeutet “kriteriumsvalide aussagen” im kontext von eignungsinterviews

wie hoch ist die prädiktive validität strukturierter eignungsinterviews laut schmidt & hunter 1998)

wie wirkt sich die strukturierung eines interviews auf seine prädiktive validität aus?

was ist der unterschied zwischen konvergenter und diskriminanter validität?

wie stark ist der zusammenhang zwischen interviewbeurteilung und intelligenz?

welche unterschiede zeigen sich zwischen strukturierten und unstrukturierten interviews hinsichtlich der erfassten merkmale?



Validität der abgeleiteten Eignungsbeurteilungen

(hier geht es darum, wie gültig oder aussegekräftig die Beurteilungen sind, die man aus Eignungsinterviews ableitet - also wie gut diese Interviews wirklich das vorhersagen, was sie sollen (zb Berufserfolg)

  • Umfangreiche Untersuchungen zur prädiktiven Validität

    (Es gibt viele wissenschaftliche studien, die geprüft haben, wie gut Eignungsinterviews zukünftigen erfolg im beruf vorhersagen können.)

    -Mehrer Meta-analysen zeigen, dass sich aus Eignungsinterviews kriteriumsvalide Aussagen ableiten lassen

    (Viele zusammenfassende studien (meta analysen) zeigen: man kann aus eignungsinterviews verlässliche aussagen über spätere leistungen ableiten. das nennt man kriteriumsvalide).

    -Prädiktive Validität von r=.51

    (der zusammenhang zwischen interview und späterem berufserfolg ist relativ stark - mit einem Korrelationswert von 0,51)

    -Prädiktive Validität steigt mit zunehmender Strukturierung des Interviews

  • (dh je strukturierter ein interview ist (also zb mit festen fragen und bewertungsskalen), desto besser kann es den späteren berufserfolg vorhersagen).


  • Studien zur konvergenten und diskriminanten Validität

    (diese studien untersuchen, ob das interview misst, was es messen soll (konvergente validität) und nicht das, was es nicht messen soll (diskriminante validität). )

    -Mittlerer Zusammenhang von Beurteilungen und Intelligenz r=.40

    (es gibt eine mittlere korrelation (r=.40) zwischen dem ergebnis eines interviews und der intelligenz der beurteilten person.)

    -Strukturierte Gesrpäche erfassen eher fachkenntnisse und Berufserfahrungen, unstrukturierte Gespräche eher Intelligenz, emotionale Stabilität und soziale Kompetenz.

    (strukturierte interviews sind besser darin, fachwissen und berufserfahrung zu messen. unstrukturierte interviews geben eher hinweise auf die persönlichkeit und soziale fähigkeiten der bewerber.


3.1 Das Eignungsinterview

3.1.4 Interviewprozess

Welche Phasen umfasst der Interviewprozess bei Eignungsinterviews und was passiert in jeder Phase ?

  • PLANUNG:

  • Auftragsklärung

    (es wird geklärt, wofür das interview durchgeführt wird, zb. für eine bestimmte stelle oder ein auswahlverfahren)

  • Anforderungsanalyse durchführen und Leitfaden erstellen

    (es wird untersucht, welche anforderungen die stelle hat (z.b Fachwissen, soft skills), und daraus ein Interviewleitfaden entwickelt).

  • Festlegen des Auswertungs- /Beurteilungsprozesses

    (es wird entschieden, wie die antworten später bewertet und interpretiert werden sollen).

  • Rahmenbedingungen klären

    (organisatorische dinge wie zeit, ort, dauer und beteiligte personen werden vorher abgestimmt).



  • DURCHFÜHRUNG:

  • Einleiten des Interviews

    (das gespräch beginnt mit einer kurzen Vorstellung, erklärung des ablaufs und dem aufbau von gesprächsatmosphäre.)

  • Interview durchführen und protokollieren

    (das interview wird anhand des leitfadens geführt und wichtige aussagen werden schriftlich oder elektronisch festgehalten).

  • Gesprächsabschluss

    (am ende wird das gespräch freundlich beendet, offene fragen geklärt und der weitere prozess erklärt).



  • AUSWERTUNG:

  • Zuordnung von erhobenen Informationen zu Eignungsmerkmalen

    (aussagen aus dem interview werden bestimmten anforderungen oder kompetenzen zugeordent).

  • Ausprägungsgrad feststellen

    (es wird beurteilt, wie stark ein bestimmtes merkmal (zb teamfähigkeit) bei der person vorhanden ist.)

  • Bildung eines Gesamtwerts

    (am ende wird ein gesamtergebnis berechnet oder zusammengefasst, das als grundlage für die entscheidung dient).


3.1 Das Eignungsinterview

3.1.4 Interviewprozess

Planung

Auftragsklärung

Anforderungsanalyse als grundlage des interviews


Was sind zentrale inhalte der planungsphase bei eignungsinterviews und warum ist die anforderungsanalyse so wichtig?

wPlanung

  • Auftragsklärung:

  • Voraussetzungen für valide schlüsse aus den antworten

    (es müssen bestimmte bedingungen erfüllt sein, damit man aus den interviewantworten zuverlässige und sinnvolle schlussfolgerungen ziehen kann).

  • klarheit über ziele, rahmenbedingungen, konsequenzen

    (vor dem interview muss man sich im klaren darüber sein, was mit dem interview erreicht werden soll , unter welchen bedingungen es stattfindet und welche folgen die ergebnisse haben können (zb einstellung oder abmahnung).

  • Anforderungsanalyse als grundlage des interviews

  • Interview-fragen mit klarem anforderungsbezug

    (die fragen im interview sollen sich direkt auf die anforderungen der ausgeschriebenen stelle beziehen (Zb teamfähigkeit, belastbarkeit).

  • entwicklung von instrumenten für auswertung und beurteilung

    (es werden tools oder bewertungsbögen entwickelt, mit denen die antworten später objektiv und einheitlich bewertet werden können).

  • befragung dritter personen (einholen von referenzen)

    (manchmal werden auch andere personen zb frühere vorgesetzte befragt, um zusätzliche informationen über das verhalten des bewerbers zu erhalten).

    -welches anforderungsrelevante verhalten war im früheren arbeitsverhältnis relevant?

    (die frage hilft dabei zu klären, welches verhalten in der vergangenheit mit den heutigen anforderungen zusammenhängt).

    -einwilligung muss vorliegen

    (vor solchen befragungen muss der bewerber ausdrücklich zustimmen, weil es datenschutzrechtlich relevant ist).



3.1 Das Eignungsinterview

3.1.4 Interviewprozess

Planung

Festlegung des auswertungs- und beurteilungsprozesses

wie funktioniert die auswertung von interviewantworten mithilfe verhaltensverankerter ratingskalen , und was zeigt ein typisches beispiel dafür ?

  • Zuordnung von verhaltensweisen (antworten) zu eignungsmerkmalen

(die antworten der bewerber werden konkreten kompetenzen oder anforderungen zugeordnet. zb konfliktfähigkeit, regelbewusstsein, problemlösen)

  • konkrete verhaltensweisen und ausprägungsgrade beschreiben (zb verhaltensverankerte ratingskala)

    (man erstellt klare beschreibungen davon, welches verhalten welche bewertung bekommt- das nennt man “verhaltensverankert”. so lässt sich zb zwischen “passiv”, “hilfreich” oder “reflektiert” unterscheiden).

  • scoring und gewichtung festlegung

(es wird entschieden, wie die punkte vergeben werden und welche kompetenzen stärker gewichtet werden, zb weil sie für den job besonders wichtig sind).


sie kommen als auszubildener in den praktischen teil ihrer ausbildung. ihnen fällt auf, dass ein kollege einen arbeitsablauf anders handhabt, als es die richtlinien vorsehen…

(eine situative frage, die kollegialität , regelbewusstsein und kommunikationsfähigkeit abprüft.)


Beispielantwort 1 Puntk: sage dem kollegen gegenüber nichts, melde aber dem vorgesetzten

Beispielantwort 3 Punkte: ich erkläre dem kollegen die richtlinie

beispielantwort 5 punkte: ich befrage den kollegen nach den gründen für sein vorgehen und diskutiere gemeinsam vor und nachteile.


3.1 Das Eignungsinterview

3.1.4 Interviewprozess

Planung

Rahmenbedingungen klären

welche rahmenbedingungen müssen laut DIN bei Planung von Eignungsinterviews beachtet und geklärt werden ?


  • Qualifikationen der beteiligten Interviewer nach DIN (2016) sicherstellen zb durch training

    (alle die interviews führen, sollten geschult sein, damit sie die anforderungen der DIN erfüllen und professionell arbeiten können.)

    • handhabung von leitfäden, frage-und formulierungstechniken , rechtliche aspekte , übungen der praktischen umsetzung

      (die schulung sollte alles wichtige abdecken: wie fragen gestellt und formuliert werden, was rechtlich zu beachten ist und wie interviews praktisch ablaufen).

    • publizierte trainingskonzepte

      (es gibt fertige, erprobte trainingsprogramme, die in der praxis angewendet werden können, um interviewer gut vorzubereiten).

  • Störungsfreiheit

    (das interview sollte ungestört ablaugen. keine ablenkung, ruhige umgebung, funktionierende technik).

  • terminplanung

    (zeitpunkt und dauer des interviews müssen gut organisiert und abgestimmt werden).

  • anzahl und rollen der interviewenden festlegen

    (es wird entschieden, wie viele personen das interview führen und wer welche rolle übernimmt (zb fragesteller, protokollant).

  • inhalte abstimmen, falls mehrere interviews mit denselben kandidat*innen gemacht werden sollen

    (wenn eine person mehrere interviews durchläuft, sollte man vorher festlegen, welche themen in welchem interview abgedeckt werden, um wiederholungen oder lücken zu vermeiden.)



3.1 das eignungsinterview

3.1.4 interviewprozess

Durchführung

Phasen des interviews

Gesprächsablauf


wie läuft die durchführung eines eignungsinterviews ab und welche anforderungen ergeben sich für die interviewenden ?

Durchführung

Phasen des interviews:

  1. Einleitung

    (der gesprächsbeginn: begrüßung, ablauf erklären, atmosphäre aufbauen)

  2. Datenerhebung

    (hier wird der hauptteil des interviews geführt, in dem gezielt fragen zu eignungsmerkmalen gestellt werden).

  3. Gesprächsabschluss

(das gespräch wird formal beendet, zb durch danksagung, hinweis auf das weitere vorgehen, möglichkeit für rückfragen)


Gesprächsablauf:

  • Leitfaden konsequent anwenden

    (der interviewleitfaden sollte nicht nur als grobe orientierung dienen, sondern wirklich durchgängig verwendet werden- für objektivität und vergleichbarkeit)

  • gesprächsatmosphäre: gleichbehandlung, wertschätzung , respekt

    (wichtig ist eine faire, respektvolle und wertschätzende gesprächsführung, unabhängig von person oder hintergrund des bewerbers).

  • komplexe interaktion mit hohen anforderungen für interviewende


    (interviews sind kognitiv und kommunikativ anspruchsvoll für die interviewer - sie müssen flexibel und professionell reagieren können.)


    - fragen formulieren

    (es braucht die fähigkeit , präzise und verständliche fragen zu stellen, ggf. auch spontan)

  • gezieltes nachfragen

    (interviewer sollten gezielt vertiefen können, zb wenn antworten unklar oder zu allgemein sind).

  • steuerung des gesprächs

    (das gespräch soll zielgerichtet geführt werden- also nicht abschweifen , aber auch nicht zu starr sein).




3.1 Das Eignungsinterview

3.1.4 Interviewprozess

Durchführung

Datenerhebung



welche anforderungen gelten für die datenerhebung im eignungsinterview und warum ist die gesprächsstruktur so wichtig?

  • Je nach Anliegen werden biografiebezogene oder situative fragen gestellt

    (je nachdem , welches ziel das interview verfolgt, werden entweder fragen zu vergangenen erlebnissen (biografisch) oder hypothetische situationen (situativ) verwendet. )

  • nur rechtlich zulässige fragen stellen

    (es dürfen nur fragen gestellt werden, die gesetzlich erlaubt sind, zb keine fragen zur familienplanung , religion usw).

  • fähigkeit und bereitschaft, aussagekräftige fragen zu formulieren, gezielt nachfragen zu stellen und gleichzeitig zu prüfen, ob die schilderungen für die geplante eignungsbeurteilung ausreichen

    (die interviewenden müssen gleichzeitig: gute fragen stellen, gezielt nachhaken, und einschätzen, ob die antworten wirklich etwas über die eignung aussagen).

  • den interviewten die möglichkeit geben, relevante inhalte darzustellen

    (bewerbende sollten genug raum bekommen , um wirklich relevante informationen zu zeigen, nicht nur oberflächlich antworten. )

  • einhalten des leitfadens (gesprächsstruktur) beugt verzerrungen vor

    (wenn man sich an den leitfaden hält, wird das interview vergleichbarer und fairer , weil weniger subjektive verzerrungen auftreten).

    • in unstrukturierten gesprächen sprechen die interviewenden häufig mehr als die interviewten

      (ohne struktur besteht die gefahr dass die interviewer selbst zu viel reden, statt informationen von der befragten person zu erhalten)



3.1 Das Eignungsinterview

3.1.4 Interviewprozess

Durchführung

Gesprächsabschluss

Protokollierung

Was gehört zu einem professionellen Gesprächsabschluss im eignungsinterview und worauf kommt es bei der protokollierung an?

Gesprächsabschluss:

  • vereinbarungen zu form und zeitpunkt der rückmeldung

    (am ende wird geklärt, wann und wie die bewerbenden erfahren , wie es weitergeht zb per mail in 2 wochen).

  • weiteres vorgehen besprechen

    (es wird geklärt, welche nächsten schritte folgen zb weitere auswahlrunden , entscheidungen , rückfragen)

  • realistische tätigkeitsschilderung

    (man informiert ehrlich darüber , wie die tatsächliche arbeit aussehen wird, damit keine falschen erwartungen entstehen).

  • raum für fragen von kandidat*innen

    (die bewerbenden dürfen eigene fragen stellen zb zur stelle, zum unternehmen oder zum ablauf).

  • positiver gesprächsabschluss

    (das interview sollte in einer freundlichen und wertschätzenden atmosphäre beendet werden - unabhängig vom ergebnis)


Protokollierung;

  • antworten auf fragen, beobachtungen, interviewverlauf protokollieren

    (es wird alles systematisch festgehalten: was gesagt wurde, wie sich die person verhalten hat, wie der ablauf war).

  • jeder interviewende fertig ein protokoll an

    (alle die das interview führen, machen eigene notizen oder protokolle, um später ihre einschätzungen begründen zu können).

  • möglichst umfassende protokollierung (keine vorauswahl von informationen)

    (es soll so vollständig wie möglich dokumentiert werden- nicht nur das, was einem wichtig erscheint. dadurch wird verzerrun vermieden).



3.1 Das Eignungsinterview

3.1.4 Interviewprozess

Auswertung

welche schritte umfasst die regelgeleitete auswertung von eignungsinterviews laut DIN und wozu dient die Bildung eines gesamtwerts ?

  • Die Auswertung muss regelgeleitet erfolgen

    (zb mithilfe von skalen, leitfäden, oder bewertungsskalen)

  • schritte der auswertung:

    1. zuordnung von erhobenen informationen zu eignungsmerkmalen

      (alle aussagen aus dem interview werden gezielt bestimmten eignungsmerkmalen zugeordnet)

      • prüfung des anforderungsbezugs , verwerfen irrelvenater infos

        (es wird geprüft ob das gesagte wirklich etwas mit den anforderungen zu tun hat - unpassendes wird weggelassen).

      • antworten können ggfs. mehreren eignungsmerkmalen zugeordnet werden

        (eine antwort kann mehrere kompetenzen gleichzeitig betreffen, zb gleichzeitig selbstständig und problemlösen)

    2. Ausprägungsgrad feststellen

      (es wird bewertet wie stark das jeweilige eignungsmerkmal ausgeprägt ist - von schwach bis sehr stark).

      • informationen werden nach der im anforderungsprofil festgelegter entscheidungsstratgie zusammengefasst

        (die bewertung richtet sich nach dem, was im vorfeld im anforderungsprofil als maßstab festgelegt wurde).

      • skalenmäßige einstufung der ausprägung (zb mit verhaltensverankerten beobachtungsskalen)

        (die einschätzung erfolgt zb auf einer skala von 1 bis 5 mit konkreten verhaltensbeispielen als orientierung).

    3. bildung eines gesamtwerts:

      (am ende wird aus allen einzelbewertungen ein gesamtergebniss errechnet)

      • integration der einzelwerte der eignungsmerkmale zu einem gesamtwert

        (die einzelergebnisse aus verschiedenen bereichen werden zusammengeführt uzb als durchschnitt oder gewichtetes ergebnis).

      • abhängig von in auftragsklärung festgelegten regeln (s. strategien integration)

        (wie das geschieht hängt von dem ab was zu beginn im auftrag festgelegt wurde zb ob bestimmte merkmale mehr zählen)



3.1 Das Eignungsinterview

3.1.4 Interviewprozess

Auswertung

Strategien zur integration von informationen

Welche 3 strategien zur integration von interviewergebnissen gibt es und wie unterscheiden sie sich in der bewertung?

kompensationsstrategie: eine minderleistung in einem merkmal kann durch eine höhere leistung in einem anderen ausgeglichen werden

(schlechte ergebnisse in einem bereich können durch sehr gute ergebnisse in einem anderen bereich ausgeglichen werden).

  • geringer wert in initiative kann durch hohen wert in konfliktverhalten ausgeglichen werden

    (wenn jemand zb wenig eigeninitiative zeigt, aber sehr gut mit konflikten umgehen kann, kann das gesamt gesehen trotzdem ausreichend sein).

  • Und-Strategie: in jedem der relevanten merkmalsbereiche sollen gewisse mindestanforderungen erzielt werden

    (es müssen alle merkmale mindestens einen bestimmten wert erreichen- kein bereich darf “durchfallen”).

    • wert in initiative, kooperation und konfliktverhalten muss jeweils mindestens 2 betragen

      (alle genannten merkmale müssen über einer mindestgrenze liegen, sonst reicht es nicht - auch wenn andere sehr stark sind).

  • Oder-Strategie: bei dieser strategie reicht es aus, wenn eines von mehreren kriterien erfüllt ist

    (ein stark ausgeprägtes einzelmerkmal reicht schon, selbst wenn die anderen schwächer sind).

    • wert in einem der merkmale initiative, kooperation und konfliktverhalten muss mindestens 2 betragen

      (es reicht, wenn nur eines dieser drei merkmale den mindestwert erfüllt , die anderen sind nicht entscheidend).


3.1 Das Eignungsinterview

3.1.5 Verzerrungen

Was tritt laut Levashina & Campion 2007 bei situativen Fragen im Eignungsinterview häufiger auf ?


Welche Verzerrungen treten laut Levashina et al. (2014) bei biografiebezogenen und situativen Fragen auf?


Wie empfinden Personalverantwortliche laut Jansen et al. 2012 moderate Selbstdarstellung und Lügen?


Was bewirkt laut Levashina et al. 2014 der Einsatz von Selbstdarstellungstechniken?


Wo können neben dem eiegntlichen Interview noch Verzerrungen auftreten?


Welche Möglichkeiten zur Vermeidung von Verzerrungen gibt es?



  • Bei situativen Fragen häufoger Selbstdarstellung: assertiv, leichte Eindrucksbildung

    (bei hypothetischen Fragen “was würden sie tun, wenn…?) präsentieren sich Bewervebde besonders selbstsicher und bewusst positiv, um einen guten Eindruck zu machen).


  • Bei biografiebezogenen Fragen Selbstaufwertungen häufiger, bei situativen Fragen Einschmeichelungen

    (wenn über eigene erfahrungen gesprochen wird (biografiefragen), neigen bewerber*innen dazu, ihre Leistungen übertrieben positiv darzustellen. Bei hypothetischen Fragen (Situationen) schmeicheln sie eher der Interviewperson, um Sympathie zu gewinnen).


  • Personalverantwortliche empfinden moderate Selbstdarstellung als angemessen, Lügen als unangemessen

    (Ein gewisses Maß an selbstvermarktung wird im Interview akzeptiert- es zeigt selbstbewusstsein. doch bewusstes lügen wird als unpassend oder unehrlich gewertet.)


  • Einsatz von Selbstdarstellungstechniken erhöht Erfolgschancen

    (wer gezielt techniken der selbstdarstellung einsetzt (zb sich vorteilhaft präsentiert, erfahrungen betont) hat bessere chancen, den job zu bekommen).


  • Verzerrungen auch im Gespräch mit Referenzgeber*innen möglich

    (nicht nur das bewerbungsgespräch selbst, sondern auch gespräche mit früheren vorgesetzten (referenzen) können durch bewusste oder unbewusste verzerrungen beeinflusst sein).


  • Möglichkeiten: Strukturierung des Interviews, Abgleich mit anderen Informationsquellen (Mehrfachbeleg)

    (um verzerrungen zu vermeiden, kann man das interview standardisieren (gleiche fragen für alle) und informationen durch andere quellen überprüfen (zb referenzen , tests).


Wichtigsten Punkte Zusammengefasst

  1. welche formen der direkten mündlichen befragung nennt die DIN (2016) ?


  1. wovon hängt die Aussagekraft (v. a prädiktive Validität) eines Interviews ab?


  1. welche Maßnahmen erhöhen die Strukturierung von Interviews?

  2. welcher vorteil wird durch strukturierte interviews erzielt?


  • Verfahrensklasse nach DIN (2016): Direkte mündliche Befragung

    • 1. mit Kandidat*innen (Selbstberichte)

    • 1. mit Referenzgeber*innen (Fremdberichte)

    (Nach der DIN-Norm 33430 gehört das Interview zur direkten Befragung. Man befragt dabei sowohl die Kandidat*innen selbst als auch ggf. frühere Vorgesetze).


  • interviews sind weit verbreitet und akzeptiert (soziale validität)

    (interviews sind beliebt und werden von Bewerbenden als fair wahrgenommen- das nennt man soziale validität).


  • 2.Aussagekraft (v. a. prädiktive Validität) abhängig vom grad der strukturierung

    (wie gut ein interview den späteren berufserfolg vorhersagt (prädiktive validität) hängt davon ab, wie stark es strukturiert ist.)


    • 3. Anforderungsorientierte Planung, durchführung und auswertung

      (das interview sollte sich an den konkreten anforderungen des jobs orientieren- von der planung bis zur auswertung)

    • nutzung von leitfäden

      (ein fester interviewleitfaden stellt sicher, dass alle bewerber*innen die gleichen fragen erhalten).

    • verwendung günstiger frageformen

      (es sollen frageformen verwendet werden, die besonders gut geeignet sind (zb verhaltens- oder situativ orientiert).

    • protokollierung der antworten

      (die antworten der bewerber*innen sollten schriftlich festgehalten werden, um sie später objektiv auswerten zu können).

    • regelgeleitete auswertung

      (die auswertung der interviews sollte nach festen regeln und kriterien erfolgen, um subjektive verzerrungen zu vermeiden).

  • 4. durch strukturierung können typische beobachtungs- und bewertungsfehler minimiert werden

    (strukturierte interviews helfen, klassische fehler wie zb sympathieeffekte oder vorurteile zu vermeiden).



3.2 Rechtl. Rahmenbedingungen II

3.2.1 Informationsinteresse vs. Persönlichkeitsrechte

  1. welches grundrecht stützt das informationsinteresse des arbeitgebers?

  2. welche grundrechte schützen laut folie die Persönlichkeitsrechte von Kandidat*innen?

  3. Wovon hängt die rechtliche Zuverlässigkeit von Interviefragen ab?

  4. wann dürfen laut paragraph 32 Abs. 1BDSG personenbezogene daten erhoben werden?

  5. was bedeutet “erforderlich” im sinne der DIN?

  6. für welche verfahren gilt die regelung zur erhebung personenbezogener daten?


  • Abwägung von Rechtsgütern

    (Beim interview muss rechtlich geprüft werden, welches interesse schwerer wiegt: der arbeitgeber will möglichst viele infos für eine gute auswahl und die bewerber*innen haben ein recht auf schutz ihrer privatsphäre. diese interessen stehen im spannungsverhältnis. man muss sie gegeneinander abwägen).


    • 1. Informationsinteresse des Arbeitgebers (bestmögliche besetzung, Ausfluss der Berufsfreiheit Art. 12 GG)

      (der Arbeitgeber möchte so viele informationen wie nötig sammeln, um die stelle optimal zu besetzen. dieses interesse ist durch artikel 12 des grundgesetzes (berufsfreiheit) rechtlich abgesichert.)

      (antwort 1: Art. 12 GG (Berufsfreiheit)


    • 2. Persönlichkeitsrechte von Kandidat*innen (Schutz vor unbefugter Ausforschung, Art. 1 und 2 GG: Menschenwürde, Persönlichkeitsentfaltung)

      (bewerber*innen haben ein recht auf schutz ihrer privatsphäre und menschenwürde. diese rechte sind in artikel 1 und 2 des gerundgesetzes verankert.)

      (antwort 2: Art. 1 und 2 GG: Menschenwürde, Persönlichkeitsentfaltung)

    • Rechtliche Zuverlässigkeit von Interviewfragen ergibt sich aus dieser Abwägung

      (ob bestimmte interviewfragen erlaubt sind, hängt davon ab, wie das informationsinteresse und die persönlichkeitsrechte gegeneinander abgewogen werden.)

      (antwort 3: von der abwägung zwischen informationsinteresse des arbeitgebers und persönlichkeitsrechten der Kandidat*innen)

  • 4. Paragraph 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn diese für die entscheidung zur einstellung erforderlich sind

    (man darf nur solche daten erheben, die wirklich notwendig sind, um eine fundierte einstellungsentscheidung zu treffen).

    • 5. “erforderlich” nach DIN: Es sollen nur berufs- und anforderungsbezogene informationen erhoben werden

      (erforderlich heißt konkret: nur informationen, die direkt mit dem beruf oder den anforderungen der stelle zu tun haben, sind zulässig).

    • 6. gilt für alle kategorien von verfahren

      (diese regelung betrifft nicht nur interviews, sondern alle eigenungsdiagnostischen verfahren ( zb tests, assessment center, fragebögen etc.)


3.2 Rechtl. Rahmenbedingungen II

3.2.2 Zulässige und unzulässige Fragen

1.Was sind Tendenzbetriebe laut Paragraph 118 Betriebsverfassungsgesetz?


  1. welche sonst unzulässigen interviewfragen (fragen die man nicht stellen darf) sind bei Tendenzbetrieben zulässig?


  • Abweichende Bestimmungen für Tendenzbetriebe (Paragraph 118 Betriebsverfassungsgesetz)

    (bestimmte betriebe (zb religiös oder politisch geprägt) dürfen von der allgemeinen Regel abweichen, was interviewfragen angeht. )

  • Tendenzbetriebe dürfen diese Fragen stellen.

    1.Bspw. Religionsgemeinschaften, Parteien, Medienunternehmen

    (diese betriebe gelten als “Tendenzbetriebe” , weil sie eine bestimmte weltanschauliche oder ideologische Richtung vertreten).

  • Ziel: Förderung bestimmter ideen

    (diese unternehmen haben das ziel, ihre werte oder überzeugungen gezielt zu fördern und vertreten.)

  • Erwartung: Mitgliedschaft und “loyales und aufrichtiges Verhalten im sinne des jeweiligen Selbstverständnisses” gelten als Berufsanforderungen (paragraph 9 Allg. Gleichbehandlungsgesetz)

    (in solchen betrieben ist es oft notwendig , dass mitarbeitende sich mit den werten des betriebs identifizieren und loyal dazu stehen- das wird rechtlich als berufsbezogene anforderung anerkannt.)

  • Interview-Fragen diesbezüglich sind daher zulässig

    2.(in diesem speziellen fällen DÜRFEN fragen gestellt werden, die sonst verboten wären zb nach Religion , Partei oder sexueller Orientierung.

  • 2.Beispiele:

  • Bsp Kirche: Religionszugehörigkeit

  • Bsp Partei: Parteimitgliedschaft

  • Bsp Schwulen - und Lesbenverband : Sexuelle Orientierung


3.2 Rechtl. Rahmenbedingungen II

3.2.2 Zulässige und unzulässige Fragen

Rechtsfolgen unzulässiger fragen


  1. was darf eine kandidatin bei unzulässigen interviewfragen tun?

  2. warum darf ein arbeitsvertrag nicht wegen täuschung angefochten werden?

  3. welche rechtlichen folgen sind zu erwarten bei diskriminierung im auswahlprozess?


Rechtsfolgen unzulässiger fragen

  • 1.Bei unzulässigen fragen darf Kandidat*in schweigen, ausweichen, sogar lügen

    (wenn eine frage im interview nicht erlaubt ist zb schwangerschaft oder religionm darf die befragte person rechtlich abgesichert lügen oder nicht antworten.)

  • 2. “Recht zur Lüge” in dieser gesprächssituation durch bundesarbeitsgericht verankert (BAG 05.12.1957 - Az 1 AZR 594 / 56 - juris)

    (das bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: wenn ein Beweber*in im vorstellungsgespräch eine unzulässige frage gestellt bekommt (zb nach schwangerschaft) dann darf er / sie lügen, ohne rechtliche Nachteile befürchten zu müssen).

  • 2.keine möglichkeit arbeitsvertrag bei bekanntwerden der täuschung anzufechten (paragraph 123 Bürgerliches Gesetzbuch)

    (wird später klar, dass die person bei einer unzulässigen frage gelogen hat, darf der arbeitgeber nicht den arbeitsvertrag rückgängig machen - die lüge ist rechtlich erlaubt.)

  • Recht auf Schadenersatz und Entschädigung bei Diskriminierung nach Paragraph 1 AGG

    (wer im auswahlprozess diskriminiert wird zb wegen geschlecht, alter, religion ) kann rechtlich dagegen vorgehen - gestützt durch das allgemeine gleichbehandlungsgesetz).

  • “Ziel des Gesetzes ist , Benachteiligungen aus gründen der rasse oder wegen ethnischer herkunft, des geschlechts, der religion oder weltanschauung, einer behinderung , des alters oder der sexuellen identität zu verhindern oder zu beseitigen. “

    (das AGG schützt vor Diskriminierung wegen Herkunft, religion , geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller identität)

  • 3.schadensersatz (Vermögensnachteile, zb gehaltsdifferenz)

    (wenn zb jemand wegen diskriminierung weniger gehalt bekommt, kann er / sie schadensersatz verlangen).

  • 3. entschädigung (max 3 Monatsgehälter)

    (zusätzlich ist eine paschale entschädigung von bus zu 3 monatsgehältern möglich- unabhängig vom vermögensschaden.


  1. weil das “recht zur lüge” bei unzulässigen fragen rechtlich anerkannt ist ( paragraph 123 BGB greift nicht)


3.2 Rechtl. Rahmenbedingungen II

3.2.2 Zulässige und unzulässige Fragen

Rechtsfolgen unzulässiger Fragen


  1. wer trägt laut BAG die rechtliche Verantwortung für unzulässige Fragen im Interview?

  2. wann besteht eine offenbarungspflicht für Bewerber*innen?

  3. welche bedingungen gelten für Referenzgespräche?

    3.1 wann sind referenzgespräche laut datenschutzrecht zulässig?


  • 1.Juristische verantwortung bei Fehlverhalten liegt bei Arbeitgeber (potenzieller Vertragspartner) (BAG 23. 02. 2014 - 8AZR 118/13 - NJW1996, 2323 )

    (wenn im interview rechtlich unzulässige fragen gestellt werden oder diskrimnierendes verhalten vorkommt, trägt der arbeitgeber die verantwortung - nicht die bewerbende person.)

  • 2.Offenbarungspflichten: Kandidat*innen müssen Umstände mitteilen, die eine Erfüllung des Arbeitsverhältnisses unmöglich machen (paragraph 311 Abs. 2 i. V Paragraph 241 Abs. 2 BGB)

    (wenn zb jemand aus gesundheitlichen gründen den job überhaupt nicht ausüben könnte, muss diese person das von sich aus sagen- auch ohne nachfrage).

  • Umgang mit ungefragt geäußerten informationen (zb outing): Nicht kommentieren, nicht nachfragen, um keine angriffspunkte zu liefern

    (wenn bewerberinnen freiwillig private infos erzählen, zb ihre sexuelle orientierung , sollte man als interviewer*in nicht darauf eingehen - weder kommentieren noch vertiefen - um rechtlich auf der sicheren seite zu bleiben).

  • 3.befragung von referenzgeber*innen

    • Selbe rechtliche Auflagen wie für Interview mit Kandidat*innen

    • 3.1 Explizite Einwilligung, Nennung in Bewerbungsunterlagen reicht nicht.

    (auch bei referenzgesprächen gelten die gleichen datenschutz- und fairnessregeln wie im interview. es reicht nicht, wenn die person zb nur ihre referenz angegeben hat - es braucht eine klare einwilligung zur kontaktaufnahme).

(referenzgespräche= sind gespräche, die arbeitgeber mit früheren vorgesetzten oder anderen beruflichen kontakten von bewerber*innen führen, um sich ein bild über deren leistungen verhalten oder eignung zu machen.

—>Aber das geht eben nur mit einwilligung der bewerber. diese muss eindeutig sein , es braucht eine klare zustimmung zb schriftlich per mail es reicht nicht wenn jemand einfach den namen oder die nummer eines referenzgebers in der bewerbung nennt)


Wichtigsten Punkte Zusammengefasst


  1. wovon hängt die zulässigkeit von interviewfragen ab?

  2. was dürfen kandidat*innen bei unzulässigen fragen tun?

  3. was kann passieren, wenn unzulässige fragen zu benachteiligung führen?

  4. wer trägt die rechtliche verantwortung bei fehlverhalten im interview?

  5. wie sollte mit freiwillig geäußerten privaten informationen umgegangen werden?


  • 1. Die Zulässigkeit von Interview-Fragen ergibt sich aus der Abwägung von Rechtsgütern: Berufsfreiheit des Arbeitgebers vs. Persönlichkeitsrechte von Kandidat*innen

    (man muss rechtlich abwägen: arbeitbeber will infos für passende besetzung (Art. 12 GG) —>Bewerber*in hat recht auf Privatsphäre (Art. 1 & 2 GG). Nur wenn die frage wirklich berufsbezogen ist, ist sie erlaubt. )

  • 2.Bei unzulässigen Fragen dürfen Kandidat*innen falsche Angaben machen

    (bei Fragen die nicht gestellt werden dürfen, zb schwangerschaft darf die befragte person lügen ohne konsequenzen).

  • 3. Unzulässige Fragen können als Grundlage für Diskrimnierung dienen und zu Ersatzansprüchen führen

    (stellt ein unternehmen solche fragen und benachteiligt dann eine person , kann das rechtlich als diskriminierung gelten - mit möglichen schadensersatz - oder entschädigungsansprüchen).

  • 4. Für Fehlverhalten ist der Arbeitgeber juristisch verantwortlich

    (wenn im auswahlverfahren gegen rechte verstoßen wird, haftet der arbeitgeber nicht der oder die bewerber*in)

  • 5. Aufgedrängte Informationen sollten nicht kommentiert werden

    (wenn bewerber*innen freiwillig persönliche infos sagen zb outing , sollte man als interviewender neutral bleiben und nicht nachfragen oder reagieren - um keine rechtliche risiken zu erzeugen).


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Nipu D.

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